Vorratsdatenspeicherung stoppen!

<p><strong>Aufruf an die Mitglieder und Bundestagsabgeordnete der SPD gestartet</strong></p> <p>Das Komitee für Grundrechte und Demokratie unterstützt mit einer Vielzahl von Bürgerrechts- und Datenschutzvereinigungen sowie Einzelpersönlichkeiten den Aufruf "Vorratsdatenspeicherung stoppen! Sie haben es in der Hand.", den der VDJ initiiert hat (<a class="ext" href="http://www.vdj.de/vdj/" target="_blank">http://www.vdj.de/vdj/ (link is external)</a>), an die Mitglieder und Bundestagsabgeordneten der SPD. Sie werden aufgefordert dem Überwachungswahn ein Ende zu bereiten und auf dem Parteikonvent am 20.06.2015 und im Deutschen Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung zu stimmen:</p>

Aufruf an die Mitglieder und Bundestagsabgeordnete der SPD gestartet

 

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie unterstützt mit einer Vielzahl von Bürgerrechts- und Datenschutzvereinigungen sowie Einzelpersönlichkeiten den Aufruf "Vorratsdatenspeicherung stoppen! Sie haben es in der Hand.", den der VDJ initiiert hat (http://www.vdj.de/vdj/), an die Mitglieder und Bundestagsabgeordneten der SPD. Sie werden aufgefordert dem Überwachungswahn ein Ende zu bereiten und auf dem Parteikonvent am 20.06.2015 und im Deutschen Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung zu stimmen:

 

Die Bundesregierung hat einen neuen Anlauf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Obwohl im Koalitionsvertrag ein solches Gesetz nicht vereinbart wurde und der erste Versuch sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist, sollen die Ermittlungsbehörden erneut Zugriff auf einen gigantischen Datenpool bekommen. Auch wenn sie zur “Mindestspeicherfrist” umetikettiert wurde: Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung.

 

Generalverdacht ohne Nutzen

 

Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet nichts anderes, als einen weiteren Schritt in die vollständige digitale Überwachung. Sie verkehrt die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil. Alle Bürgerinnen und Bürger stehen unter Verdacht, weil ihre Verbindungs- und Standortdaten umfassend gespeichert werden, ohne dass sie hierfür einen Anlass gegeben haben. In den letzten Jahren ist die Bedeutung digitaler Kommunikation immer weiter gewachsen und wird es auch weiter tun. Mit der Speicherung der hierdurch vermehrt erzeugten Daten würden immer größere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens flächendeckend überwacht.

 

Dabei gibt es für die Vorratsdatenspeicherung keine überzeugenden Gründe. Weder können durch sie Straftaten vermieden, noch in nennenswertem Umfang mehr Straftaten aufgeklärt werden. Gegenteilige Äußerungen von Befürwortern sind Behauptungen ins Blaue hinein und empirisch nicht belegt. Die bloße Wiederholung der Behauptung, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig, rechtfertigt aber die mit ihr verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen nicht. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.

 

Gefahr massiver Grundrechtsverletzungen

 

Real sind demgegenüber die Gefahren, die von dem geplanten Gesetz ausgehen. Einen wirksamen Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung kann es nicht geben. Die Speicherung von Daten in einem derartigen Umfang birgt immer das Risiko, dass sie entgegen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Entgegen aller Beteuerungen von Minister Maas im Vorfeld wird es nur einen löchrigen Richtervorbehalt geben. “Bestandsdaten” sollen von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden können, ohne dass es eines gerichtlichen Beschlusses bedarf. Darüber hinaus könnten die zu speichernden Standortdaten genutzt werden, um detaillierte Bewegungsprofile zu erstellen. Berufsträger wie Ärzte oder Anwälte sind von der Speicherung nicht ausgenommen.

 

Politisch ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein Dammbruch. Die Begehrlichkeiten, weitere Daten zu speichern oder sie in umfassenderem Maße zu nutzen, werden nicht kleiner werden. Forderungen aus der Union, etwa eine Ausweitung des Straftatenkatalogs oder ein Datenzugriff für die Geheimdienste, werden nicht verstummen, bis sie in Gesetzesform umgesetzt werden.

 

Ein “Anti-Whistleblower-Gesetz”

 

Im Windschatten der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung soll das Strafrecht verschärft werden. Mit einem neuen § 202d StGB soll “Datenhehlerei” bestraft werden. Eine Strafbarkeit soll dann ausgeschlossen sein, wenn das sich Verschaffen nicht zugänglicher Daten “ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten” dient. Damit sollen Journalisten straffrei sein, durch den explizit beruflichen Bezug sind jedoch Whistleblower und investigative Freizeit-Blogger gefährdet. Es handelt sich damit um ein “Anti-Whistleblower-Gesetz”.

 

Überwachungsstaat im Schnellverfahren

 

Die “Leitlinien” zur Vorratsdatenspeicherung wurden Mitte April von Bundesjustizminister Maas vorgestellt, bereits Anfang Juli soll der Gesetzesentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Für diese Hektik gibt es keinen Grund – außer dem gesellschaftlichen Gegenwind zuvor kommen zu wollen, um nicht für die eigene Position werben zu müssen. Dabei brauchen wir dringend eine Diskussion darüber, wie viele Sicherheitsgesetze eine freiheitliche Demokratie vertragen kann. Grund- und Freiheitsrechte dürfen nicht zugunsten einer gefühlten Sicherheit aufgegeben werden.

 

Wir rufen Sie daher dazu auf:

 

Bereiten Sie diesem Überwachungswahnsinn ein Ende! Stimmen Sie auf dem Parteikonvent am 20.06.2015 und im Deutschen Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung.

 

Hier können Sie den Aufruf unterstützen: vorratsdatenspeicherung-stoppen.de/unterstuetzen/

 

Folgende Organisationen unterstützen den Aufruf:

 

  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (Ver.di)
  • Digitalcourage e.V.
  • Humanistische Union e. V.
  • Internationale Liga für Menschenrechte e. V.
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • LOAD e.V.
  • Neue Richtervereinigung e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein e. V.
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

 

und weitere Einzelpersonen: vorratsdatenspeicherung-stoppen.de/unterstuetzerinnen/