13. Sept. 2021
Abolitionismus / Gefangenenunterstützung / Menschenrechte / Rechtsstaatlichkeit / Soziale Menschenrechte / Strafrecht

Wahlprüfsteine des Netzwerks Abolitionismus

Als Unterstützerin des abolitionistischen Manifests setzen wir uns insbesondere für die völlige Abschaffung von Strafanstalten ein. Während dies offensichtlich ein Langzeitprojekt ist, könnte und sollte mit dem Abbau dieser obsoleten Institutionen sofort begonnen werden. Als Anfang erscheint uns die sofortige Entkriminalisierung einzelner Delikte sinnvoll, sowie der sofortige Verzicht auf bestimmte Arten der Freiheitsstrafe und ihres Vollzuges.

Zur Bundestagswahl haben wir uns gefragt, was denn politische Parteien dazu beitragen. Hier bieten wir einen Überblick über die Inhalte der Wahlprogramme einiger im Bundestag vertretener politischer Parteien sowie unten die Antworten der Parteien auf unseren Fragebogen:

 

AUSWERTUNG DER WAHLPROGRAMME

CDU/CSU

Das Parteiprogramm legt Wert auf Sicherheit und stärkt in einigen Bereichen Polizei und Ermittlungsverfahren auch durch eine Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung. Unspezifisch wird sich für härtere Bestrafungen ausgesprochen.

Zum Strafvollzug gibt es keine Aussagen. Die Partei möchte den Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Sexualstraftätern erweitern. Prävention vor Sexual- und Gewaltstraftaten speziell für Kinder ist vorgesehen. Jugendstrafverfahren sollen beschleunigt werden und das Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmefällen für über 18-jährige angewandt werden. Opferschutz soll Vorrang vor Täterschutz haben. Wiederholungsstraftäter sollen „wirksam aus dem Verkehr gezogen werden,“ keine erneute Bewährung.

Das Wort „Strafvollzug“ erscheint nicht, „Gefängnis“ wird im Zusammenhang mit Radikalisierungsprävention genannt. Die Legalisierung von Drogenkonsum wird ausdrücklich abgelehnt. EFS, Jugendarrest, Strafbarkeit von Beförderungserschleichung und Sozialversicherung von Gefangenen sind kein Thema.

 

SPD

Das Zukunftsprogramm der SPD sieht vor, den Besitz kleiner Mengen von Cannabis nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Eine regulierte Abgabe an Erwachsene soll erprobt werden. Reformen im Strafrecht, auch im Jugendstrafrecht sieht das Programm nicht vor, ebenso keine Abschaffung der EFS.

Eine Verbesserung von Geringverdienenden in der Sozialversicherung bedenkt das Programm, doch Gefangene werden dabei nicht benannt. Betont wird das Housing-first-Konzept für Obdachlose. Die Situation Inhaftierter wird in dem Text nicht bedacht. Das Programm der SPD ist im Vergleich zu dem der anderen Parteien sehr kurz und straff formuliert und verzichtet auf Einzelheiten.

 

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Das Parteiprogramm sieht eine Stärkung der Polizei für Aufgaben der Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung vor auch im digitalen Bereich. Betont wird die besondere Verantwortung für den Schutz von Freiheits- und Bürger*innenrechten. Es gibt ein ausführliches Kapitel zu Drogenpolitik, das einen legalen Verkauf von Cannabis und ein Cannabiskontrollgesetz vorsieht.

Im Kapitel „Strafrechtliche Sanktionen mit Vernunft und Augenmaß“ wird die Reformierung des Sanktionssystems angekündigt sowie der Verzicht auf die EFS und eine Stärkung der ambulanten Sanktionsmöglichkeiten. Dabei werden keine Details genannt wie etwa Aussagen zum Tatbestand der Beförderungserschleichung. Explizite Aussagen zu Jugendstrafvollzug und Sozialversicherungspflicht für Inhaftierte gibt es nicht.

 

FDP

Der Strafprozess soll grundlegend reformiert werden. Er muss digitaler und kommunikativer werden. Hauptverhandlungen sollen schneller und konzentrierter durchgeführt werden. Die FDP fordert eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. Besitz und Konsum soll für volljährige Personen erlaubt sein. Verkauf in lizenzierten Geschäften, eine Besteuerung ähnlich wie bei Zigaretten. Das Programm enthält keine Hinweise zum materiellen Strafrecht, zum Thema Ersatzfreiheitsstrafe, zum Umgang mit Jugendlichen und zur Sozialversicherung für Inhaftierte.

 

DIE LINKE

Materiellrechtliche Veränderung im Strafrecht im Sinne einer Entschlackung sieht das Programm nicht vor, auch nicht im Strafvollzugsrecht und Jugendstraf(vollzugs-)recht. Die Partei spricht sich dafür aus, kleine Delikte wie Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Die EFS hält sie für sozial ungerecht, sie ist abzuschaffen.

Soziale Absicherung soll es in allen Arbeitsverhältnissen geben, also wird eine Erweiterung der Sozialversicherungspflicht angestrebt. Unter den vielfältigen Beispielen, für die die Partei in Bezug auf die Sozialversicherung eine Verbesserung anstrebt, sind die Inhaftierten aber nicht benannt. Auch an anderer Stelle wird die Einbeziehung der Gefangene in die Soz. nicht erwogen. Der Entkriminalisierung des Drogenkonsums sowie der verbesserten Prävention widmet die Partei ein ausführliches Kapitel.

 

PIRATENPARTEI

Die Partei spricht sich für einen Neustart in der Drogen- und Suchtpolitik aus. Der Staat soll nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Politik soll riskanten Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirken. Sühne und Bestrafung hält die Partei für wenig geeignete Kategorien der Strafverfolgung und des Strafvollzugs, das Hauptziel muss die Vermeidung künftiger Straftaten sein.

Gefordert werden Alternativen zu Haft- und Geldstrafen. In einem umfangreichen Absatz wird das Ausurteilen von Geld- wie Haftstrafen kritisiert. Die Piraten fordern, Alternativen zu schaffen, die mehr der Resozialisierung dienen wie tatbezogene Sühneleistungen, Arbeitsleistungen, Freizeitarrest.

Die Partei spricht sich in einem umfangreichen Absatz für eine gründlich durchdachte, handwerklich saubere Reform des Strafrechts aus. Alle Bestimmungen des StGB sollen geprüft werden. Unter den TB, die wegfallen sollen, sind auf jeden Fall auch Drogendelikte, Containern und Schwarzfahren. Die sehr detaillierten Aussagen können nachgelesen werden im Parteiprogramm S. 142 ff.

 

ANTWORTEN

AUF UNSERE WAHLPRÜFSTEINE ABOLITIONISMUS

1. Entkriminalisierung

Wie steht Ihre Partei zur Entrümpelung des Strafrechts im Allgemeinen sowie im Besonderen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens und zum Umgang mit Drogen?

CDU/CSU: "Wir stehen für einen starken Rechtsstaat mit gut ausgestatteten, unabhängigen Gerichten, leistungsstarken Staatsanwaltschaften und damit vor allem schnellen Verfahren. Wir treten für eine konsequente Verfolgung des Handels mit ill. Betäubungsmitteln ein. Eine Legalisierung auch von Cannabis lehnen wir ab. Auch die „de facto-Legalisierung“ von Cannabis-Eigenbedarfsdelikten durch Einstellung von Ermittlungsverfahren lehnen wir ab. Wir brauchen massentaugliche Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen: Beratungs- und Therapieangebote, flächendeckende Suchtprävention."

SPD: "Die SPD tritt bei der Frage Cannabis als Genussmittel für eine konsequente Entkriminalisierung der Endkonsument*innen ein und will den Besitz von C. als Genussmittel in Zukunft nur als Ordnungswidrigkeit behandeln. Deshalb will sie auch Modellprojekte zur Abgabe von C. als Genussmittel an Erwachsenen erproben, um im Nachgang die Frage eines langfristigen Umgangs bzw. eine generelle Legalisierung zu entscheiden. Die Frage der Auswirkungen von Modellen auf Cannabispatient*innen gehört dabei zwingend in ein Modelldesign.
Zum Thema „Entkriminalisieren des Schwarzfahrens“: Wir wissen um die Diskussion der „Herabstufung“ der hier sanktionierten Handlung. Ein abschließendes Meinungsbild hierzu liegt noch nicht vor. In unserem Programm setzen wir vielmehr darauf, den ÖPNV günstiger zu machen, z.B. durch die Einführung von 365-Euro-Tickets."

 

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: "Wir wollen das Sanktionensystem reformieren mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung, Verzicht auf nutzlose Ersatzfreiheitsstrafen, größerer Wirksamkeit von Bewährungsauflagen, Stärkung ambulanter Sanktionsmöglichkeiten, Entkriminalisieren von Bagatelldelikten wie Schwarzfahren, Containern, Cannabiskonsum (regulierter Zugang)."

FDP: "Ihre Fragen beantworten wir im Zusammenhang: Wir stehen zu unserem Rechtsstaat. Bürgerrechte sind nicht verhandelbar. Um Freiheit zu wahren, muss der Staat aber auch das Recht konsequent durchsetzen. Wir wollen eine Expertinnen- und Expertenkommission einsetzen, die die Straftatbestände auf Praktikabilität, Bedeutung und auch auf Wertungswidersprüche prüft. Abgeschafft werden sollten Delikte, welche die Behörden aufgrund ihrer großen Zahl bes. belasten, aber einen geringen Schaden verursachen und eher zivilrechtlicher Natur sind, aber auch opferlose Straftatbestände (wie zB der Besitz geringer Mengen weitverbreiteter weicher Drogen zum Eigenkonsum). Ebenso Delikte, die manchmal nur moralischen Unwert bestrafen. Denn das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Rechtsstaates und darf nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. Darüber hinaus fordern wir einen moderneren Ansatz bei der Aufgabenbewältigung der Resozialisierung von Strafgefangenen. Grundsätzlich setzten wir aber auf Prävention. Bessere Bildungsangebote können dafür sorgen, dass Menschen nicht kriminell werden. Wir wollen mehr Geld in Bildung investieren. Wir Freie Demokraten wollen in ganz Deutschland Talentschulen mit modernster Pädagogik und bester Ausstattung aufbauen – insbesondere in kinderreichen Stadtteilen und in Regionen mit großen sozialen Herausforderungen."

DIE LINKE: "Wir fordern seit Jahren eine Evaluation der bisherigen Strafrechtsverschärfungen, einer Verschlankung des Strafrechts auf wesentliche Delikte. Unsere Bundestagsfraktion hat in der aktuellen Wahlperiode im Speziellen die Entkriminalisierung von Cannabis, der Praxis des Containerns, des sog. „Schwarzfahrens“ und die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe beantragt."

PIRATENPARTEI: "Positiv. Jegliche Art von Moralstrafrecht wie die §§ 173 und 184 StGB oder den diskriminierenden § 183 StGB wollen wir aufheben bzw. reformieren. Schwarzfahren darf nicht zu Haft- oder Geldstrafen führen. Um Schwarzfahren abzuschaffen, böte sich ein umlage- oder steuerfinanzierte öff. Personenverkehr an.
Ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsberatung, § 219a StGB überholt. Straffreiheit für Taten mit geringem Unrechtsgehalt oder nicht sozialschädlich (Containern, Sperrmüll, „White-Hat-Hacking“, Whistleblower). Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten."

 

2. Alternative Verfahren

Wie steht Ihre Partei zur Förderung von Alternativen zur Strafjustiz unter besonderer Berücksichtigung von Restorative und Transformative Justice?

CDU/CSU: "Wir stehen für bürgernahe und effiziente Justiz, die schnell und effektiv Recht spricht. Auch wenn wir außergerichtliche alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten bei privaten Rechtsstreitigkeiten, wie Mediation und Schiedsverfahren, fördern wollen, so halten wir am bewährten Modell der Strafjustiz fest."

SPD: "Von jeher betont die SPD, dass der Strafvollzug immer auch die Resozialisierung der Straffälliggewordenen zum Ziel haben muss. Dabei ist klar, dass die Zuständigkeit hierfür nicht beim Bund liegt, sondern bei den Ländern. Wir wollen aber, dass der Bund seinen Beitrag für eine gut funktionierende Justiz leisten soll. Deshalb werden wir den in der 19. Leg. der BT geschlossenen „Pakt für den Rechtsstaat“ fortsetzen."

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: "Wir wollen die Wirkungen der Straf- und Strafverfahrensrechtsänderungen der letzten Jahre anhand des Maßstabs rationaler, faktenbasierter Kriminalpolitik überprüfen."

DIE LINKE: "Im Rahmen einer Verschlankung des Strafrechts, sind aus unserer Sicht solche Alternativen zu entwickeln."

PIRATENPARTEI: "Grundsätzlich stehen wir dem Ansatz positiv gegenüber, alternative Verfahren zu erforschen, auch nach praktischer Erprobung. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Haft- und Geldstrafen in der Praxis nur teilweise bewährt haben."

 

3. Keine Masseneinsperrung in festungsartigen Anstalten

Wie steht Ihre Partei zur Ersetzung großer Strafanstalten durch kleine Hafthäuser mit Zimmern statt Zellen und Integration in normale Wohnviertel?

CDU/CSU: "Zu einer funktionierenden Justiz gehört ein funktionierender Strafvollzug. Dieser ist auch ein Garant für die Innere Sicherheit. CDU CSU setzen sich weiterhin für einen flächendeckenden und modernen Strafvollzug ein: Hohes Sicherheitsniveau, gute Arbeitsbedingungen für die Justizvollzugsbediensteten sowie Haftplätze, die sich an den Bedrüfnissen und Maßgaben des Strafvollzuges orientieren."

SPD: "Wir begrüßen moderne, nachhaltig innovative Justizvollzugskonzepte. Grundsätzlich sei aber hier auf die Ausführungen oben verwiesen."

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: "Wir unterstützen, was Resozialisierung fördern kann, ohne den nötigen Schutz der Gesellschaft zu beeinträchtigen."        

DIE LINKE: "Wir wollen den offenen Vollzug ausbauen, hierfür ist auch eine Umgestaltung der Vollzugsanstalten erforderlich."

PIRATENPARTEI: "Positiv, die Erfahrung lehrt, dass sowohl das Aggressionspotential wie auch die Gefahr, noch tiefer in die Kriminalität zu rutschen, in Haftanstalten steigt. Im Sinne einer tatsächlichen Resozialisierung wäre zumindest bei Ersttätern für Delikte mit geringem Strafmaß das vorgeschlagene Modell zu testen."

 

4. Sofortige Abschaffung obsoleter Formen des Freiheitsentzuges

Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, der Jugendstrafe bei Minderjährigen und des Jugendarrests?

CDU/CSU: "Wir wollen, dass EFS, die Jugendstrafe bei Minderjährigen und der Jugendarrest als letzte Maßnahme auch weiterhin möglich ist. Im Vordergrund des Jugendstrafrechts steht der Gedanke, Jugendliche und Heranwachsende mit geeigneten Maßnahmen zu erziehen und damit zu verhindern, dass sie weitere Straftaten begehen. Allerdings muss bei schweren oder wiederholten Straftaten die Schwere der Schuld auch in der Sanktion widerspiegeln."

SPD: s.o.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: "Nutzlose Ersatzfreiheitsstrafen wollen wir abschaffen. Bei der Jugendstrafe kommt es auf Differenzierung an, auf Tat und Täter*innen, auf am Erziehungsgedanken ausgerichtete Instrumente wie der Diversion, um Verfahren möglichst durch spezialpräventive Maßnahmen im Vorfeld zu erledigen."

DIE LINKE: "DIE LINKE will die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen und hat dazu auch einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Dr. 19/1689). Ersatzfreiheitsstrafe im deutschen Strafrecht (§ 43 des Strafgesetzbuchs) ist in ihrer aktuellen Konzeption und ihrer praktischen Anwendung ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögenschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben. Der Jugendstrafe stehe wir generell kritisch gegenüber und wollen sie einschränken, den Jugendarrest lehnen wir ab."

PIRATENPARTEI: "Positiv. Gerade im jugendlichen Alter ist es sinnvoller, tatbezogene Folgen zu verhängen als Freiheitsstrafen. Diese können nur nach wiederholtem Vergehen gegen die Gesellschaft als ultima ratio nach Sühne- oder Arbeitsleistungen folgen, wenn keine Aussicht auf eine positive Sozialprognose besteht."

 

5. Angleichung der Gefangenenarbeit an normale Arbeitsverhältnisse

Wie steht Ihre Partei zur Einbeziehung von inhaftierten Menschen in die Geltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Krankenversicherung?

CDU/CSU: "Zwischen inhaftierten Menschen und der Strafanstalt wird kein Arbeitsvertrag geschlossen, damit gelten sie nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer  im eigentlichen Sinne, sondern es gilt ein Sonderrechtsverhältnis. CDU CSU halten an dieser Einordnung fest. Die Arbeit im Vollzug dient der Struktur und der Resozialisierung der Inhaftierten."

SPD: "Aufgrund der Zuständigkeit müssten die Bundesländer die hier in Frage gestellten Beiträge für die einer Tätigkeit nachgehenden Inhaftierten abführen. Ob dies geschehen soll, darüber gab es in der Vergangenheit bereits Diskussionen innerhalb der Justiz-, Sozial- und Finanzministerkonferenzen. Auch in der SPD wurden diese Änderungen diskutiert. Allerdings haben wir noch kein abgeschlossenes Meinungsbild hierzu."

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: "Wir sind grundsätzlich für die Einbeziehung Strafgefangener in Mindestlohn, Sozial- und Krankenversicherung (letzteres aber abhängig von der Heilfürsorge)."

DIE LINKE: "Die Arbeit von Häftlingen muss aus unserer Sicht nach Mindestlohn vergütet werden und in die Versicherungen mit einbezogen werden."

PIRATENPARTEI: "Positiv. Wir lehnen jegliche Ausnahme im Mindestlohngesetz ab. Jegliche Art von bezahlter Arbeit muss einen Mindestlohn zur Folge haben, der bei wenigstens 18,51 €/Std. liegt, um bei dauerhaftem Bezug nicht unterhalb der Armutsgrenze im Alter zu sein. Infolgedessen sind auch Beiträge zur Soz.- und Krankenversicherung zu entrichten. Erstere wollen wir überflüssig machen durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, letztere soll in eine Art Bürgerversicherung umgewandelt werden, in die alle Leistungsberechtigten gemäß ihrer Einkommen unabhängig von einer Höchstgrenze einzahlen."