Am 27. April startet in Stuttgart Stammheim ein Strafprozess gegen die sogenannten Ulm 5. Herr Düsberg, Sie vertreten eine der beschuldigten Personen. Was wird den Angeklagten vorgeworfen?
Unseren Mandant:innen wird vorgeworfen, Anfang September 2025 in die Betriebsräume des Rüstungsunternehmens Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG in Ulm eingedrungen zu sein und dort Büro- sowie Laborequipment beschädigt bzw. zerstört zu haben. Aus diesem Grund wird ihnen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihnen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Es existiere eine kriminelle Gruppierung namens „Palestine Action Germany“ und die Aktion in Ulm hätten sie als Teil dieser Gruppierung begangen.
Die Ulm 5 berufen sich für ihre Verteidigung auf einen rechtfertigenden Notstand. Sie drängen Deutschland auf Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen. Können Sie die Hintergründe erklären?
Am 16. September 2025, also nur wenige Tage nach der Aktion, veröffentlichte eine vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission einen Bericht und kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Staat Israel verantwortlich ist für die Begehung des Völkermordes an den Palästinenser:innen im Gazastreifen. Diese Einschätzung wird von allen wichtigen Menschenrechtsorganisationen sowie von anerkannten Genozidforscher:innen weltweit geteilt.
Die Kommission hält im Rahmen ihrer detaillierten Analyse ferner fest, dass spätestens seit dem 26. Januar 2024, dem Datum der ersten Anordnung einstweiliger Maßnahmen durch den Internationalen Gerichtshof, allen Staaten die ernsthafte Gefahr bekannt war, dass ein Völkermord begangen werde oder unmittelbar bevorstehe. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs sind die Vertragsstaaten der Genozidkonvention, und dazu gehört auch Deutschland, in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern.
Deutschland ist dieser Pflicht nicht nur nicht nachgekommen, sie hat sie als zweitgrößter Lieferant von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Israel massiv verletzt und damit Beihilfe zum Genozid begangen. Sämtliche Demonstrationen dagegen, alle Rechtsmittel, die dagegen vor deutschen Gerichten angestrengt wurden, haben daran nichts geändert. So hat auch Elbit Systems Deutschland aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus weiterhin Rüstungsgüter nach Israel exportiert, ohne dass dies seitens der deutschen Behörden verhindert worden wäre.
Zudem ist Elbit Systems Deutschland ein integraler Bestandteil des Elbit-Konzerns, welcher als einer der zentralen Ausrüster der israelischen Streitkräfte fungiert und als solcher auch bei der Kriegsführung in Gaza eine entscheidende Rolle spielt. Der Konzern brüstet sich damit, Sensoren, Kommunikation, Drohnen und andere Waffensysteme zu „vernetzten Gefechtslösungen“ zu verknüpfen. Genau solche Fähigkeiten haben den bekanntermaßen KI-gestützten Massenmord in Gaza massiv unterstützt. In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandant:innen, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war.
Die fünf sind seit September in Untersuchungshaft. Anlässlich der Vorwürfe ist die Anordnung der Untersuchungshaft über einen so langen Zeitraum verwunderlich. Können Sie das erklären?
Vorliegend war die Anordnung von Untersuchungshaft von Beginn an rechtswidrig. Es bestand niemals auch nur der Hauch von Fluchtgefahr. Unsere Mandant:innen haben vor Ort das Eintreffen der Polizei abgewartet, obwohl eine Flucht problemlos möglich gewesen wäre. Sie haben sich bei der Tat gefilmt und das Video gestreamt. Alle verfügen über einen festen Wohnsitz. Dass die Untersuchungshaft nun auch noch weit über die 6-Monatsfrist hinaus andauert, obwohl das Gericht gesetzlich gehalten ist, mit der Gerichtsverhandlung innerhalb dieser Frist zu beginnen, setzt dem die Krone auf.
Wie sind die Haftbedingungen? Unterscheiden sich diese von anderen Personen in Untersuchungshaft?
Die Haftbedingungen sind schlecht. Bei allen wurden besondere Beschränkungen nach § 119 StPO angeordnet, d.h. jedes Telefonat, jeder Besuch ist überwacht. Soziale Aktivitäten sind auf ein Minimum reduziert. Mein Mandant verbringt fast jeden Tag 23 Stunden in Einzelhaft.
Welche gesellschaftliche und politische Bedeutung hat der Prozess Ihrer Meinung nach? Warum sollten Bürger- und Menschenrechtsorganisationen wie das Grundrechtekomitee dem Prozess Aufmerksamkeit schenken?
Unsere Mandant:innen haben den Finger in die Wunde der deutschen Staatsräson gelegt und sollen dafür büßen. Sie haben etwas getan, was jedem Menschen mit einem Rest an Herz oder Verstand sofort einleuchten sollte und was in einem Land, welches sich „Nie wieder“ auf die Fahnen schreibt, eigentlich mit einem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden müsste: Sand in das Getriebe der Kriegsmaschine zu streuen.
Stattdessen wird ihnen der Prozess gemacht. Nicht sie gehören auf die Anklagebank oder ins Gefängnis, sondern die Unternehmensbosse von Elbit sowie deutsche Regierungspolitiker, die deren Exporte nach Israel genehmigt haben. Der Prozess, der bezeichnenderweise in Stuttgart-Stammheim stattfinden wird, findet in einer „Zeitenwende“ statt, in welcher sich der deutsche Staat mit aller Macht einer neuen Rüstungs- und Kriegsertüchtigungslogik verschreibt. Der Prozess dient damit auch dem politischen Zweck, jeden Widerstand dagegen zu ersticken. Dies dürfen wir nicht zulassen.
Benjamin Düsberg ist Strafverteidiger aus Berlin. Als Mitglied des "Lawyers Collective" betreut er zahlreiche Fälle, in denen Aktivist:innen wegen ihrer Beteiligung an der Solidaritätsbewegung für Palästina in Deutschland Repressionen ausgesetzt sind. Er ist zudem an einem Verfahren beteiligt, in dem deutsche Regierungsmitglieder sowie Unternehmensvorstände für Waffenlieferungen an Israel zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Das Interview führte Michèle Winkler