29. Juli 2022 Grafik: boo graphics / Foto: Lorenz Naegeli
Demokratie / Demonstrationsbeobachtung / Polizei / Praxis & Aktion / Versammlungsrecht

Versammlungsfreiheit wird zur Farce. Bericht zur Demonstrationsbeobachtung des G7-Gipfels in Elmau 2022

 

1. VORWORT

[Der vollständige Bericht mit Verweisen und Fußnoten steht unten als PDF zum Download bereit]

Anlässlich des G7-Gipfels auf Schloss Elmau war das Komitee für Grundrechte und Demokratie mit acht Demonstrationsbeobachter*innen vor Ort um das Protestgeschehen in München und rund um Garmisch-Partenkirchen vom 24. bis 27. Juni 2022 zu begleiten. Insgesamt haben die Beobachter*innen von der Anreise der Demonstrierenden bis zum Abziehen Polizeikräfte fünf Versammlungen begleitet und auch das mehrtägige Protestcamp besucht. In diesem Bericht werden Bewertungen zur Vorberichterstattung, die Beobachtungen vor Ort und das sich daraus ergebende Fazit zusammengeführt.

Das Recht zu demonstrieren ist eine der wenigen im Grundgesetz verankerten Möglichkeiten, sich unmittelbar direkt öffentlich zu äußern und dabei die Art der Öffentlichkeit thematisch und formal selbst zu bestimmen. Darum gehört das Versammlungsrecht zu den wenigen radikaldemokratischen Ansätzen und Korrektiven der repräsentativ allzu stark verdünnten Demokratie bundesdeutschen Musters. Jedoch wird polizeilich mit weitreichenden Methoden in dieses Grundrecht eingegriffen und werden Menschen kriminalisiert, die an Demonstrationen teilnehmen. Diese Entwicklung wird durch sehr restriktiv gestaltete, landespolitische Versammlungsgesetze (wie etwa seit 2021 in NRW) verstärkt.

Um dieser Entwicklung die nötige Transparenz und zivilgesellschaftliche Kritik entgegen zu setzen, organisiert das Grundrechtekomitee seit seiner Gründung Demonstrationsbeobachtungen als eine Form des Streitens für die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Wesentliches Ziel ist es, das Grundrecht auf  Versammlungsfreiheit zu verteidigen und den oft einseitigen Berichten der Exekutive eine möglichst detaillierte Darstellung gegenüberzustellen.

Unsere Interpretationsbasis ergibt sich dabei nicht aus den Versammlungsgesetzen, sondern aus einer radikal-demokratischen Interpretation des Grundrechts auf Versammlungen entlang der Linien des Brokdorf-Beschlusses von 1985. Die Stärke der Demobeobachtungen liegt im genauen Hinsehen und Dokumentieren. Dafür müssen die Demonstrationsbeobachter*innen “außen“ stehen und können auch nicht in die Versammlungen eingreifen. In dieser Unabhängigkeit liegt die Glaubwürdigkeit eines Demobeobachtungsberichts.

Die Beobachtung in München und Garmisch-Partenkirchen anlässlich des G7-Gipfels in Elmau war die erste seit fünf Jahren. Die letzte große Demonstrationsbeobachtung des Grundrechtekomitees war anlässlich des G20-Treffens in Hamburg im Jahr 2017 organisiert worden. Die Beobachtung um Elmau erschien uns wichtig, weil zu vermuten war, dass gerade nach dem Gipfel in Hamburg, ein weiterer Gipfel in Deutschland dazu genutzt werden könnte, regressiv gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit und die dieses Recht Ausübenden vorzugehen. Zusätzlich wurden in Bayern in den letzten Jahren sowohl das Versammlungsgesetz als auch das Polizeiaufgabengesetz verschärft.

Zudem soll mit aktualisierten Erfahrungen geschaut werden, wie sich das Konzept der Demonstrationsbeobachtung an sich veränderte Gegebenheiten anpassen muss, um weiterhin einen wichtigen Teil bei der Durchsetzung und Verteidigung der Versammlungsfreiheit zu bilden.

Die Demonstrationsbeobachter*innen: Lorenz Naegeli, Britta Rabe, Aaron Reudenbach, Matthias Richter, Lisa Riedner, Leticia Encinas Rosa, Michèle Winkler und Tina Keller

 

2. GIPFELTREFFEN ALS DEMONSTRATION DER MACHT

 

Treffen von hochrangigen Politiker*innen sind geprägt von Abschottung, massiven Sicherheitsvorkehrungen, Überwachung und Einschränkung von Versammlungsfreiheit – so haben wir dies auch in Heiligendamm 2008 und Hamburg 2017 erlebt. Bereits vor sieben Jahren hat der G7 auf Schloss Elmau stattgefunden. Auch damals glich die Alpenregion einer polizeilich-militärischen Zone und Anwohner*innen wurden schon Monate vor Gipfelbeginn durch Einsatzvorbereitungen stark gefordert. Dies sollte auch in diesem Jahr nicht anders werden.

Wenn ein Gipfel in einem Land „zu Gast“ ist, dann wollen sich die Gastgebenden als fähig für die Durchführung eines solchen Events zeigen. Im Fall von Elmau kamen in diesem Jahr nicht nur die Regierungschefs der sieben stärksten westlichen Wirtschaftsmächte zusammen, sondern zudem noch einige weitere Staatsvertreter*innen aus Argentinien, Indien, Indonesien, Senegal und Südafrika.

Verschiedenen Quellen zufolge hat die Ausrichtung des Gipfels auf Schloss Elmau zwischen 166 und 180 Millionen Euro gekostet; davon seien 147 Millionen Euro allein für das Sicherheitskonzept inklusive des Polizeieinsatzes veranschlagt worden, wie bereits im April veröffentlichte Zahlen vorhersagten. Zu diesen Ausgaben wird der 16km lange Zaun, der um Schloss Elmau gezogen wurde, genauso gezählt haben, wie alle anderen Vorkehrungen die getroffen wurden – und die waren reichlich:

  • Es gab zwei Sicherheitszonen, welche nur mit Akkreditierung zu passieren waren.
  • Es sollen 18.000 Polizist*innen im Einsatz gewesen sein.
  • Für einen Zeitraum vom 13. Juni bis 3. Juli 2022 wurden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Es gab polizeilich eingerichtete Checkpoints an allen Zufahrten nach Garmisch-Partenkirchen.
  • Es wurde ein Containerdorf im Olympia Skistadion aufgebaut, welches als Sammelstelle für Ingewahrsamnahmen fungieren sollte und über 150 Zellen sowie 55 Richter*innen in Bereitschaft verfügte.
  • Es wurden alle Gullideckel in Garmisch-Partenkirchen und darüber hinaus versiegelt. Teilweise wurden Anwohner*innen aufgefordert, Gegenstände zu entfernen – wie im Falle eines Steinmetzes berichtet wurde.

… um nur einige zu nennen.

Und wie wurde dieser Aufwand gerechtfertigt?

Aussagen von Politiker*innen und Polizeibeamt*innen im Vorfeld zeichneten ein Bild, welches die Polizeipräsenz nicht nur mit möglichen terroristischen Anschlägen gegen die G7-Vertreter*innen erklärte, sondern auch mit den zu erwarteten Demonstrationen. Immer wieder waren die Worte „gewaltbereit“, „demokratiefeindlich“ oder „Chaoten“ zu lesen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann äußerte sich häufiger in diese Richtung. Kurz bevor die Grenzkontrollen begonnen wurden, positionierte er sich wie folgt: "Die weltpolitische Lage hat sich im Vergleich zu damals leider weiter verschärft. Insoweit müssen wir beispielsweise auch mit einem größeren Potential von Chaoten rechnen, die aus dem Ausland einreisen wollen, nur um im Umfeld des Gipfels Randale zu veranstalten."

Auch der Bürgermeister Thomas Schwarzenberger der Gemeinde Krün, in der der Gipfelort liegt, bezweifelte in einem Interview, ob der G7 in 2022 ebenso friedlich wie der in 2015 sein könne. Er begründete dies mit „bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen während des G20“, er habe aber viel Vertrauen in die bayerische Polizei. Dass die Polizei hier als  Garantin für friedliche Proteste herangezogen wird, offenbart nicht nur ein fragwürdiges Demokratieverständnis, sondern steht auch  im Kontrast zu unseren Beobachtungserfahrungen und Erkenntnissen der Protestforschung, dass die Polizei oft der Ausgangspunkt für Konflikte und Eskalation im Versammlungsgeschehen ist.

Der stellvertretende Leiter der Bundespolizei, Xaver Vogl hingegen schätzte die Situation so ein „dass es wenig Mobilisierung der G7-Gegner aus dem Lager des Links-Extremismus gebe. Er rechne mit einer großen Anzahl von Demonstranten aus der Fridays-for-future-Bewegung und habe Informationen darüber, dass es wohl eine große Anzahl von Klima-Demonstranten aus Frankreich nach Garmisch-Partenkirchen ziehen werde.“

Im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Drohszenarios durch Protestierende wurde aber auch die Betonung darauf gelegt, dass friedliche Demonstrationen und das Versammlungsrecht als Ganzes ein hohes Gut sei, was unbedingt gewährt werden würde. Der bayerische Innenminister Herrmann sagte sogar, dass das Demonstrationsrecht auf keinen Fall eingeschränkt werde.

Wie die Situation sich vor Ort für uns tatsächlich darstellte, fassen wir in diesem Bericht zusammen.

 

3. BEOBACHTUNGEN RUND UM DEN GIPFEL

 

3.1 Allgemeiner Eindruck und Kontrollen bei Anreise

Protestierende und Anwohner*innen sahen sich einem militärisch anmutenden, polizeilichen Ausnahmezustand ausgesetzt. Nicht nur waren laut Polizeiangaben 18.000 Polizist*innen im Einsatz. Nahezu jede Art Einsatzfahrzeug und Einheit war vor Ort: Kamerawagen, Räumpanzer, Wasserwerfer, Reiter*innenstaffeln, Polizeihundestaffeln, Hundertschaften aus verschiedenen Bundesländern, zivile Polizist*innen, österreichische und schweizerische Beamt*innen, französische Gendarmerie genauso wie Bundespolizei.

Die im Vorfeld angekündigten Zugstreckensperrungen waren ebenso umgesetzt worden, wie Checkpoints an allen Zufahrtsstraßen nach Garmisch-Partenkirchen. Auf der A95 waren alle Rastplätze ab München Richtung Süden für Besucher*innen gesperrt. Auch auf der „Deutschen Alpenstraße“ zwischen Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald war kein Halten möglich. Diese Strecke wurde für die Zeit des Gipfels sogar gänzlich für Verkehr gesperrt – Ausnahme war nur der Schienenersatzverkehr, welcher fahren musste, weil auch die Zugstrecke zwischen Mittenwald und Garmisch-Partenkirchen für die Gipfeltage komplett außer Betrieb genommen wurde. Der einzig mögliche Anreisebahnhof wurde damit Oberau, welcher zehn Kilometer nördlich von Garmisch-Partenkirchen liegt. Von da aus fuhren sowohl Schienenersatzverkehr-Busse als auch Linienbusse und zusätzlich noch Busse, die vom Protest-Camp organisiert wurden.

In Garmisch-Partenkirchen und Umgebung war die Polizei omnipräsent. Zahlreiche (Park)Plätze waren für die Einsatzkräfte reserviert und abgeriegelt und manche dieser Areale durch Beamt*innen mit Gewehren bewacht – wie z.B. das Kongresshaus. An den Bahnhöfen Garmisch-Partenkirchen, Klais und Mittenwald gab es zu jeder Zeit eine hohe Polizeipräsenz. Zudem lagerten viele Absperrgitter entlang der Straßen. In der Nacht auf Montag wurden diese dann auch entlang einiger Straßenzüge aufgebaut.

Anwohner*innen berichteten uns, dass schon Wochen vor dem Gipfel viel Polizei vor Ort war und sie selbst auch ständig in Kontrollen gerieten. Zudem waren Einrichtungen des öffentlichen Lebens durch Polizei besetzt. Auch hier bestätigte sich das Bild, das im Vorfeld in den Zeitungen geschildert wurde: die Anwohner*innen wurden für die Umsetzung des Gipfels stark beansprucht.

Die Anreise zum Camp und zu angemeldeten Versammlungen – aber auch für Anwohnende und Tourist*innen – wurde durch diese Präsenz und das Abriegeln der Umgebung erschwert.

Straßenkontrollen

Auf allen Zufahrten gab es  polizeilich betriebene Checkpoints, an denen alle Vorbeifahrenden einer Sichtkontrolle unterzogen, vereinzelt zur Befragung angehalten, zum Teil für weitergehende Kontrollen rausgewunken und angehalten wurden; je näher man sich Garmisch-Partenkirchen näherte, umso dichter angeordnet waren sie. Sie waren teilweise mit Versorgungszelten und Lampen ausgestattet, um eine Besetzung rund um die Uhr zu gewährleisten.

Ein zentraler und großer Kontrollpunkt befand sich auf der B2 bei der Abfahrt „Oberau Süd“. Dort wurde sowohl auf der Bundesstraße als auch auf der parallel dazu verlaufenden Landstraße der Verkehr geregelt. Wir passierten diesen Punkt täglich. Alle Fahrzeuge wurden abgebremst, aber nur einige angehalten. Wie wir beobachten konnten, fanden dort stichprobenartige Kontrollen von Fahrzeugen statt – nach welchem Muster dies passierte, konnten wir nicht erkennen. Teilweise wurde nur gefragt, wohin die Reise geht; in anderen Situationen wurde eine allgemeine Fahrzeugkontrolle durchgeführt.

Am Sonntag, 26. Juni ist auch ein Beobachter*innenteam von uns in diese Kontrolle geraten:

„Wir fuhren hinter dem Bus des Schienenersatzverkehrs von Oberau nach Garmisch-Partenkirchen. Der Bus fuhr u.a. Anreisende für die Demonstration und wir wollten die Anreise zum Kundgebungsort verfolgen. Am Checkpoint wurden wir angehalten und gefragt, wo wir hinwollten. Auf die Antwort der Fahrerin, dass wir nach Garmisch wollten, wurde nach dem Grund gefragt. Wir stellten uns als Demobeobachter*innen vor und wurden dann gebeten, in der Kontrollstelle zu halten. Unter der Begründung einer allgemeinen Verkehrskontrolle sollte die Fahrerin Fahrzeugpapiere und Führerschein zeigen. Zudem wurde der Ausweis des Beifahrers gefordert. Der Verweis, dies sei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht zulässig, wurde beantwortet mit der Begründung, dass das in Grenznähe wohl üblich und rechtmäßig wäre. Über diese Debatte vergaß der Polizist dann aber wohl sein Anliegen und kontrollierte nur die Papiere der Fahrerin. Er sagte auf Rückfrage, warum er sein Handy über die Fahrerlaubnis halte, er mache eine Datenabfrage. Weil dies nicht funktionierte, nahm er die Papiere mit in sein Zelt. Außerdem sollte noch Verbandskasten und Warndreieck gezeigt werden. Auf dem Weg zum Kofferraum wurde gefragt, ob die Fahrerin schon mal größere Probleme mit der Polizei gehabt habe. Auf die Frage, was genau und warum er das wissen wolle, meinte er, er wolle eben wissen, mit wem er es zu tun hätte und man könne ihm diese Frage auch zurückstellen.“

Weitere Checkpoints, die wir regelmäßig passiert haben, waren auf der B2 Höhe Eschenlohe und zwischen Oberammergau und Ettal. An letzterem wurden wir jedes Mal angehalten und nach unserem Ziel gefragt. Wir antworteten wahrheitsgemäß, dass wir zum Camp oder zur Demonstration wollten und wurden freundlich durchgewunken.

Bahnhof Oberau

Der Bahnhof war als der zentrale Ankunftsort aus Richtung München spätestens ab Freitag durch Polizeipräsenz und Absperrungen geprägt. Die Bahnsteige wurden durch die Bundespolizei mit Video überwacht – so zeigte es ein Schild an. Der Weg vom Gleis zum Ausgang war durch Pfeile markiert, die Ankommenden den Weg in einen ab Samstag durch Absperrgitter geschlossenen Bereich wiesen. Dort mussten die Zugaussteigenden warten, bis sie entweder zu den Bussen des Schienenersatzverkehrs gelassen wurden oder aber den Bereich verlassen durften, weil sie vor Ort parkten oder Anwohner*innen waren. Es erfolgte eine Durchsage der Polizei, die die Absperrgitter damit erklärten, dass die Busse bereitgestellt und Personen dann nach und nach durchgelassen würden. Warum diese strikte Regulierung für diese überschaubare Anzahl Menschen notwendig war, hat sich für Ankommende nicht erschlossen – ein Bezug zum G7 Gipfel wurde in den Durchsagen nicht hergestellt.

Am Samstagabend, den 25. Juni konnten wir an dieser Stelle beobachten, wozu die Absperrung genutzt wurde: Um 18:44 Uhr kam der Zug aus München an und alle Passagier*innen mussten durch die von der Polizei aufgebaute Schleuse. Es erfolgten die Durchsagen zum Schienenersatzverkehr. Insgesamt wurden in dieser Schleuse sieben Personen nach ihren Personalien kontrolliert – dies betraf sowohl Alleinreisende als auch Gruppen. Eine Gruppe aus vier Personen erbat über die Kontrolle und ihren Widerspruch dagegen ein Protokoll bei den Beamt*innen, was diese ihnen nicht erstellen und aushändigen wollten. Weil sie mit Nachdruck darauf bestanden, wurde ihnen von den Beamt*innen gesagt, dass sie dann aber selbst schuld seien, wenn es lange dauere und ein Polizist betitelte sie als „Wohlstandskids“.

Am Ende erhielten sie kein Protokoll, sondern nur Visitenkarten der Polizei – über diese sei ja Kontakt möglich und daher entfalle die Notwendigkeit eines Protokolls, so die Polizei. Wir erfuhren später, dass Freund*innen der vier am Bahnhof München einer ähnlichen Kontrolle unterzogen worden waren.

Weitere Kontrollen dieser Art konnten wir während der Anreisebeobachtung zu Versammlungen dokumentieren. Diese finden sich in den folgenden Abschnitten.

3.2 Freitag, 24.06.2022 Demonstration von Fridays for Future München

Den Protestauftakt machte eine Demonstration von Fridays for Future (FFF) München am Freitag, den 24. Juni 2022. Sie startete am Odeonsplatz unterhalb der Feldherrnhalle. In Summe waren zwischen 300 und 400 Teilnehmende vor Ort.

Als wir um 16:45 Uhr eintrafen, zählten wir 26 Polizeiwägen mit entsprechend vielen Beamt*innen. Außerdem sahen wir mehrere zivile Fahrzeuge, einen Kamerawagen, mehrere Kommunikationsteams und Presseansprechpersonen der Polizei. Wir hatten erst kurz vorher Kontakt zu den Veranstalter*innen aufgenommen, erfuhren aber beim Gespräch vor Ort, dass normalerweise bei Demos von FFF in München wenig bis keine Polizei zu sehen ist. Die Versammlungsleiterin beschrieb die Stimmung anders als sonst: durch die Anwesenheit der Polizei als weniger offen und zugänglich.

Kurz nach unserer Ankunft beobachteten wir, wie eine Person von 3 Polizist*innen umringt wurde. Es ging um das Mitführen seiner Fahne mit der Aufschrift „Roter Frontkämpferbund“. Die Begründung der Polizei war, dass auf dem Podest der Feldherrnhalle politische Mittel verboten seien. Erst blieb unklar, ob sie ihn nur verweisen oder auch festnehmen wollten. Letztlich verließ er den Podest und konnte normal an der Demonstration teilnehmen.

Gegen 18:25 Uhr setzte sich die Demonstration in Bewegung. Vor ihr fuhren ein Kamerawagen sowie ein Lautsprecherwagen der Polizei. Zu Beginn war nur eine Fahrspur gesperrt. Seitlich der fahrenden Autos lief ein Spalier aus Polizist*innen neben dem Demonstrationszug. Auch nach dem Abbiegen auf die Schellingstraße blieb das Spalier bestehen, obwohl dort die Gegenverkehrsspur für Autos gesperrt war. An fast jeder Straßenstraße standen Polizeieinheiten. Diese Situation blieb die gesamte Demonstration über bestehen – was für eine FFF Demo in München wohl höchst ungewöhnlich ist. Um 19:25 Uhr kam die Demonstration nach einem Rundweg wieder am Odeonsplatz an und wurde dort um 20:15 Uhr beendet. Der Kamerawagen der Polizei war vor Ort und schien zu filmen. Ein Anlass für Filmaufnahmen bestand unserer Erkenntnis nach nicht. Eine Bestätigung dafür erfragten wir nicht.

3.3 Samstag 25.06.2022 München „Gerecht geht anders“ Demonstration

Zu der Demonstration hatten verschiedene Nichtregierungsorganisationen und (Umwelt-)Verbände aufgerufen. Im Vorfeld wurde von den Veranstalter*innen von etwa 10.000–15.000 Teilnehmenden ausgegangen; am Ende werden die Veranstalter*innen von 6.000 und die Polizei von 3.500 sprechen.

Wir als Beobachter*innen trafen gegen 10:30 Uhr auf der Theresienwiese ein, wo um 12:00 Uhr die Auftaktkundgebung stattfinden und um 13:00 Uhr der Demonstrationszug starten und auch wieder enden sollte. An unserem Treffpunkt, dem Bavaria-Denkmal, begegneten uns bereits zahlreiche Polizeibeamt*innen plus die GdP-Bayern (Gewerkschaft der Polizei). Gleichzeitig waren etwa 5 Polizist*innen oberhalb der Treppen des Denkmals postiert – sie baten einzelne Personen, die sie der Demonstration zuordneten, ihren Rucksack zu öffnen und sichtbar getragene Fahnen oder Pappschilder bei der Besichtigung des Denkmals abzulegen. Grund hierfür sei auf Nachfrage, dass es nicht gestattet sei, Demomaterial mit auf das Denkmal zu nehmen – es solle verhindert werden, dass Fahnen angebracht oder Pyrotechnik gezündet würde.

Die Situation beobachteten wir um 11:00 Uhr und damit eine Stunde vor Beginn der Versammlung. Durch die Frage einer Passantin hörten wir, dass die Polizei mit etwa 13.000–15.000 Personen rechnete. An der gegenüberliegenden Seite der Theresienwiese (im Osten) stand ein gigantisches Aufgebot an Polizeifahrzeugen. Wir zählten mindestens 130 Einsatzfahrzeuge. Dazwischen befand sich das weitläufige Gelände der Auftakt- und der Abschlusskundgebung.

Gegen 11:45 Uhr verließen wir das Denkmal und begaben uns in Zweier-Teams (Tandems) an verschiedene Stellen in der Auftaktkundgebung. Nachdem wir von einem Polizisten an die Pressestelle verwiesen wurden, erfuhren wir dort, dass insgesamt 3.000 Polizeikräfte für diese Demonstration vor Ort seien. Immer wieder bewegten sich große Gruppen von 40-50 Polizeikräften in Formation und schnellen Schrittes rund um den südlichen Teil der Wiese.

Beim Blick über die Theresienwiese fiel die enorme Polizeipräsenz sofort ins Auge. Nicht nur standen die 130 Polizeiwagen am Rand; auch an jedem Zugang zum Kundgebungsort hielten sich Gruppen von Polizist*innen auf – alle mit Helm an der Seite. Rund um die Dixi-Toiletten, die sich am Süden der Wiese befanden, standen etwa 40 Polizist*innen. Auf der gesamten Wiese verteilt standen Gruppierungen von zwischen 7 bis 12 Polizist*innen; die zudem immer wieder durch die Versammlung liefen. Es handelte sich dabei vor allem um Einheiten aus Bayern und NRW. Zudem fielen uns viele Polizist*innen in Zivil vor Ort auf. Reisten mehrere Teilnehmer*innen gemeinsam an und trugen überdies Fahnen und Transparente, wurden die Polizist*innen spürbar aufmerksamer.

Durch das immense Polizeiaufgebot wirkte das Betreten der Versammlungsfläche nahezu wie eine verbotene Handlung an sich. Das Setting war einschüchternd und es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Interessierte von einer Teilnahme an der Demonstration abschrecken ließen. Auffällig waren auch Polizist*innen mit Kameras, die auf Nachfrage angaben, nur zu filmen, sobald Straftaten begangen würden. Ein Beamter trug als Begleitung dieser Teams die gesamte Zeit Quarzhandschuhe. Der Grund hierfür war nicht ersichtlich.

Gegen 13:00 Uhr wurde ein Team von uns von einem Kommunikationsbeamten aus Berlin angesprochen, der sich erkundigte, „ob wir schon etwas gefunden haben, was uns stört“. Auch er finde das Aufgebot etwas übertrieben und verwies dabei auf die Steuergelder, die dafür ausgegeben würden; erklärte aber gleichzeitig, dass der Grund dafür sei, dass ein Szenario wie 2017 in Hamburg verhindert werden und sich München in Bezug darauf keine Blöße geben wolle. Er verwies auf die wichtige Funktion von Kommunikationsbeamt*innen, allein aus Berlin seien dafür 33 Beamt*innen angereist, hinzu kämen noch Teams aus Bayern, Hessen und Sachsen.

Im späteren Verlauf sollten wir die Kommunikationsbeamt*innen bei Momenten der Eskalation vergeblich suchen. Gegen 13:24 Uhr begann sich der Demonstrationszug aufzustellen. An dessen Kopf setzten sich drei Polizeifahrzeuge und ein Kamerawagen sowie etwa 50 Polizist*innen aus NRW und einige Kommunikationsbeamt*innen sowie Vertreter*innen der Pressestelle der Polizei. Am Ende des Zuges präsentierte sich ein ähnliches Bild.

Die Demoroute verlief in einem Kreis und sollte wieder auf der Theresienwiese enden. Es gab verschiedene thematische Blöcke, wovon zwei von Beginn an besondere Aufmerksamkeit durch die Polizei erhielten: der „antikapitalistische“ und der „antiimperiale/internationalistische“ Block. Diese liefen in Nähe zueinander etwa im zweiten Drittel des Demozuges. Während die anderen Blöcke von einzelnen Gruppen von Polizei begleitet wurden, lief der „antikapitalistische Block“ ab 13:44 Uhr in einem fast geschlossenen Polizeispalier. Ein Grund hierfür wurde nicht durchgesagt.

Durch Funksprüche und Gespräche zwischen Polizist*innen war zu hören, Gründe hierfür wären die Traghöhe und Abstände der Seitentransparente sowie einzelne Vermummungen im Block. Ob es eine Ansprache durch Polizei an Ordner*innen oder Veranstalter gab, war für uns nicht erkennbar, jedenfalls nicht beobachtet worden.

Die Demo verlief mit wenigen Verzögerungen. Das Spalier rund um den „antikapitalistischen“ und den „antiimperialistischen“ Block blieb durchgängig bestehen und erhöhte sich teilweise zum 2-reihigen Spalier, bis sich schließlich in Höhe des Hotel Crystal vier Reihen Polizei zwischen Hauswand und Demo befanden. Zudem wurde fast von Beginn an in die Demo hinein gefilmt und fotografiert. Auf unsere Nachfrage wurde angegeben, dass einige Aufnahmen nur übertragen, aber nicht aufgezeichnet würden. Eine Aufzeichnung der Übertragung finde erst statt, wenn es zu Straftaten komme.

Gegen 15:00 Uhr traf der Demonstrationszug wieder auf der Theresienwiese ein. Dort sollte die Abschlusskundgebung bis ca. 16:00 Uhr stattfinden. Etwa 10 Minuten vorm Eintreffen auf der Wiese bemerkten wir ein noch näheres Heranrücken der Polizeieinheiten an den „antikapitalistischen“ Block; wir hörten einzelne Funksprüche, u.a. „da ist eine astreine Vermummung“. Außer dem baldigen Ende der Versammlung sahen wir keinen Anlass für die sichtbar angespanntere Stimmung innerhalb der Polizeieinheiten.

Kurz nachdem der „antikapitalistische Block“ auf der Theresienwiese angekommen war, wurde dort ein Rauchtopf gezündet. Sofort verstärkte sich die schon vorher wahrgenommene Dynamik in den Polizeireihen. Es wurde gefilmt und näher an den Block gerückt. Um 15:07 Uhr beobachteten wir ein dreiköpfiges Team von Polizist*innen in Zivil, das einen Ordner vom Rande des Blocks aus der Demo zog und zügig mit ihm in Richtung der vielen Polizeiwagen ging. Ihm wurden nach ca. 100 Metern Handschellen angelegt.

Wir folgten der Situation, die zusätzlich von Journalist*innen verfolgt wurde. Nach kurzer Zeit bemerkten auch Teilnehmende des Blocks, dass etwas vor sich geht. Sie änderten die Laufrichtung in Richtung der Polizeifahrzeuge. Augenblicklich setzten sich daraufhin die vielen Polizist*innen ihre Helme auf und stürmten auf den Block zu. Währenddessen wurde der festgenommene Ordner weiter weggebracht und Journalist*innen davon abgehalten, die Szenerie zu dokumentieren.

Die eingesetzten behelmten Polizeikräfte schrien viel und wirkten dabei aggressiv und energisch. Sie bewegten sich in großen Gruppen sehr schnell auf den Block zu, den sie damit zum Anhalten brachten und einkesselten. Hinter dem Fronttransparent des Blocks wurde laut skandiert. Wir versuchten herauszufinden, was der Grund für die Festnahme sei und bekamen nach mehreren Verweisungen an andere Dienststellen von Kommunikationsbeamt*innen gesagt, der Grund sei ein Auflagenverstoß. Dieser müsse nicht in dem Moment der Festnahme sichtbar vorliegen, sondern hätte auch schon früher stattgefunden haben können. Später wird die Polizei schreiben, dass ein offener Haftbefehl gegen diese Person vorlag.

Während sich diese Szene auf der Ostseite des Geländes abspielte, hatte sich auch ein kleinerer Polizeikessel auf der Westseite gebildet. Als wir dazu kamen, war der Grund für diesen Kessel nicht ersichtlich. Behelmte Polizist*innen rissen an Bannern; auf Twitter wurde später ein Video von einem Faustschlag eines Polizisten gegen einen Versammlungsteilnehmer geteilt. In die aufgewühlte Situation hinein forderte die Polizei die Teilnehmenden auf, Vermummungen abzunehmen und nach einer Ansprechperson für den Block zu suchen.

Es war unklar, ob sie den Block nun als eigenständige Versammlung und nicht mehr als Teil der angemeldeten Versammlung werteten. Der Versammlungsleiter der gesamten Demonstration hingegen machte über Mikrofon deutlich, dass der Block zur Versammlung gehöre und die Polizei sich aus der Versammlung zurückziehen solle. Es flogen vier Hubschrauber über die Versammlung auf der Theresienwiese.

Um etwa 15:20 Uhr erfolgte eine weitere Durchsage, dass die Polizei den Kessel nun geöffnet habe und die Demonstrierenden in Richtung der Bühne abziehen könnten. Als sich der Block demzufolge bewegte, erfolgte ein nächstes Eingreifen durch die Polizei. Sie knüppelte los, eine Plastikflasche flog aus dem Block, ein paar Fahnenstangen gingen in Richtung Polizei. Auf Twitter fanden wir später ein Video der Situation. Dann rannten aus allen Richtungen kleine Trupps von Polizist*innen durch die Menge auf den Kessel zu; mindestens zwei Personen wurden dabei überrannt. Ob der Kessel dabei erneut von Polizei angegriffen wurde, konnten wir nicht sehen. Kurz danach wurden die Personen aus dem Kessel zur Abschlusskundgebung gelassen.

Nach und nach beruhigte sich die Situation auf der Wiese und Menschen begannen, sich in den Schatten zu setzen und teilweise, den Kundgebungsort zu verlassen. Die Polizei jedoch begann nun, Einzelpersonen aus der Menge herauszugreifen. Wir sahen an allen Ausgängen der Wiese und auf der gesamten Fläche verteilt Einheiten stehen. Auf der Wiese beobachteten wir zwei Festnahmen. Bei beiden Personen wurden Personalien festgestellt, der Rucksack durchsucht und einige Gegenstände in Tüten verpackt sowie Fotos gemacht – teilweise mit FFP2 Maske und Transparent ausgestattet.

Eine weitere Personalienfeststellung erfolgte auf der Gangolfstraße. Eine Gruppe von etwa 40 Personen berichtete uns, dass sie erst durch eine kleine Gruppe Polizist*innen verfolgt worden sei und dann durch eine Einheit des Bayerischen Unterstützungskommandos (USK) auf dem Gehweg gekesselt wurde. Als wir zu der Situation kamen, wurden gerade Personalien festgestellt und Fotos gemacht. Es wurden nur als männlich gelesene Personen aus der Gruppe kontrolliert. Darunter befand sich laut Twitter auch eine trans Frau, welche sich auch als weiblich zu erkennen gab, sich der Kontrolle aber dennoch unterziehen musste. Laut Polizei sei der Grund für die Kontrolle der Verdacht gegen eine männliche Person gewesen, welcher Körperverletzung gegenüber Polizeibeamten vorgeworfen werde. Wann und wo diese stattgefunden haben soll, wussten die Beamt*innen vor Ort nicht – sie hätten lediglich den Auftrag erhalten, die Gruppe zu stoppen und Personalien festzustellen.

Zudem beobachteten wir die Festnahme einer minderjährigen Person in einem angrenzenden Parkgelände. Diese wurde aus einer Gruppe von etwa 20 Demonstrierenden durch etwa genauso viele Beamte herausgeholt. Ihr wurde ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (genauer Vermummung) vorgeworfen. Die Polizei gab am Tag selbst folgende Presseerklärung heraus:

https://g7.polizei.bayern.de/presse/polizeieinsatz-zum-g7-gipfel-in-munchen-vorlaufige-polizeiliche-einsatzbilanz-zum-versammlungsgeschehen-am-samstag-25-06-2022.html

Später ergänzte bzw. berichtigte sie diese Erklärung durch Folgende:

https://g7.polizei.bayern.de/presse/polizeieinsatz-zum-g7-gipfel-in-munchen-polizeiliche-einsatzbilanz-zum-versammlungsgeschehen-am-samstag-25-06-2022-erganzungen.html

[Anmerkung vom 18.08.2022: mittlerweile sind beide Pressemitteilungen nicht mehr abrufbar und auch im Archiv der Polizei Bayern nicht mehr zu finden]

Auch noch in der Nacht auf Sonntag, 26. Juni wurde via Twitter von verstärkten Kontrollen in München berichtet.

Bei der Auswertung des Samstags erschienen uns denn auch vor allem die hohe Polizeipräsenz sowie die eskalierende Vorgehensweise gegen Ende der Demonstration als besonders relevant. In unseren Augen glich dies mehr einer Machtdemonstration als einer angemessenen Maßnahme, um den Schutz der Demonstration und Dritter zu gewährleisten. Gerade im vom Gipfeltagungsort weit entfernten München war das Aufgebot von 3.000 Polizist*innen für etwa doppelt so viele Demonstrierende schwer übertrieben – selbst für die von den Veranstalter*innen erwarteten 20.000 Teilnehmenden aus dem mobilisierten Spektrum wäre das sehr viel gewesen. Wir haben eine Atmosphäre erlebt, die auf uns abschreckend und einschüchternd wirkte – vor allem für Teilnehmende, die bei der Art des Demonstrationsaufrufes auf solch ein Szenario sicherlich nicht eingestellt waren.

Wir haben den Eindruck gewonnen, dass eine eskalierende Taktik der Polizei eingesetzt wurde. Gegen Ende der Demonstration schien uns die Polizei immer mehr nach Gründen gesucht zu haben, um in die Demonstration zu gehen und Teilnehmende festzunehmen, ohne dass sich dies aus dem von uns beobachteten Demonstrationsverlauf erschlossen hätte. Immer näher rückten Einheiten an bestimmte Blöcke heran; immer aufgeregter wurden die umstehenden Polizist*innen; immer stärker wurde suchend in die Menge geschaut und gefilmt. Bis dann auf der Theresienwiese, und damit eigentlich schon kurz vor Ende, Einzelpersonen herausgezogen wurden.

Im Nachgang schreibt die Polizei, dass der Grund für die Festnahme eines Ordners ein offener Haftbefehl gewesen sei; am Tag selbst hatte man uns gesagt, es wäre ein Verstoß gegen Auflagen gewesen. Ob auch nur einer der angegebenen Gründe stimmt, können wir nicht überprüfen. Wir werten das Eingreifen und die Festnahmen zum Ende der Versammlung als eskalierend. Nichts hatte im Lauf unserer Beobachtung darauf hingedeutet, dass im Rahmen der Versammlung Straftaten begangen worden waren, der Ablauf der Demonstration war durchweg entspannt geblieben. Vielmehr schien der Wille für Festnahmen einer inneren polizeilichen Logik zu entspringen und durch dem Versammlungsverlauf externe Faktoren bestimmt zu sein. Die Festnahmen wirkten im Rahmen des von uns beobachteten Geschehens erzwungen – vor allem, weil die Vorwürfe, die bis dahin maximal im Raum gestanden haben können, Vermummung oder das Zünden eines Rauchtopfes waren. Man könnte meinen, die Beamt*innen seien auf einem Übungseinsatz gewesen und sollten die gezielte Anwendung verschiedener Techniken üben.

3.4 26.06.2022 Demonstration in Garmisch-Partenkirchen

Die Mobilisierung für die Demonstration kam vor allem aus überregionalen und lokalen linken Gruppierungen und der Garmischer Protestplattform „Stop-G7-Elmau“. Vom Veranstalter wurden 1.000 Teilnehmende angemeldet; am Ende sprach die Polizei von 900 und die Anmelder*innen von 1.300 Personen vor Ort. Die Demonstration startete mit einer Auftaktkundgebung am Bahnhof Garmisch und lief in einem Rundweg zum Startpunkt zurück. Sie endete mit einer Abschlusskundgebung. Um die Anreise zu beobachten, teilten wir uns in 3 Teams auf: ein Team begleitete die Busanreise aus München; ein weiteres die Bahnhofsanreisen und ein drittes die Anreise vom Camp.

Die organisierte Anreise von München startete um 9:30 Uhr mit einem Konvoi, bestehend aus organisierten Bussen und privaten PKWs von der Theresienwiese. Im Vorfeld wurde den Veranstalter*innen der Demonstration in Garmisch-Partenkirchen versichert, dass, wenn es einen Konvoi dieser Art geben würde, dieser gemeinsam anreisen dürfe und auch nicht aufgehalten werden würde. Es war viel Polizeipräsenz vor Ort, aber es fanden beim Betreten der Busse keine Kontrollen statt. Nach langsamer Fahrt wurde der komplette Konvoi am Rastplatz Höhenrain herausgewunken. Nach einer halben Stunde Wartezeit ging es ohne Kontrollen der Busse und der Mitfahrenden weiter; ein zum Konvoi gehörender PKW allerdings wurde angehalten und eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt.

Alle Züge fuhren wie an den Vortagen auch nur bis Oberau; von dort wurden Busse des Schienenersatzverkehrs eingesetzt. Als wir gegen 10:45 Uhr vor Ort waren, handelte es sich ausschließlich um städtische Busse und nicht um Busse der Veranstalter*innen. Der Bahnhof war wie bereits am Freitag und Samstag geprägt von Polizei und Absperrungen. Als ein Zug ankam, mussten zunächst alle Aussteigenden hinter einem abgezäunten Bereich warten. Personen die nicht in die Busse steigen wollten, wurden aus der Absperrung entlassen. Danach erfolgte das Durchlassen von Personen in mehreren Schüben bis jeweils ein Bus gefüllt war. Zu dieser Situation gab es Durchsagen der Polizei, die aber nicht mit Gipfel(protesten) begründet wurden, sondern nur die Bussituation erläuterte. Die Busse konnten ohne Probleme und Personenkontrollen von Oberau bis Garmisch auf den Busbahnhof fahren.

Vom Camp machten sich ab 12:00 Uhr immer wieder Grüppchen auf den Weg zur Auftaktkundgebung. Wir begleiteten eine Gruppe von etwa 100 Personen, die um 12:45 Uhr vom Camp startete. Das uns begleitende Polizeiaufgebot war überschaubar. Auf der Partnachstraße Ecke Enzianstraße allerdings stießen wir auf einen großen Kontrollpunkt der Polizei. Es wurde eine Art Spalier gebildet, durch welches alle durchgehen mussten. Einzelne wurden dann gebeten ihre Taschen zu öffnen. Eine Systematik war dabei nicht zu erkennen – auf Nachfrage benannte ein Polizist die Maßnahme als „Vorkontrollen nach bayerischem Versammlungsgesetz“ und „die Suche nach versammlungsfremden Gegenständen“.

Auch Personen, die unabhängig vom Camp anreisten, wurden an dieser Stelle kontrolliert. Es wurden Taschen nach Gegenständen wie „Vermummung, Waffen, verstärkte Handschuhe“ durchsucht und Personalien kontrolliert. Dazu wurden Ausweise teilweise abgenommen und mittels Mobiltelefonen Datenabfragen gemacht – nach Aussage der Polizei ohne eine Speicherung. Am Bahnhof in Garmisch berichtete uns eine Person, die mit dem Auto angereist war, dass dieses komplett durchsucht und alle Fahnen/Broschüren/Transparente fotografiert worden waren.

Beim Ankommen am Ort der Auftaktkundgebung ähnelte das Setting sehr dem des Vortages in München. An allen Zugängen und Seitenstraßen standen eine Vielzahl von verschiedenen Polizeieinheiten der Bereitschaftspolizei und ihre Einsatzfahrzeuge. Auf den ersten Blick waren es vor allem bayerische Einheiten. Sie standen in Gruppen von 10 bis 30 Personen; waren vor dem Bahnhof und auch am Ort der Bushaltestellen präsent. Auch hier trugen nahezu alle bis auf die Kommunikationsteams und Presseansprechpersonen seitlich an der Uniform Helme und waren mit Schusswaffen bewaffnet, auch die Kommunikationsbeamt*innen. Ein Polizist trug eine große Pfefferspraykartusche auf dem Rücken.

Schon während der Auftaktkundgebung stellten sich die ersten Blöcke auf. Am Kopf der Demonstration bildete sich ein verhältnismäßig kleiner Block aus internationalen Aktivist*innen; teilweise von der „Karawane für das Leben statt G7“. Dahinter folgte der internationalistische/kurdische Block, gefolgt vom sozialistischen Block, an dessen Spitze viele Personen in schwarz gekleidet waren. Zwischen diesen Blöcken fuhr ein Lautsprecherwagen. Auf diese beiden Blöcke werden sich die Polizeimaßnahmen im Demoverlauf konzentrieren.

Der Aufbruch des Demonstrationszuges um 14:26 Uhr wurde durch die Polizei aufgehalten. Erst sollten die Transparente entknotet und in einem Abstand von einem Meter voneinander und niedriger getragen werden. Um 14:42 Uhr setzte sich der Demonstrationszug in Bewegung – wir konnten sehen, dass die Transparente nicht mehr verknotet waren.

Auch bei dieser Demonstration liefen die genannten Blöcke von Beginn an im Spalier – teilweise auch im Doppelspalier. Es erfolgte um 14:45 Uhr eine erneute Durchsage der Polizei, dass die Transparente in einem Meter Abstand getragen werden müssten und der Anmelder dafür Sorge zu tragen habe. Das erste Filmen der Polizei bemerkten wir um 14:52 Uhr im „sozialistischen Block“. Es wurde die gesamte Demonstration über gefilmt und fotografiert – wir fragten vereinzelt nach den Gründen; immer wieder wurde von der Polizei auf das Vermummungsverbot verwiesen,  das Filmen nur präventiv geschehe und wenn nichts passierte, die Aufnahmen wieder gelöscht würden.

Vor der Demo lief ein recht großer Block aus Bereitschaftspolizei, der im Laufe der Demonstration immer größer wurde. Einheiten, die in den Seitenstraßen postiert waren, um diese „abzusichern“, schlossen zur Demo auf, sobald diese vorbei zog. Viele der Polizeikräfte setzten sich an die Spitze der Demonstration.

Nach etwa dem ersten Drittel der Gesamtstrecke erreichte die Demo die Fußgänger*innenzone und die Straßen wurden sehr eng – die Nähe zwischen Polizei und Demonstrierenden nahm immer mehr zu. Wir beobachteten einzelne Polizeibeamt*innen mit Quarzhandschuhen. Gegen 15:16 Uhr wurde in der Demonstration ein Rauchtopf gezündet. Daraufhin wurde die Demo kurz angehalten und der Rauchtopf gesichert. Es erfolgte eine Durchsage mit u.a. diesem Hinweis: „Ich glaube nicht, dass das gesund ist. Es geht doch auch um Ihre Gesundheit.“ Die Durchsagen der Polizei waren an diesem Tag durchgängig deeskalativ in Ton und Inhalt und blieben es bis zum Schluss.

Etwa zehn Minuten später setzten sich ohne für uns erkennbaren Grund die Bereitschaftspolizist*innen entlang des „schwarzen“ und des kurdischen Blocks die Helme auf. Ein erster Polizeitrupp hatte damit begonnen, ein weiterer auf der gegenüberliegenden Seite folgte, und dann viele weitere. Nach etwas Aufregung innerhalb der Demo aufgrund dieser Maßnahme und nach Gesprächen zwischen Bereitschaftspolizei und von uns als Teil der Einsatzleitung wahrgenommenen Beamt*innen erfolgte eine Durchsage der Polizei in beschwichtigendem Tonfall: Die Helme seien eine Vorsichtsmaßnahme, weil hier gerade viele Geschäfte seien und man Bedenken habe, es könnten Scheiben zu Bruch gehen. Die Demo könne weiterlaufen. Es schien hier als würde die Einsatzleitung deeskalierend einwirken wollen – insbesondere auf die eigenen Kolleg*innen.

Abgesehen von den wenigen Stopps durch die Polizei lief die Demo recht zügig. Entsprechend schnell bewegten sich auch die Polizeikräfte und in der Enge der Fußgänger*innenzone wirkte dies auf Außenstehende bedrohlich, insbesondere nach Aufsetzen der Helme. Dieser Eindruck wurde auch durch das Bild des Demobeginns verstärkt: ein riesiger Block aus Bereitschaftspolizei, gefolgt von einem Polizeilautsprecherwagen, dann einer größeren Menge an Kommunikations- und Antikonfliktteam-Beamt*innen, Polizeipresse in legeren Uniformen und teils mit gelben Westen. Erst dann folgte der vorderste Demo-Block. Viele Passant*innen standen an Häuserwände gezwängt und filmten und fotografierten. Teilweise wurden sie von Polizist*innen zur Seite geschoben, weil sie ihnen im Weg standen.

Gegen 16:00 Uhr – inzwischen befand sich die Demo außerhalb der Geschäftsstraßen der Innenstadt – wurde ein weiterer Rauchtopf gezündet. Die Polizei nahm dies zum Anlass, den Demonstrationszug zu stoppen und sagte durch, dass es erst weiter gehen könne, wenn die Transparente mit größerem Abstand getragen werden würden und das Abbrennen von Rauchtöpfen unterlassen werde. Um die Demo am Weitergehen zu hindern, standen auf der gesamten Breite der Straße behelmte Polizist*innen. Als ein Vater mit seinem weinenden Kind diese Situation verlassen wollte, wurde er daran gehindert mit der Aussage „hier darf gerade niemand raus“. Auch in dieser Situation war von den vielen Kommunikations- und Antikonfliktteam-Beamt*innen niemand zu sehen.

Kurze Zeit später durfte die Demo weitergehen; sie passierte eine Unterführung und erreichte gegen 16:20 Uhr den Ort der Abschlusskundgebung. Dort setzten die meisten Polizist*innen ihre Helme ab, zogen aber teilweise Handschuhe an. Gruppen von 5-7 Beamt*innen stellten sich rund um den Platz der Abschlusskundgebung auf und machten entweder Fotos (vor allem vom „schwarzen“ Block) oder prüften die Displays ihrer Kameras im Wechsel mit  der vor ihnen stehenden Demo, die mittlerweile komplett vor der Bühne angekommen war.

Vor dem „schwarzen Block“ war das Fotografieren der Polizei besonders intensiv; teilweise wurde versucht, unter oder über die Seitentransparente zu fotografieren; es schien unter anderem um das Ablichten von Schuhen zu gehen. Immer wurde aus Polizeigruppen auf Einzelpersonen in der Menge gedeutet und dann zielstrebig dorthin gegangen. Auch diese Szenerie erinnerte an den Vortag in München. Wir beobachteten, dass eine Person auf dem Bahnhofsvorplatz festgehalten und kontrolliert wurde. Sie wurde fotografiert und ihre Taschen durchsucht. Der Person wurde eine nicht näher definierte Straftat vorgeworfen. Außerdem fand auf dem Platz eine „Verkehrskontrolle“ eines Autos mit vier Personen statt.

Um kurz vor 18:00 Uhr teilten wir uns wieder auf, um die Abreisen zu begleiten. Bei der Busabreise kam es zu keinen weiteren Kontrollen. Zwar wurde der Konvoi bis nach München von einigen Polizeiautos begleitet, jedoch nicht erneut angehalten. Beim Weg zum Camp wurden auf der Ecke Partnachstraße/Enzianstraße ca. 40 Personen von BFE-Einheiten und anderen Einheiten eingekesselt. Es schien, als sollten einzelne Personen gesucht und nicht die gesamte Gruppe kontrolliert werden. Sowohl uns als auch den Menschen im Kessel wollten die anwesenden Polizeibeamt*innen keine Auskunft über die Maßnahme geben. Am Ende wurden mindestens drei Personen in Polizeiautos gebracht und mitgenommen – vermutlich in die Gefangenensammelstelle. Eine weitere, offensichtlich in Panik geratene Person, wurde von der Polizei ebenfalls abgeführt und erst nach langen Debatten eine weitere Person zu ihr gelassen. Später würden wir den Krankenwagen an der Enzianstraße stehen sehen, der die Person behandelte.

Gegen 18:30 Uhr trafen wir an derselben Stelle erneut auf eine Festnahme. Eine nach Angaben der Polizei minderjährige Person wurde durchsucht und Teile ihrer Sachen in Plastiktüten verstaut. Mehr als die Auskunft, dass es sich um einen Verdacht auf eine Straftat handelte, erhielten wir nicht. Die Person sollte laut Polizei in die Gefangenensammelstelle gebracht werden, obwohl dies für Minderjährige verboten ist.

Gegen 19:00 Uhr beendeten wir die Beobachtungen für diesen Tag und zogen folgendes Zwischenfazit: erneut war das Polizeiaufgebot immens und einschüchternd. Es erfolgte wieder ein ständiges Filmen und Fotografieren bei einer an sich sehr auflagenkonformen Demonstration ohne nennenswerte Zwischenfälle. Diese Maßnahmen erschienen uns daher unangemessen in ihrer Härte. Es gab erneut Ansätze davon, nach der Demonstration Einzelpersonen herauszuziehen.

Dies jedoch erschien uns weitaus weniger umfangreich und eskalierend als am Vortag in München. Die auffallend unaufgeregten und freundlichen Durchsagen der Polizei hinterließen bei uns eher den Eindruck, als wäre das Anliegen gewesen, die Demonstration ohne Zwischenfälle durch die Stadt zu leiten – nicht jedoch ohne auf die entsprechende einschüchternde Art und Weise verzichten zu wollen. Was wir als besonders versammlungseinschränkend erlebt haben, waren die Anreisekontrollen zur Demonstration. Die hohe Anzahl von Personalienfeststellungen und Taschenkontrollen schüchterten ein.

3.5 Montag, 27.06.2022 Sternmarsch Garmisch-Partenkirchen/Mittenwald/Klais

Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass der Sternmarsch am Montag nur unter besonders schwerwiegenden Auflagen stattfinden würde. Ursprünglich waren fünf Routen vorgesehen – einige zu Fuß, andere mit dem Rad. Sie sollten von den Orten Garmisch-Partenkirchen, Klais und Mittenwald in Richtung Schloss Elmau führen – mit der Absicht, auch in den inneren Sicherheitsbereich zu gelangen, um dort eine Kundgebung abzuhalten. Diese Form der Aktion wurde bereits 2015 anvisiert und damals erst durch die Versammlungsbehörden verboten und dann durch das Verwaltungsgericht doch als rechtmäßig erklärt – unter strengen Auflagen. Damals wurde sich seitens der Anmeldenden dagegen entschieden, sich den Auflagen zu beugen. In diesem Jahr sollte ein erneuter Versuch gestartet werden.

Nach zahlreichen Gesprächen, immer wieder geänderten Streckenverläufen und Abwägungen wurden am Montag vier Routen als Versammlungen durchgeführt. Die entsprechenden Auflagenbescheide waren erst am Samstag zuvor eingegangen – mehr dazu im Kapitel des Anwaltlichen Notdienstes.

Wir als Beobachter*innen haben davon drei Routen teilweise vollständig, teilweise nur zu Beginn begleitet. Die vierte Route – eine Tour via E-Bike aus Mittenwald nach Klais – begleiteten wir nicht.

Zu Fuß und Rad von Garmisch-Partenkirchen

Der Treffpunkt für beide Routen war für 10:00 Uhr am Bahnhof Garmisch-Partenkirchen angesetzt. Als wir um kurz nach 10:00 Uhr ankamen, fanden wir ca. 50 Personen mit Rädern auf dem Parkplatz vor und etwa genauso viele vor dem Bahnhof, die zu Fuß starten wollten.

Um 10:08 Uhr beobachteten wir die Polizeikontrolle eines jungen Mannes. Zuvor hatten wir gesehen, wie ihn vier zivile Beamte beobachtet und dann den Polizist*innen gemeldet hatten. Nach dem, was wir hören konnten, waren sie auf der Suche nach einer Person mit Zopf; warum blieb für uns unklar.

Gegen 10:45 Uhr setzten sich die Teilnehmer*innen der verschiedenen Routen langsam in Bewegung. Wir folgten den Personen zu Fuß; den Start der Raddemonstration sahen wir von vielen Beamt*innen auf Mountainbikes begleitet und von zahlreichen Polizeifahrzeugen gefolgt.

Ein großes Polizeiaufgebot begleitete auch die Gruppe, die zu Fuß auf einen Berg steigen wollte, von welchem aus Schloss Elmau sichtbar ist. Neben zivilen Beamt*innen waren auch um die 60 Polizist*innen in Uniform dabei. Sie trugen zwar keine Helme; waren aber ansonsten eher in „Demomontur“. Zudem wurden wir durch Fahrrad-Polizist*innen begleitet sowie durch Polizeifahrzeuge, soweit dies aufgrund der Wegebeschaffenheit möglich war. Die Stimmung bei der Demonstration war eher „ausflugsartig“ mit einzelnen Sprechchören. Die Polizei hingegen entspannte sich nicht sichtbar. Immer wieder liefen einzelne Gruppen von 3-5 Polizist*innen an dem Demonstrationszug vorbei und stellten sich an Abzweigungen zu anderen Wanderwegen auf. Sie hatten Video- und Fotokameras dabei; schienen aber nicht zu filmen oder zu fotografieren.

Wir verließen die Gruppe auf der Höhe des Skistadions. Dort wechselte auch die Polizei-Besetzung und neue Beamt*innen gingen mit dem Demonstrationszug in den steilen Anstieg. Von weitem konnten wir sehen, dass die Anzahl der Polizist*innen der Anzahl der Demonstrierenden in nichts nachstand.

Delegation vor Schloss Elmau

Bezugnehmend auf das Gerichtsurteil aus 2015 wurden in diesem Jahr von Beginn an nur 50 Teilnehmende angemeldet und zwar für eine Kundgebung in „Hör- und Sichtweite“. Es war von vornherein klar, dass diese Kundgebung durch den Auflagenbescheid zeitlich stark begrenzt sein würde und auch die Teilnehmenden nur nach Abgabe ihrer Personalien und in organisiertem Bustransport in den Sicherheitsbereich gelangen dürften.

Die Veranstalter*innen haben sich dennoch auf die Durchführung verständigt und der Polizei innerhalb dieser Auflagen noch „Zugeständnisse“ abgerungen, z.B., dass es sich um zivile und nicht um Polizeibusse handelte, die die Demonstrierenden von Klais nach Elmau brachten. Weiterhin, dass Journalist*innen nicht in die Anzahl der 50 zugelassenen Personen eingerechnet würden, wie zunächst im Raum stand. Der von der Polizei zugeteilte Kundgebungsplatz erschien den Anmelder*innen aber keineswegs als in „Hör- und Sichtweite“, weshalb dagegen Klage geführt wurde. Auch auf diesen Aspekt wird im Kapitel zum Anwaltlichen Notdienst näher eingegangen.

Der Startpunkt für diese Route war auf 12:00 Uhr am Bahnhof Klais festgelegt. Unsere Beobachter*innen reisten mit dem Bus der „Karawane für das Leben statt G7“ aus München an. Während der Bus unbehelligt durch die Straßencheckpoints gelassen wurde, wurde ein begleitender PKW mit unterschiedlichen Begründungen kontrolliert – allgemeine Verkehrskontrolle, Personenkontrolle, Suche nach mitgeführten Drogen.

Um kurz nach 12:00 Uhr kam der kleine Konvoi aus München in Klais an und durfte nicht bis zum Kundgebungsort am Bahnhof vorfahren, sondern musste an einer Tankstelle parken. Von dort wurden die Insass*innen durch 16 Polizist*innen entlang von Absperrgittern über die Straße und zum Bahnhof begleitet. Dort angekommen, trafen auch die E-Bike-Demonstrierenden aus Mittenwald sowie die Shuttlebusse mit den anderen Demonstrierenden ein. Es herrschte ein immenses Polizeiaufgebot von vor allem bayerischen Einheiten. Einige Hubschrauber überflogen den Bereich. Parallel zum Beginn der Kundgebung gegen 13:00 Uhr wurden die 50 angemeldeten Personen zur Personalien- und Taschenkontrolle in drei unterschiedliche Zelte gebracht: eines war von der Polizei vorgesehen für Männer, eines für Frauen und eines für diverse Personen. Es erfolgte ein Abgleich des Ausweisdokuments mit der angelegten Liste der im Vorfeld angemeldeten Personen. Hinzu kam eine Kontrolle der Taschen. Ausgeschaltete Telefone sollten dabei einmal angeschaltet werden. Zudem erfolgte eine Leibesvisitation. Eine Beobachterin berichtete, dass ihr ohne Vorankündigung in den BH gegriffen wurde und auch im Intimbereich eine Abtastung vorgenommen wurde.

Nach dieser Prozedur stiegen alle direkt in die bereits vorgefahrenen Busse – zwei Linienbusse und ein Minibus. Zu den Demonstrierenden stiegen jeweils zusätzlich acht bewaffnete Polizist*innen in die Linienbusse; wie viele es im Minibus waren, konnten wir nicht sehen. Gegen 14:00 Uhr setzten sich die Busse in Bewegung, gefolgt von mindestens 20 Polizeifahrzeugen, und passierten etwa 15 Minuten später den ersten Sicherheitsbereich. In diesem gab es auf der Straße mehrere Checkpoints. Zudem gab es Gitterzäune, an welchen im Abstand von 20 Metern jeweils ein*e Polizist*in postiert war.

Um 14:30 Uhr erreichten die Busse den von der Polizei vorgesehenen Kundgebungsort, sofern man dies so nennen kann. Es handelte sich um eine Fläche von etwa zehn mal fünf Metern und war damit deutlich zu klein für die Anzahl an Personen. Hinzu kam, dass sie sich zu Teilen in einem ca. 80 cm tiefen Straßengraben befand. Es muss sich die Frage gestellt werden, warum bei den immensen Kosten für das Durchführen des Gipfels nicht auch ein paar Euro für ein Holzpodest o.ä. übrig gewesen waren, um den Graben zu überbrücken. Weder durfte die Straße betreten werden (vorgeblich aufgrund von Rettungswegen), noch der Wiesenbereich dahinter (weil es sich dabei um ein Biotop handele). Später allerdings würde dieser Bereich von einem großen Aufgebot von Polizei gespickt sein.

Während der Kundgebung, die unmittelbar nach Ankunft begann, waren in der direkten Nähe nur Kommunikationspolizist*innen anwesend. Die Versammlungszeit war bereits im Vorfeld von der Polizei auf 30 Minuten begrenzt worden und wurde nach etwa 40 Minuten durch die Polizei für beendet erklärt – nicht durch die Versammlungsleitung. Die Busse hatten derweil gewendet und fuhren heran, um die Teilnehmenden wieder nach Klais zu bringen. In diesem Moment kamen dann auch etwa 100 schwarz uniformierte Polizist*innen dazu, die außergewöhnlicherweise keine Helme und teilweise auch keine Schlagstöcke bei sich trugen. Die Kommunikationspolizist*innen verschwanden in diesem Augenblick.

Um 15:20 Uhr setzten sich mindestens zwei Personen auf die Straße und wurden nach wenigen Sekunden von jeweils vier Polizist*innen weggetragen und in den Straßengraben gesetzt. Diese Situation führte dazu, dass aus vielen Richtungen Polizeitruppen kamen und teilweise Quarzhandschuhe anzogen. Diese bildeten einen Kessel um die Demonstrierenden. Unter diesen entstand eine gewisse Aufregung – sowohl über den Abbruch der Versammlung, als auch über die weite Entfernung zum Schloss und der als erniedrigend wahrgenommenen Situation im Straßengraben.

Um 15:30 Uhr stiegen die ersten Demonstrierenden in die bereitgestellten Busse, die von vielen Polizeibeamt*innen umstellt waren. Auch im Bus waren wieder Polizist*innen anwesend. Die Busse setzten sich in Bewegung und um kurz vor 16:00 Uhr kam der kleine Konvoi wieder am Startplatz in Klais an. Dort wurde den Insass*innen eines Busses zunächst das Aussteigen untersagt, während draußen die Polizei Fotos prüfte. Auch einer Person im Rollstuhl wurde das Verlassen des Busses verwehrt. Die Businsass*innen nahmen an, es sollten diejenigen Personen rausgezogen werden, die sich vorher auf die Straße gesetzt hatten. Allerdings erhielten die Menschen im Bus keine klare Antwort der Polizei auf ihre Frage, warum sie nicht aussteigen dürften.

Um 15:57 Uhr wurden dann die Türen der Busse geöffnet und alle sollten einzeln aussteigen. Aus dem Bus, in dem unsere Beobachter*innen saßen, wurden drei Personen festgenommen. Auch danach war eine hohe Dynamik von Polizist*innen beim Fotoabgleich zu beobachten. In diesem Moment gab es eine hohe Polizeipräsenz, aber keinen Kessel; und Anzeichen, dafür dass die Polizei noch weitere Personen suchte. Als sich einige der Menschen durch Polizist*innen begleitet langsam in Richtung Tankstelle bewegten, auf der der Bus der Karawane für das Leben statt G7 stand, mit dem die Abreise aus Klais vonstattengehen sollte, berichtete der Versammlungsleiter, dass insgesamt sechs Personen vorzeitig festgenommen worden sein. Es hieß, der Straftatvorwurf laute Nötigung.

Gegen 17:15 Uhr stiegen unsere Beobachter*innen in den Bus und fuhren Richtung München. Wie die Abreise der anderen Busse ablief, konnten wir nicht mehr beobachten.

Diese Versammlung stellte den Höhepunkt der einhegenden und stark regulierenden Praxis während des Gipfels dar. Es ist eine schwerwiegende Einschränkung der Versammlungsfreiheit, wenn Teilnehmende im Vorfeld namentlich angemeldet werden müssen; wenn sie Taschenkontrollen und Leibesvisitationen über sich ergehen lassen müssen; wenn sie mit Bussen zum Versammlungsort gefahren werden und wenn dieser in 500 Meter Entfernung zum eigentlichen Grund der Demonstration liegt. Eine solche massive Einschränkung ist in ihrer Begründung mit Evakuierungsplänen für uns versammlungsrechtlich nicht haltbar. Wir sehen hier, dass sich seitens der Versammlungsbehörde und auch der damit befassten Gerichte mehr Mühe hätte gegeben werden müssen, um einen ausdrucksstarken Protest in Hör- und Sehweite des Gipfeltreffens zu ermöglichen – auch oder gerade bei einem Gipfel der sieben stärksten westlichen Wirtschaftsmächte.

3.6 Protestcamp in Garmisch-Partenkirchen

Das Protestcamp fand zwischen dem 23. und dem 28. Juni in Garmisch-Partenkirchen in der Nähe der Loisach auf dem Gelände eines solidarischen Landwirtes statt. Auf diesem Gelände hatte es bereits 2015 stattgefunden und anders als damals, als die Genehmigung des Camps problematisch war, konnte in diesem Jahr eine Sicherheit über den Standort bereits ein paar Wochen vor Aufbau hergestellt werden.

Auf dem Weg zum Campgelände mussten sich die Teilnehmenden zwar keinen systematischen Kontrollen unterziehen, mussten den Weg aber an einer großen Anzahl von Polizist*innen vorbei zurücklegen. Es gab nur zwei Zugänge zum Camp, die beide in einen gemeinsamen Zugang mündeten. Zu jedem Zeitpunkt, an dem wir vor Ort waren, waren mehrere Teams von Kommunikationsbeamt*innen präsent und standen in etwa 50 Meter vom Eingang zum Camp, manchmal auch direkt am Eingang. Am Donnerstag, Freitag und Sonntag kamen auch viele Bereitschaftspolizist*innen hinzu, die mit ihren Wagen die Zugänge zum Camp säumten und beobachteten. Am Samstag waren nur wenige vor Ort, wohl, weil viele in München eingesetzt waren.

Um einen Eindruck am Freitag – dem Aufbautag des Camps – zu beschreiben: auf einer Holzbrücke, die für Fußgänger*innen über den Fluss Loisach führt und über die man auf den Zuweg zum Camp kam, standen acht Beamt*innen im Spalier. Auf die Frage, was sie dort machten, sagten sie, sie würden nur zählen, wie viele Menschen in das Camp gehen. Wir trafen einen Teilnehmer, der soeben am Bahnhof angekommen war und dort kontrolliert wurde – Personalienfeststellung und Taschenkontrollen. Seinem Eindruck zufolge handelte es sich aber eher um Stichproben, als um das Kontrollieren aller Ankommenden. Denselben Eindruck erhielten auch wir, als wir am Samstag am Bahnhof Garmisch-Partenkirchen waren. Dort reisten Menschen mit Bussen an und gingen trotz großer Polizeipräsenz unbehelligt von Kontrollen in Richtung Camp.

 

4. UMGANG MIT JOURNALIST*INNEN

 

Sowohl in München als auch in Garmisch-Partenkirchen haben wir von Journalist*innen erfahren, deren Arbeit durch die Polizei erschwert wurde. Wir selbst können hier nur die Berichte zusammenfassen, die uns erreicht haben; wir waren selbst bei den genannten Situationen nicht oder aber später vor Ort.

In Bezug auf die Demonstration am Samstag, 25. Juni 2022, wollen wir auf zwei Berichte genauer eingehen:

Der erste erreichte uns von einem Journalisten, welcher u.a. für eine die Demonstration mitorganisierende NGO tätig ist. Er war mittels orangefarbener Weste mit der Aufschrift „Presse“ und einem sichtbaren Presseausweis unterwegs. In der bereits im Bericht von Samstag beschriebenen Situation, in welcher gegen 15:20 Uhr in einen der bestehenden Kessel auf der Theresienwiese geknüppelt wurde, war auch er vor Ort. Im Moment der Eskalation habe er den anstürmenden Polizist*innen seinen Presseausweis gezeigt, der auch zur Kenntnis genommen worden sei. Ein Polizist habe ihn jedoch im nächsten Augenblick in die Magengrube geschlagen; ein anderer Mensch sei von Polizist*innen aus seinem Liegefahrrad geschubst worden. Der Journalist beschrieb in einem Telefonat mit uns vier Tage später, dass er noch immer unter Schmerzen leide. Er habe sich noch am Samstag ins Krankenhaus begeben; es konnten keine Risse oder Brüche festgestellt werden. Er erwähnte auch, dass er während der Demonstration an einer anderen Stelle von einem Polizisten angebrüllt wurde, „er solle sich verpissen“.

Einen weiteren Bericht erhielten wir, als wir zu der Personalienfeststellung auf der Gangolfstraße dazukamen. Eine freie Fotografin erzählte, dass sie trotz Presseausweis durch die Polizei belehrt worden sei, keine Fotos machen zu dürfen. Sie habe diesen Ausführungen widersprochen und weitergearbeitet. Dies sei dann auch hingenommen worden. Es zeigt, dass es Versuche gab, journalistische Arbeit zu verhindern.

In Garmisch-Partenkirchen erreichten uns ähnliche Berichte am Sonntag, 26. Juni 2022. Als wir gemeinsam mit den etwa 100 Personen vom Camp aus in Richtung Auftaktkundgebung starteten und dort auf der Partnachstraße in den großen Kontrollpunkt der Polizei gerieten, machte uns ein Journalist darauf aufmerksam, dass gerade mehrere Journalist*innen länger aufgehalten würden wegen ihrer Fahrradhelme mit der Aufschrift „Presse“. Diese würden wohl als sogenannte Schutzbewaffnung gewertet, was nicht zulässig wäre, da Journalist*innen keine Versammlungsteilnehmer*innen sind und entsprechend auch nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen, in welchem Schutzbewaffnung geregelt wird. Wir konnten die betroffenen Personen allerdings in dem Moment nicht ausfindig machen.

Auch während der Demonstration kamen immer wieder Journalist*innen zu uns und berichteten, dass sie von der Polizei weggeschickt würden, teilweise auch durch Schubsen. Jörg Reichel von der Deutschen Journalist*innen Union (DJU) beschrieb diesen Umstand, ebenso wie Kontrollen von Journalist*innen in einem Tweet.

Auch wir sind in unserer Rolle der Demonstrationsbeobachtung teilweise auf schwer zugängliche Polizist*innen gestoßen. Wir wurden einige Male zur Seite geschubst oder geschoben. Zudem hatten wir Herausforderungen in Bezug auf Informationsweitergabe. In vielen Situationen wurden wir wiederholt von einer Stelle zur nächsten verwiesen. Begründungen für bestimmte Maßnahmen, wie z.B. das Herausziehen des Ordners am Samstag in München haben wir erst nach einiger Zeit und auf vermehrte Nachfragen bei verschiedenen Stellen erhalten – und dann auch eher vage. Bei der Kontrollsituation nach der Demonstration in Garmisch-Partenkirchen am Sonntag in der Partnachstraße wurde uns sogar mitgeteilt, dass wir als Nichtbeteiligte einer Maßnahme gar kein Recht hätten, Informationen über die Maßnahme selbst zu erhalten – dieser Auffassung müssen wir widersprechen. Hinzu kam, dass auch den Menschen in dem Kessel ihr Recht, über die Maßnahme aufgeklärt zu werden, in der sie sich selbst befanden, nicht gewährt wurde.

 

5. EINDRÜCKE VOM ANWALTLICHEN NOTDIENST

 

Der Anwaltliche Notdienst ist eine gewachsene Struktur bei der Begleitung von Protesten. Er ist eine Unterstützung für das Anmelden und Durchführen von Versammlungen für die Anmeldenden/Leiter*innen. Zudem arbeitet er gemeinsam mit dem Ermittlungsausschuss zusammen im Falle von Festnahmen bzw. Haftprüfungen.

Rund um die G7 Proteste waren acht Anwält*innen im Einsatz – vornehmlich im Raum Garmisch-Partenkirchen. Wir als Beobachter*innen haben mit ihnen im Vorfeld unsere Eindrücke zur Mobilisierung und zu den im Vorfeld veröffentlichten Gefahrennarrativen geteilt und im Nachgang eine telefonische Zusammenführung unserer Beobachtungen unternommen. Die hier geschriebenen Eindrücke basieren auf diesem Telefonat. Die Eindrücke lassen sich in drei Cluster einteilen:

1. Gefahrenprognosen und Versammlungsbescheide

Basis der erlassenen Versammlungsbescheide, die den Anwält*innen vorliegen, war die Gefahrenprognose des Landratsamtes. Diese war umfangreich und ging bezüglich der Demonstration in Garmisch-Partenkirchen von einer der größten Demonstrationen in Bayern in den letzten Jahren aus. Dass dies nicht der tatsächlichen Mobilisierung entsprach, sollte den Verfasser*innen der Bescheide klar gewesen sein. Auch enthielten die Bescheide Szenarien für z.B. Luftangriffe gegen die Tagenden auf Schloss Elmau.

Diese Gefahrenprognose hatte zur Konsequenz, dass alle Versammlungen mit hohen Auflagen belegt wurden. Besonders zeigte sich dies bei den geplanten Routen für den Sternmarsch am Montag, 27. Juni, die von Garmisch-Partenkirchen starteten.

Die angemeldete Wanderroute wurde von der Versammlungsbehörde mehrfach geändert mit Verweis auf Rettungswege, die unter keinen Umständen blockiert werden dürften. So wurden nach und nach alle begehbaren Forstwege zu Rettungswegen erklärt und die einzige zugestandene Möglichkeit blieb ein steiler Wandergrat, der eine geschlossen demonstrierende Gruppe kaum mehr ermöglichte.

Auch die von uns begleitete Kundgebung in „Hör- und Sichtweite“ zu Schloss Elmau im Rahmen des Sternmarsches beschäftigte die Anwält*innen. Gerade gegen die Auflage des Ortes der Kundgebung wurde Klage geführt: die Anmeldenden wollten näher an das Schloss heran. Die Begründung für die Ablehnung der Klage durch den Verwaltungsgerichtshof stützt sich auf die Gefahrenprognose.
Darin hieß es, in einem Szenario, in welchem Schloss Elmau evakuiert werden müsste (z.B. aufgrund eines Luftangriffes), seien die Demonstrierenden eine Gefahr für die reibungslose Evakuierung; auch weil sie nicht in die über Monate erarbeiteten Pläne eingewiesen werden könnten. Daher müsste der Protest in einem Bereich stattfinden, der die Evakuierung nicht gefährden würde – weit weg vom Schloss und nicht auf der Straße. Diese Auffassung bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 27. Juni 2022 bezüglich der Ablehnung des Antrages einer einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Eine Entscheidung, in der die Versammlungsfreiheit das Nachsehen hat:

„Hieran gemessen ist die durch Erkenntnisse des Bundeskriminalamts gestützte Gefahrenprognose des Landratsamts, die der Verwaltungsgerichtshof seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, ausreichend. […] Dieses Szenario wird von der Versammlungsbehörde unter Bezugnahme auf das Bundeskriminalamt gar als wahrscheinlich eingestuft.“1

Ein damit zusammenhängender zu kritisierender Punkt ist der mangelhafte Rechtsschutz der Versammlungsanmeldenden. Die Bescheide für die verschiedenen Versammlungen wurden erst sehr spät erlassen, so dass eine Klage stets nur im Eilverfahren möglich war. Hierbei stützen sich die Gerichte auf die vorliegenden Gefahrenprognosen – auch in Ermangelung ausreichender Zeit, andere Einschätzungen einzuholen.
So lag beispielsweise der Bescheid für die Sternmarschrouten für Montag, den 27. Juni erst am Samstag, den 25. Juni vor.

Die Anwält*innen teilen unseren Eindruck, dass Versammlungen zwar stattfinden konnten; in ihrer Ausprägung aber stark eingeschränkt waren und damit auch ein Teil der Versammlungsfreiheit infrage gestellt wurde.

2. Überwachung

Den Anwält*innen monierten ebenfalls die starke Überwachung von Versammlungen und des Protestcamps. Die Zugangssituation auf das Camp mit den vielen Polizeikräften hat auf sie stark erdrückend und wenig einladend für Anreisende gewirkt; auch wenn es dort konkret keine Kontrollen gab. Zudem warfen die Anwält*innen die Frage auf, ob die Polizei das Camp gefilmt habe und was der große, von der Polizei aufgebaute Funkmast in der Nähe des Camps zu bedeuten hatte.

Ähnliche Fragen betreffen das massive Filmen und Fotografieren durch die Polizei während angemeldeter Versammlungen – auf welcher Grundlage wurden diese in welchen Situationen getätigt? Wurden Drohnen eingesetzt und: wurden dabei Daten gespeichert; wenn ja, welche und warum?

Diesen Fragen soll in den kommenden Wochen nachgegangen werden. Ebenso der Frage, ob es zu Funkzellenabfragen gekommen ist.

Auf unsere Berichten über die zahlreichen Personalienkontrollen (auch bei Anreise zu Versammlungen) wurde von den Anwält*innen die Frage der Rechtmäßigkeit aufgeworfen. So ist im Versammlungsgesetz von Bayern geschrieben, dass aufgrund einer Gefahrenprognose gehandelt werden kann; dies würde aber eher einen Blick in den Rucksack auf der Suche nach gefährlichen Gegenständen rechtfertigen, nicht jedoch automatisch auch das Feststellen von Personalien.

Die strenge Kontrolle und Überwachung wurde auch beim Sternmarsch einmal mehr deutlich. Teilnehmende haben den Anwält*innen berichtet, dass ebenso viele Polizist*innen wie Teilnehmende auf der Wanderroute waren; dass ständig durchgezählt wurde, ob noch alle Teilnehmenden, die gestartet waren, weiterhin anwesend wären und dass Teilnehmende sogar beim Urinieren von Polizei begleitet wurden.

3. Festnahmen

Die Anwält*innen hatten sich im Vorfeld bereits den Komplex der Gefangenensammelstelle (GeSa) angeschaut. Bis zum Ende der Protesttage waren sie einige Male vor Ort und haben Personen begleitet, die vorläufig festgenommen wurden. Gründe für das Mitnehmen in die GeSa waren entweder das Feststellen von Personalien oder das Prüfen eines Unterbindungsgewahrsams aufgrund von drohenden weiteren störenden Aktionen.

In drei Fällen gaben Demonstrierende bei einer Personalienfeststellung aufgrund des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot ihre Personalien nicht an. Sie wurden für eine erkennungsdienstliche (ED) Behandlung mitgenommen. Nachdem wegen angeblicher Fluchtgefahr ein Haftbefehl beantragt werden sollte, gaben zwei Personen ihre Personalien schließlich an – die dritte Person hat dies verweigert und erst mit Ergehen des Haftbefehls ihre Identität preisgegeben.

Der Eindruck der Anwält*innen war, dass Personen (anders als bei den IAA-Protesten im Sommer 2021) nur stets solange festgehalten wurden, wie es rechtlich vertretbar war.

Der Anwaltliche Notdienst machte uns zudem auf einen Artikel aufmerksam, in dem der bayerische Innenminister Hermann von 37 vorläufigen Festnahmen, 11 Gewahrsamnahmen und 1.400 Identitätsfeststellungen spricht.


6. FAZIT

 

Nach diesen intensiven Tagen vor Ort kommen wir nach Zusammenführen all unser Berichte und Beobachtungen zu einem eher ernüchternden Fazit:

Wir wurden Zeug*innen eines seitens der Behörden stark eingehegten Protestgeschehens mit minimierter Autonomie für die Ausgestaltung durch Anmelder*innen oder Teilnehmende. So konnten Versammlungen zwar stattfinden, wurden allerdings durch Auflagen und Kontrollen stark reguliert und eingeschränkt. Demonstrierende, aber auch die interessierte Öffentlichkeit wurden durch die exorbitante Polizeipräsenz, durch mehrreihige Polizeibegleitung im Spalier, sowie Zugangs- und Personenkontrollen eingeschüchtert. Ein öffentlichkeitswirksames Vorbringen der Protestinhalte wurde unverhältnismäßig erschwert und teils verunmöglicht. Besonders junge Menschen, nach unserer Einschätzung viele unter 18 Jahren, waren überdurchschnittlich oft von Polizeimaßnahmen betroffen.

Im Vorfeld zeichnete sich ab, dass die Mobilisierung eher schwach verlief, insbesondere im bundesweiten und internationalen Kontext. Schon anhand der angemeldeten Teilnehmer*innen für das Protestcamp und die Demonstration in Garmisch-Partenkirchen war abzulesen, dass die Anzahl der Demonstrierenden geringer als im Jahr 2015 ausfallen würde. Und doch wurde auch im Vorfeld über Statements von Polizei und Innenministerium ein Bild gezeichnet, welches mit großen Protesten rechnete und von „anreisenden Chaoten“ sprach, um die hohe Polizeipräsenz zu erklären. Es ist gut möglich, dass sich potentiell-Demonstrierende durch diese Szenarien und aber auch durch die angekündigte massive Polizeipräsenz von der Anreise abhalten ließen.

Die enorme Polizeipräsenz, die während der Demonstrationen – sowohl am Freitag und Samstag (24. und 25. Juni) in München als auch am Sonntag und Montag (26. und 27. Juni) in Garmisch-Partenkirchen – zu beobachten war, werten wir als Machtdemonstration und nicht als angemessenen Schutz zur ordnungsgemäßen Versammlungsdurchführung.
Gerade in dem vom Tagungsort weit entfernten München waren das Aufgebot und das von uns beobachtete Verhalten der 3.000 Polizist*innen komplett überzogen. Wir haben eine Atmosphäre erlebt, die auf uns abschreckend und einschüchternd wirkte – dies muss auch für Teilnehmende mindestens überraschend gewesen sein, die dem Aufruf vieler großer NGOs folgend, sicherlich nicht auf solch ein Szenario eingestellt waren. Gegen Ende der Demonstration suchte die Polizei zunehmend nach Gründen, um in die Demonstration zu gehen.
Im Nachgang schreibt die Polizei nun,  der Grund für die Festnahme eines Ordners sei ein offener Haftbefehl gewesen; am Tag selbst hatte man uns gesagt, es handelte sich um einen Verstoß gegen Auflagen. Ob einer der beiden Gründe stimmt, können wir nicht klären. Wir werten das Eingreifen und die Festnahmen zum Ende der Versammlung als eskalierend. Sie wirkten im Rahmen des von uns beobachteten Geschehens erzwungen – vor allem, weil die Vorwürfe, die bis dahin maximal im Raum gestanden haben können, Vermummung oder das Zünden eines Rauchtopfes waren. Man könnte meinen, die Beamt*innen seien auf einem Übungseinsatz gewesen und sollten die gezielte Anwendung verschiedener Techniken üben.

Bei allen von uns beobachteten Demonstrationen waren die Kommunikationsbeamt*innen mit vielen Teams vor Ort. Leider konnten wir sie nie in Situationen sehen, in denen es tatsächlich zu Konflikten zwischen Demonstrierenden und Polizist*innen kam und deeskalierende Kommunikation erforderlich gewesen wäre. Zudem waren alle Kommunikationsbeamt*innen bewaffnet – dies widerspricht ihrer deeskalierenden Funktion. In dem von uns beobachteten Agieren waren sie reine Dekoration – das freundliche Gesicht nach außen, das Gewaltausübung der Kolleg*innen an anderer Stelle hübsch verpackt nach außen kommuniziert und damit relativiert.

Durch die vielen Kontrollstellen – gerade zu beobachten am Sonntag und in verschärfter Ausprägung am Montag bei Schloss Elmau – wurde es für viele Teilnehmende unmöglich, anonym und ohne staatliche Überwachung an Versammlungen teilzunehmen, anders als es eine Leitlinie des verfassungskonform umgesetzten Versammlungsrechts seit dem Brokdorf-Beschluss gebietet.
In diesem Sinne sind auch die bekannt gewordenen Zahlen der Identitätsfeststellungen skandalös. In dem bereits angeführten Interview in der Süddeutschen Zeitung spricht Innenminister Hermann von 37 Festnahmen, elf Ingewahrsamnahmen und 1.400 Personalienfeststellungen. Gehen wir in Summe von nicht einmal 10.000 Demonstrierenden aus, bedeutet dies, dass jede*r zehnte davon kontrolliert wurde – unter der Prämisse, dass auch Tourist*innen und Anwohner*innen Kontrollen ausgesetzt waren und sich diese in den Zahlen wiederfinden. Das wurde jedoch in der nachträglichen Bewertung des Polizeieinsatzes nicht in Frage gestellt; ebenso wenig wie die vielen Einsatzkräfte vor Ort insgesamt, sondern vielmehr selbst im Nachhinein durch Polizeivertreter gerechtfertigt.

Nicht nur die Anzahl der Polizist*innen wurde im Nachgang verteidigt, sondern auch die enorme Infrastruktur, die mittels 150 Zellen und 55 Richter*innen auf Abruf für mögliche Ingewahrsamnahmen aufgebaut wurde. Neben den hohen Kosten der Einrichtungen wurde mit der öffentlichen Vermittlung im Vorfeld eine Drohkulisse aufgebaut. Die öffentlich vermittelte polizeiliche Annahme, der Gipfel in Elmau könnte sich zum einem Szenario mit vielen Festnahmen entwickeln, hielt bereits im Vorfeld keiner rationalen Prognose Stand.

Zwar wurden laut Anwaltlichem Notdienst Personen in Gewahrsam nicht länger festgehalten als rechtlich vertretbar, doch waren die Demonstrierenden im Schnitt eher jung. Teilweise mussten wir Kontrollen von sehr jungen Personen beobachten und bekamen von der Polizei selbst die Information, dass minderjährige Personen in Gewahrsam gebracht würden. Solche Erlebnisse können traumatisierend wirken und dazu führen, dass junge Menschen – aber nicht nur sie – sich nach dem Erlebten zukünftig von Versammlungen und Protest fernhalten. Ebenso wie wir, hat der Anwaltliche Notdienst die ständige und für uns nicht erkennbar anlassbezogene Videoüberwachung nahezu aller Demonstrationen registriert. Ein Zustand den wir stark einschränkend finden für das freie Ausüben von Versammlungen und in diesem Sinne auch kritisieren.

Das Protestcamp konnte anders als in 2015 problemlos stattfinden und wurde nicht durch unverhältnismäßige Auflagen erschwert. Jedoch waren alle Zuwege zum Camp stets mit Polizeipräsenz versehen: an den Zugängen parkten fast durchgängig Einsatzfahrzeuge, deren Insass*innen die An- und Abreisen beobachteten. Direkt vor dem Campeingang hielt sich bei jedem unserer Beobachtungsbesuche eine größere Anzahl an Kommunikationsbeamt*innen auf, die mit auffallender Freundlichkeit agierten. Von der enormen Polizeipräsenz abgesehen, war eine Anreise im Großen und Ganzen gut möglich. Stichprobenhafte Personalienfeststellungen und Taschenkontrollen fanden außerhalb der Demonstrationszeiten eher selten statt.

Gipfeltreffen finden inzwischen seit mehreren Jahren stark abgeschottet und mit Roten Zonen ausgestattet, unzugänglich für Bevölkerung und Zivilgesellschaft statt. Der Protest gegen das Gipfeltreffen auf Schloss Elmau war dementsprechend nicht in unmittelbarer Nähe des Ortes des Geschehens erlaubt – eine in sich bereits völlig undemokratische Maßnahme, die inzwischen zur Regel geworden scheint. Als einzige „Ausnahme“ durften einmalig 50 Personen für 30 Minuten am 27. Juni in Sichtweite des Tagungsortes protestieren – unter strengsten Auflagen:
Alle 50 Teilnehmenden mussten sich im Vorfeld namentlich anmelden, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen über sich ergehen lassen. Die An- und Abreise wurde engmaschig durch die Polizei begleitet. Gipfel der Einhegung war, dass die 50 Personen sich auf ein kleines Areal beschränken sollten, um eine etwaige Evakuierung nicht zu behindern – auf einem viele Hektar großen, leeren Gelände. Dass das BverfG mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2022 den zugewiesenen Versammlungsort in 520 Meter Entfernung zum Tagungshotel noch als in „Hör- und Sichtweite“ wertete, sehen wir als versammlungsrechtlich höchst problematisch. Dieser Auffassung schließt sich auch Prof. Dr. Clemens Arzt an, welcher in seinem Newsletter zu Polizei und Recht vom 09. August 2022 das Urteil aufgreift. „Das Kriterium der „Hör- und Sichtweite“ diente einmal dazu das Recht der Demonstrierenden auf Gehör durch die Herrschenden sicherzustellen. Wie dieses Recht bei einer Entfernung von über einem halben Kilometer noch wahrzunehmen sein soll, erschließt sich mir nicht. Es ist mit dieser Entscheidung faktisch nicht mehr existent.“, äußert sich Arzt auf Nachfrage.

Auf diese Rahmenbedingungen blickend, erkennen wir, dass Protest zwar möglich war, jedoch wurde er so weit eingeschränkt und behindert, dass das demokratische Potential von gemeinsamem, öffentlich und frei artikuliertem Dissens nur noch schwach spürbar war. Das genehmigte Camp und die teilweise übertriebene Freundlichkeit an den Straßencheckpoints und beim Ankommen am Camp sollte vermitteln: „Protest ist willkommen“. Bei Demonstrationen allerdings wurde dann von Polizei durchreguliert: durch Polizeispaliere um die Demonstrationsblöcke, so dass diese kaum mehr von außen zu erkennen waren; durch die Zuweisung von minimalen und eingeschränkten Versammlungsorten; durch das „Leiten“ von Anreisen durch Kontrollstellen; durch Dauerpräsenz von Polizei. Und das sind Gegebenheiten, die uns in den letzten Jahren bei allen Gipfeln begegnen.

Wir sehen einen Teil der mobilisierungsschwachen Proteste gegen diese auch darin begründet: es scheint bei einem solchen Aufgebot von Polizei und militärisch anmutenden Maßnahmen kaum mehr politischen Sinn zu ergeben, als Bewegung die Energie aufzubringen, sich nicht nur für die inhaltliche Kritik gegen die Gipfel zu organisieren, sondern auch gegen den einschüchternden und einschränkenden Polizeieinsatz. Das mag für die Sicherheitsbehörden ein Erfolg sein, aber für die Zivilgesellschaft ist es ein Desaster. Protest scheint unter diesen Rahmenbedingungen zum Teil der Gipfelinszenierung degradiert und wir müssen uns fragen, inwieweit damit nicht der beschriebene Status Quo weiter gefestigt und fortgeschrieben wird.