06. Aug. 2020
Anti-Atom / Antimilitarismus / Frieden/Pazifismus / Praxis & Aktion

Rheinmetall entrüsten – Neue Atombomber verhindern!

Etwa 100 Personen demonstrierten zu Beginn der virtuellen Hauptversammlung von Rheinmetall (RHM) am 19. Mai vor der Düsseldorfer Konzernzentrale. Die Kampagne „Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, das Netzwerk Friedenskooperative, das Grundrechtekomitee und viele friedenspolitisch engagierte Gruppen hatten zur Protestaktion aufgerufen. Konzern-Chef Papperger sprach vorab von einem „Super-Zyklus im wehrtechnischen Geschäft“ mit rund 3,5 Milliarden Umsatz, einem Zuwachs von rund 10 Prozent. Auch das 2 Prozent-Aufrüstungsziel der NATO trägt zu gefüllten Auftragsbüchern von rund 10 Milliarden Euro bei. So konnte die Hauptversammlung eine „Traum-Dividende“ von 2,40 Euro pro Aktie beschließen. „Die Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereiches ‚Defence‘ war auch im Geschäftsjahr 2019 erneut geprägt von der weltweit hohen Nachfrage im militärischen Sektor und von Rheinmetalls erfolgreicher Positionierung in wichtigen Märkten rund um den Globus.“ – so der Geschäftsbericht.

DEUTSCHE WAFFEN IN KRIEGSGEBIETEN

Bei der Protest-Kundgebung wurde ein Gesetz gefordert, das Rüstungsexporte in Krisen- und Kriegsgebiete sowie an Staaten, die die Menschenrechte verletzen, strikt untersagt. Die Rüstungsexportpraxis von Rheinmetall wurde scharf angeprangert: Mit Tochterfirmen u.a. in Italien und Südafrika, sowie Ko-Produktionen z.B. mit Frankreich, oder gar durch komplett exportierte Panzerfabriken (Algerien) umgeht der Konzern die ohnehin schwachen deutschen Regulierungen. So gelangen weiterhin Waffen aus Deutschland an Staaten wie Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, die am Jemen-Krieg beteiligt sind. Rheinmetall sollte, statt auf Kriegsprofite zu setzen, eine Produkt-Konversion zu zivilen Gütern einleiten.
Die Demonstrierenden verteilten „Blutaktien“, verehrten ein „Goldenes Dividenden-Kalb“, und bejubelten einen „Rüstungsthron“, auf dem der Konzernchef Papperger saß. „Rheinmetall entrüsten“ und „Umstellung auf zivile Produktion“ lauteten die Forderungen. Da Journalist*innen von der virtuellen Hauptversammlung ausgeschlossen waren, gab es leider nur ein bescheidenes Medienecho.

KEINE NEUEN ATOMBOMBER FÜR DIE BUNDESWEHR

Durch die Ankündigung der Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, neue atomar bestückbare Kampfjets aus den USA – als Ersatz für die altersschwachen Tornados – zu kaufen, flammte die politische Debatte um die nukleare Teilhabe erneut auf. Die SPD-Spitze und der Fraktionsvorsitzende Mützenich hatten diese öffentlich in Frage gestellt und einen Abzug der Atombomben aus Deutschland gefordert. Doch ein Versuch, einen entsprechenden Parteibeschluss herbeizuführen, wurde nicht unternommen. Außenminister Maas und etliche NATO-Vertreter ließen die kritischen Äußerungen schnell ersticken. Umso wichtiger bleibt das Engagement aus der Friedensbewegung, um die atomare Beeiligung Deutschlands in der NATO überwinden, die Anschaffung neuer Atombomber zu verhindern und die Bundesregierung zum Beitritt zum Atomwaffen-Verbotsvertrag zu bewegen.

NUKLEARWAFFEN SIND VÖLKERRECHTSWIDRIG

Einen Versuch in diese Richtung startete eine Initiative aus Einzelpersonen, an der auch Menschen aus dem Grundrechtekomitee beteiligt waren. In der Rhein-Zeitung, die im Bereich des in Büchel stationierten Atombombergeschwaders 33 Verbreitung findet, wurde eine Anzeige geschaltet, in der die Tornado-Pilot*innen aufgefordert werden, ihre Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aufzukündigen. Der Aufruf argumentiert mit dem Völkerrecht: „Wir appellieren an Sie, Ihren Vorgesetzten gegenüber zu erklären, dass Sie sich an der Unterstützung der nuklearen Teilhabe aus Gewissensgründen nicht mehr beteiligen wollen."

Die nukleare Teilhabe ist völkerrechts- und damit zugleich grundgesetzwidrig (Art. 25 GG):

• Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen ‚von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen‘ (Art. II NVV).

• Jeder Atomwaffeneinsatz verstößt gegen die Genfer Konventionen/Zusatzprotokolle zur Geltung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten.

• Jeder Atomwaffeneinsatz ist laut Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 1996 generell verboten.

• Gemäß ‚Taschenkarte‘ der Bundeswehr (Ausgabe 2008) ist deutschen Soldatinnen und Soldaten der Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verboten.“

Der vollständige Wortlaut des Aufrufes an die Tornado-Pilot*innen ist hier nachzulesen.

Die 75. Gedenktage an Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August bieten Gelegenheit, die nukleare Teilhabe erneut öffentlich zu thematisieren.