19. Aug. 2026 © Björn Obmann/Umbruch Bildarchiv
Datenschutz / Demokratie / Nationalismus & Neue Rechte / Überwachung / Verfassungsschutz

Überwachung 2.0. Das „Sicherheitspaket 2.0“ und die Verabschiedung vom Datenschutz

Der Ausbau staatlicher Überwachungsbefugnisse gehört seit Jahren zu den Konstanten deutscher Innenpolitik. Während polizeiliches Handeln traditionell auf die Verfolgung bereits began­gener Straftaten ausgerichtet war, gewinnen datenbasierte Formen prä­ven­­tiver Polizeiarbeit zunehmend an Bedeutung. In regelmäßigen ­Abständen, oft unter Rückgriff auf konkrete Anlässe wie die Anschläge in Mannheimoder Solingen, werden die Forderungen nach einer Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse mit großer Intensität laut. 

Mit dem Sicherheitspaket 2.0 erreicht die Missachtung ­datenschutzrechtlicher Grundsätze dabei nun einen neuen Tiefpunkt – die (geplanten) Maßnahmen beschränken sich nicht mehr auf einzelne Ermittlungsinstrumente, sondern weisen auf eine grundlegend neue Logik staat­ licher Informationsgewinnung hin. Als Teil des Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ lehnt das Grundrechtekomitee diese Entwicklungen entschieden ab.

DAS „SICHERHEITSPAKET 2.0“
Ende April 2026 hat das ­Bundeskabinett das sogenannte Sicherheitspaket 2.0 beschlossen. Unter dem Kampfbegriff der „Sicherheit“ bündelt es drei Gesetzesentwürfe zur Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse für Bundes­krimi­nalamt und ­Bundespolizei. Hierbei werden den Behörden – mit der auto­matisierten Datenanalyse, dem bio­metrischen Abgleich von ­öffentlich zugänglichen Bildern sowie dem ­Training von KI-Systemen – Werkzeuge an die Hand gegeben, die bereits einzeln betrachtet bedeutend sind, in ihrer Verknüpfung jedoch zu einem datenschutzrechtlichen Desaster werden.

Bereits die automatisierte Datenanalyse geht weit über die klassische Ermittlungsarbeit hinaus und soll Sicherheitsbehörden künftig ermöglichen, bisher getrennte behördliche Datenbestände, polizeiliche Akten, Meldedaten, etc. für eine gemeinsame Analyse zusammenzuführen und mit Hilfe von Algorithmen auszuwerten. Nicht nur Daten von Beschuldigten werden hierbei verarbeitet, sondern auch Informationen über Betroffene, Zeug*innen oder weitere Kontaktpersonen. 

Der umfassende Korpus einbezogener Daten ermöglicht eine zentrale Dateninfrastruktur, die die Erstellung von um­­fangreichen Persönlichkeitsprofilen ermöglicht. Noch weitreichender sind die geplanten Änderungen beim biometrischen Internetabgleich, bei dem die rmittlungsbehörden berechtigt­werden, biometrische Daten aus Strafverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern und Videos aus dem Internet abzugleichen. Das Internet würde damit zu einer noch größeren Fahndungsdatenbank, die täglich durch die Zivilgesellschaft erweitert wird.

Die datenschutzrechtliche Tragweite beschränkt sich auch hier keineswegs auf tatverdächtige Personen. Vielmehr untergräbt das „Sicherheitspaket 2.0“ die informationelle Selbstbestimmung, indem es die technische Grundlage für eine flächendeckende Identifizierung von Personen über unterschiedliche Lebensbereiche hinweg schafft. In der Konsequenz ist ein anonymes ­Bewegen im öffentlichem Raum nicht mehr ­möglich.

Darüber hinaus soll erstmals eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit künstlicher Intelligenz geschaffen werden: Polizeiliche Datenbestände sollen nicht mehr nur zur Aufklärung konkreter Straftaten, sondern für das Training und die Weiterentwicklung zukünftiger Überwachungstechnologien verwendet werden. Dieser Zweckwechsel unterläuft ­zentrale Grundprinzipien des Datenschutzrechts, insbesondere den Grundsatz der Zweckbindung, wonach personen­ bezogene Daten grundsätzlich nur für denjenigen Zweck verarbeitet werden dürfen, für den sie ursprünglich ­erhoben wurden.

NEUE SICHERHEITSLOGIKEN - ZU WELCHEM PREIS?
Das „Sicherheitspaket 2.0“ steht damit exemplarisch für die Fortsetzung eines sicherheitspolitischen Paradigmenwechsels, der die möglichst umfassende Sammlung, Verknüpfung und algorithmische Auswertung personenbezogener Daten in den Mittelpunkt staatlichen Handelns stellt und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung schrittweise relativiert.

Diese Entwicklung ist keine rein technische Debatte über neue Ermittlungswerkzeuge. Sie betrifft nicht nur Per­sonen im Fokus konkreter Ermittlungen, sondern potenziell alle Menschen. Es muss die Frage im Vordergrund stehen, welche ­ langfristigen gesellschaftlichen Konsequenzen ­ folgen, wenn vermeintliche Sicherheit durch grenzenlose Datensammlung und KI-gestützte Kontrolle organisiert wird – und ob eine Demokratie bereit ist, ­seiner eigenen Überwachungsfähigkeit klare Grenzen zu setzen.

Unterstützt das Grundrechtekomitee!

Interessiert an unserer Arbeit?

E-Mail-Newsletter abonnieren
Rundbrief bestellen

Folgen Sie uns auf Social Media!

X / Instagram / Bluesky

Das Grundrechtekomitee ist für seine radikaldemokratische Arbeit auf Ihre Spenden angewiesen.

Spenden Sie jetzt
Werden Sie Fördermitglied