Rheinland-Pfälzische Behörde begeht Briefzensur

Verbandsgemeinde Ulmen lässt Briefe an Kommunalpolitiker ohne richterliche Genehmigung schreddern

Nachdem Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Ulmen individuell adressierte Briefe an Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde ohne richterliche Genehmigung vernichtet haben, hat der Absender der Briefe bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisses erhoben.

Einer Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgrund eines Aufrufs an die Bundeswehrsoldaten im Atomwaffenlager Büchel ist zu entnehmen, dass es eine telefonische Absprache zur Briefzensur und Vernichtung der Briefe zwischen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Polizeiinspektion Cochem und der Kreisverwaltung Cochem-Zell gegeben hat, womit diese Behörden gegen § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses), § 303 StGB (Sachbeschädigung) und Artikel 10 des Grundgesetzes (Unverletzbarkeit des Briefgeheimnisses) verstoßen haben.

Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert. In der Bundesrepublik Deutschland wird das Briefgeheimnis durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt. Eine Beschlagnahme von Briefen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Verschlossene Postsendungen dürfen grundsätzlich nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geöffnet werden, sondern nur von einem Richter. Eine Vernichtung von Briefen ist unter keinen Umständen vorgesehen. Sollte es gesetzliche Gründe für ihre Beschlagnahme geben, so sind sie als Beweismittel aufzubewahren.

Theisen zeigt sich über die Briefzensur und das Schreddern der Briefe erstaunt, er erklärt hierzu: „Wenn eine Behörde das Verteilen von Flugblättern verbietet, eine Staatsanwaltschaft die Flugblätter beschlagnahmen lässt und eine andere Behörde Briefe mit diesen Flugblättern schreddert, ohne hierfür eine Rechtsgrundlage zu haben, so erweckt dies eher Assoziationen an Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, als an behördliche Abläufe in rheinland-pfälzischen Amtsstuben im Jahr 2014. Flugblätter gegen Atomwaffen verbieten, beschlagnahmen und schreddern – diese Kette an Ereignissen ist rechtsstaatlich erschreckend und mehr als besorgniserregend!“

Gleich gegen mehrere Grundrechte haben rheinland-pfälzische Behörden verstoßen betont Dr. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie). „Das Briefgeheimnis, wie auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerungen sind zentral für eine Demokratie. Zugleich haben Volksvertreter ein Recht darauf, an sie adressierte Briefe auch zu erhalten. Auch diese müssten gegen das Vorgehen klagen.“

Zur Vorgeschichte

Der Heidelberger Atomwaffengegner, Mitglied des Grundrechtekomitees, Hermann Theisen, hatte im Sommer einen Aufruf an die Bundeswehrsoldaten des rheinland-pfälzischen Atomwaffenlagers Büchel entworfen und diesen Aufruf mehrfach verteilt sowie verschickt. In dem Aufruf wurden die Bundeswehrsoldaten aufgefordert, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung der Bücheler Atomwaffen und über diesbezügliche Befehle sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) in Verbindung mit einer Aufforderung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB) ein. Bereits zuvor hatte das Landratsamt Cochem-Zell verboten, die Flugblätter während einer angemeldeten Kundgebung zu verteilen, worauf Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhoben wurde. Die Aufrufe wurden dennoch verteilt und dabei von der Staatsanwaltschaft Koblenz beschlagnahmt.

Ende Juli wurden diese Flugblätter mit einem persönlichen Begleitschreiben an Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde Ulmen versandt, in deren kommunalpolitische Zuständigkeit das Atomwaffenlager fällt.

Die Briefe waren einzeln adressiert und frankiert an das Rathaus der Verbandsgemeinde Ulmen verschickt worden. Bei den Kommunalpolitikern kamen sie jedoch nie an, da sie stattdessen geschreddert wurden, ohne dass hierfür eine richterliche Genehmigung vorlag.