Verfassungsschutz: Abschaffung jetzt!

In der Zeitschrift "analyse & kritik", Nr. 569 vom 17. Februar 2012, ist ein Artikel von Heiner Busch zum Verfassungsschutz erschienen.(www.akweb.de/)

Wir dürfen ihn dankenswerterweise hier veröffentlichen.

 

Deutschland: Trotz Versagens des Verfassungsschutzes lassen Konsequenzen auf sich warten 

Der deutsche Inlandsgeheimdienst - das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die 16 Landesämter (LfV) - sorgt derzeit gleich aus zwei Gründen für Schlagzeilen.

Seit November letzten Jahres rätselt die Öffentlichkeit über das Versagen der Ämter angesichts des Neonazitrios, das sich »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) nannte und 1998 vor den Augen des Verfassungsschutzes abtauchte, um in der Folge neun Kleingewerbler türkischer bzw. griechischer Herkunft und eine Polizistin zu ermorden, zwei Bombenanschläge zu begehen und eine ganze Serie von Banken zu überfallen.

Seit Ende Januar müssen sich die Schlapphüte und ihre Dienstherren in den Innenministerien auch noch dafür rechtfertigen, dass sie 27 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei überwachen (lassen), einschließlich eines Repräsentanten im Parlamentarischen Kontrollgremium, das doch eigentlich die Geheimdienste kontrollieren sollte - und nicht umgekehrt.

Die Ämter für Verfassungsschutz, die wie der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abwehrdienst (MAD) im Kalten Krieg geboren wurden, hatten dessen Ende recht gut überstanden. Forderungen nach ihrer Abschaffung waren jenseits der Linken und der Bürgerrechtsorganisationen nur kurz zur Kenntnis genommen worden. Ende 1990 beschloss der Bundestag die Geheimdienstgesetze, die nun zwar viel Datenschutzgeklappere enthielten, den Ämtern jedoch ihre angestammten Freiheiten bestätigten, einschließlich der »nachrichtendienstlichen Mittel«, also des Einsatzes von V-Leuten und hauptamtlichen Spitzeln, der Lauschangriffe und Telefonüberwachungen.

Das in den 1990er Jahren vorsichtig heruntergefahrene Personal wuchs nach dem 11. September 2001 schnell wieder an. Mit dem wieder gefundenen Feind - dem »internationalen Terrorismus« - kamen allerlei neue Befugnisse hinzu, die zwar teilweise zeitlich befristet waren bzw. sind, aber vom Parlament noch im Herbst letzten Jahres erneut bestätigt wurden. Spätestens das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) und die Anti-Terror-Datei belegten, dass das viel zitierte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei nur noch als Aufforderung verstanden wurde, um so enger über die organisatorischen Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten.

Auch jenseits dieses neuen Arbeitsgebiets lief das Geschäft der staatlichen Schnüffelei ganz ordentlich. Das Gerede vom Extremismus und vom Schutz der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« (fdGO) fand in den herrschenden Medien Anklang. Dass die Gleichsetzung von Links und Rechts sich insbesondere gegen die »Linksextremisten« richtete, braucht hier nicht eigens betont zu werden.

Und nun das: In der sonntäglichen ARD-Talkrunde am 29. Januar 2012 läuft Heribert Prantl, immerhin Inlandschef der großen Süddeutschen Zeitung, dem Fraktionsvize der LINKEN, Dietmar Bartsch, den Rang ab und propagiert offen die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der ehemalige Chef des BfV, Peter Frisch, der doch nichts anderes sagt, als es seine Vorgänger und Nachfolger immer getan haben, muss sich von Moderator Günter Jauch übers Maul fahren lassen.

Man kann den Verfassungsschutzämtern kaum vorwerfen, dass sie rechte Parteien und Organisationen nicht beobachtet hätten. Die NPD war von Anfang an mit V-Leuten bestückt. Wolfgang Frenz etwa, jener Spitzel, mit dem 2002 die Debatte begann, die den NPD-Verbotsantrag scheitern ließ, stand seit 1959 in Diensten des NRW-Landesamtes. Er war 1964 einer der Mitbegründer der Partei, saß lange im NRW-Landesvorstand und zeitweise auch im Bundesvorstand der NPD. Auch den militanten Neonaziorganisationen ging es offenbar nicht anders.

Das zeigt sich auch im Falle des Trios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe: Seit Mitte der 1990er Jahre hatte das Thüringer LfV die drei unter Beobachtung. Von 1995 datiert der Eintrag über sie im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) des Verfassungsschutzes. Das Trio bildete mit einigen anderen Neonazis die Jenaer Sektion des Thüringer Heimatschutzes (THS).

Im THS hatte das LfV, wie dessen Präsident Thomas Sippel am 21. November letzten Jahres vor dem Bundestagsinnenausschuss sagte, »eine Quelle an exponierter Stelle«. Es handelt sich um den ebenfalls aus Jena stammenden Tino Brandt, V-Mann »Otto«, der in der Tat die Führungsfigur des THS war und es danach zum stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden brachte. Von 1994 bis zu seiner Enttarnung 2001 stand der Neonazi in Diensten des Amtes und soll dafür insgesamt rund 200.000 DM kassiert haben, die er nach eigenen Angaben in den Aufbau des THS investierte.

»Otto« hat praktisch die gesamte »Karriere« des Trios bis zu seinem Abtauchen Anfang 1998 aus nächster Nähe verfolgt, hatte aber offensichtlich auch danach mit ihnen Kontakt. Mindestens bis ins Jahr 2000 soll er sich mehrmals mit den Untergetauchten getroffen und davon auch seinem V-Mann-Führer im LfV berichtet haben. Brandt war aber nicht der einzige V-Mann im oder im Umfeld des THS. Insgesamt fünf Spitzel, darunter mindestens einer des BfV und ein weiterer des MAD, sollen hier zugange gewesen sein.

LfV-Chef Sippel brüstete sich im Innenausschuss damit, dass sein Amt auch »zum Aufspüren des Unterschlupfs des Trios« V-Leute eingesetzt habe. Die lieferten aber nicht nur zutreffende Hinweise auf einen Aufenthaltsort in Sachsen, sondern lenkten sowohl das LfV selbst als auch die Zielfahnder der Polizei auf falsche Fährten. »Mal hieß es, das Trio setzte sich nach Südafrika ab, ... dann hieß es, sie seien auf Kreta tot aufgefunden worden«, so Sippel. Auch von Ungarn sei die Rede gewesen, berichtete BKA-Präsident Jörg Ziercke in der gleichen Sitzung. Das alles seien »möglicherweise bewusst fehlgeleitete Informationen« gewesen. Aber auch die richtigen führten zu keinem Ergebnis.

Dass der Verfassungsschutz V-Leute - »Quellen« - brauche, sei gar keine Frage, meinte Sippel. »Er braucht qualitativ gute Quellen, um diese Szene überhaupt penetrieren zu können und Ermittlungsansätze zu finden.« Das ist die absurde Version, die die Ämter seit Jahrzehnten zum Besten geben - trotz der vielen Skandale, die ihre »Quellen« (nicht nur, aber) insbesondere aus der rechten Szene produzieren.

Absurd ist diese Version zum einen, weil die gelieferten Informationen äußerst zweifelhaft sind. Die V-Leute wurden nicht nur in der rechten Szene rekrutiert, sondern blieben in allen seit den 1980er Jahren dokumentierten Fällen ihren politischen Positionen und ihren Organisationen treu. Mit den üppigen Honoraren für die hochkarätigeren unter ihnen leistete der Verfassungsschutz geradezu Aufbauhilfe für die Szene. Tino Brandt ist nur einer aus einer ganzen Serie von zwielichtigen Gestalten, die auf zwei Schultern trugen. In einer Reihe von Fällen besteht zudem der Verdacht, dass V-Leute von den Ämtern Informationen über linke politische GegnerInnen erhielten.

Das V-Mann-Geschäft bedeutet zum andern, dass eine ordentliche Strafverfolgung eben nicht befördert, sondern massiv erschwert wird. Der »Quellenschutz« gehört zu den zentralen Prinzipien von Geheimdiensten und politischen Polizeien: Der Spitzel darf nicht identifiziert und muss vor polizeilichen Ermittlungen geschützt werden. Dass die Thüringer Schlapphüte ihren V-Mann »Otto« bei seinen Kontaktversuchen mit dem NSU-Trio offenbar regelmäßig vor polizeilichen Observationen warnten, ist nur einer der Skandale in diesem Fall.

 

Die gefährlichen Verfassungsfeinde der LINKEN

Geradezu erfreulich ist es, dass die Medien nun endlich die Überwachung der Linksfraktion zur Kenntnis nehmen. Denn anders als man es bei dem derzeitigen Hype vermuten könnte, ist diese nicht neu.

Im Falle von Bodo Ramelow, dem heutigen Fraktionschef der LINKEN in Thüringen, haben sich die Gerichte bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befasst. Während die unteren Instanzen immerhin noch festhielten, dass Ramelow als Person nicht Gegenstand der Beobachtung sein dürfe, hat das Bundesverwaltungsgericht alle Hemmungen fallen lassen. Bei all diesen Urteilen hieß es jedoch immer, dass die Partei insgesamt zurecht überwacht werde, weil sich in ihr linksextremistische Strömungen tummelten. Demnächst wird sich das Verfassungsgericht mit der Frage befassen. Eine eindeutige Aussage darf man von ihm nicht erwarten.

In der vergangenen Legislaturperiode waren alle damals 53 Mitglieder der Bundestagsfraktion in einer »Sachakte« des BfV erfasst. Über 27, so ließ die Bundesregierung schon damals verlauten, lägen Informationen vor, die über die Angaben im Amtlichen Handbuch des Bundestages hinausgehen. Um die Partei als Ganze bewerten zu können, bedürfe es auch Informationen über die »Einstellung der Partei zum Parlamentarismus oder deren Verhalten im Parlament, gegebenenfalls dessen Instrumentalisierung«.

Zumindest über die Abgeordneten dürfte der Verfassungsschutz seine Informationen vor allem aus »offenen Quellen«, aus Zeitungen, Reden, dem Internet etc. zusammentragen. Die Bundesregierung betonte dabei jedoch, dass sich »in der Sachakte des BfV auch im Einzelfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen befinden« könnten, die vom BfV oder den LfV erhoben wurden.

 

Der Verfassungsschutz wird für sein Versagen belohnt

Dass zumindest ein Teil der Öffentlichkeit vom Verfassungsschutz die Schnauze voll hat, ist ermutigend. Einstweilen gehen jedoch die Folgerungen der Bundesregierung und mit ihr großer Teile des Parlaments in eine andere Richtung. Für sein programmiertes Versagen gegen die Neonazis wird der Inlandsgeheimdienst belohnt.

Der Verfassungsschutz ist maßgebender Teil jenes Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus, das nach dem Vorbild des GTAZ eingerichtet wurde und auch eine gemeinsame Datei erhalten wird. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis dieses Rezept auch gegen links gedreht wird. Die Gewerkschaft der Polizei und der Bund Deutscher Kriminalbeamter machen sich bereits dafür stark.

Unbestritten scheint im Parlament auch die Neuauflage des NPD-Verbotsantrags zu sein. Ob und gegebenenfalls wie lange dafür die derzeit 130 V-Leute in der Partei abgeschaltet werden, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts von 2003 zu erfüllen, ist noch unklar. Sicher ist jedenfalls, dass ein solches Verbot erneut zur Stärkung jener Extremismuslegende beitragen wird, die das Lebenselixier der Dienste ist.

Das Wissen um die Neonaziszene ist in der Zivilgesellschaft - den Beratungsstellen für die Opfer rassistischer Gewalt und den vielen anderen lokalen Initiativen - durchaus vorhanden. Die Vorstellung, dass es den Verfassungsschutz und seine »nachrichtendienstlichen Mittel« brauche, um die notwendigen Informationen zu erhalten, erweist sich spätestens dann als Irrtum, wenn die Ämter ihre sehschwachen rechten Augen zudrücken müssen, um ihre V-Leute zu schützen.

Für den Schutz der Opfer braucht es keine Schlapphüte, sondern Strafverfolgungsbehörden, die ihre Arbeit machen. Für die politische Auseinandersetzung müssen wir selbst sorgen. Und nebenbei: Wer auf geheimdienstliche Mittel und Parteiverbote im Kampf gegen Rechts setzt, braucht sich nicht zu wundern, wenn die gegen Linke und »ausländische Extremisten« eingesetzt werden.

 

Heiner Busch ist Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP und Vorstandsmitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie.