Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist entschieden, die vielfältigen staatlichen Verstöße gegen Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen, die im Vorfeld, während und nach den Demonstrationen in Dresden Anfang Februar 2011 verübt wurden, zum Thema zu machen und kritisch aufzuarbeiten.
Die Gegendemonstrationen und Sitzblockaden, die sich gegen die jahrelange Instrumentalisierung der Bombardierung Dresdens durch NPD-Anhänger, Kameradschaften und andere richteten, wurden von Politik und Polizei von vornherein kriminalisiert und mit Verbotsauflagen belegt. Mit Wasserwerfern und Pfefferspray, Gaskartuschen und Schlagstöcken wurde gegen Demonstrierende vorgegangen. Am 19. Februar selbst wie auch in den Monaten danach fanden mehrfach Hausdurchsuchungen statt, von denen auch Bürger und Bürgerinnen in anderen Bundesländern betroffen waren. Verfahren nach §129 StGB waren schon im Vorfeld eingeleitet worden. Eine großangelegte Funkzellenabfrage und der Einsatz der IMSI-Catcher wurden erst im Verlauf dieses Sommers bekannt. Das Ausmaß ist nur durch die hartnäckige Recherche von verschiedenen Seiten erkennbar geworden. Das Grundrechtekomitee nimmt gerne Hinweise auf darüber hinausreichende Materialien oder Zusammenhänge auf.
Am Sonntag, 9. Oktober 2011, hat sich die „Untersuchungskommission 19. Februar“ in Dresden konstituiert. Bürgerrechtler und Bürgerrechtlerinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Vertreter und Vertreterinnen aus diversen Aktionszusammenhängen und aus Landesparlamenten werden die Vorgänge aufarbeiten, Fakten zusammenstellen und bezüglich ihrer grundrechtlichen Dimension bewerten.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie nimmt diese Arbeit vor dem Hintergrund seiner über dreißigjährigen Erfahrung von Demonstrationsbeobachtungen auf. Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt es um der Demokratie willen immer wieder neu zu verteidigen.