„Wo ist Hannas Arbeit?“
Bei Hanna handelt es sich um Hanna Schiller. Die Künstlerin und Antifaschistin ist seit Mai 2024 inhaftiert, nachdem sie in ihrem Wohnort Nürnberg festgenommen wurde. Hanna wird vorgeworfen, als Teil einer kriminellen Vereinigung in Budapest 2023 Nazis tätlich angegriffen und verletzt zu haben (siehe GWR Nr. 504) und wurde inzwischen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die eingangs zitierte Frage stellten sieben Preisträger*innen des renommierten Bundeskunstpreises und ein solidarisches Publikum am 6. November 2025 in der Bonner Bundeskunsthalle während der Preisverleihung. Der Preis prämiert junge Künstler*innen und Hochschulabsolvent*innen, ausgewählt von 25 Kunsthochschulen bundesweit. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatte Hannas Preis aufgrund der Beschuldigungen gegen sie „ruhend“ gestellt, nachdem extrem rechte Blogs wie Compact die Nominierung Hannas skandalisiert hatten.
Als dann die AfD Mittelfranken eine Hetzkampagne gegen die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg und einzelne Jury-Mitglieder startete, wurde Hanna von der Preisverleihung und der Ausstellung in der Bundeskunsthalle ausgeschlossen, anstatt den rechten Diffamierungsfeldzug als einen solchen zu entlarven und sich entschieden dagegen zu positionieren. Der Ausschluss Hannas ist damit nicht nur die faktische Aberkennung des Preises, sondern auch die Akzeptanz und Verbreiterung rechter Definitionsmacht.
Während Hannas Werke in der Bundeskunsthalle nicht zu sehen sind, wurde eine ihrer Arbeiten zwei Wochen in der Bonner Galerie „Flow“ ausgestellt. Hanna ist im Knast weiterhin künstlerisch tätig: Das ausgestellte Werk besteht aus mehreren wärmenden Socken. Diese Socken stellt Hanna aktuell für ihre Mitgefangenen her. Einige persönliche Briefe in der Galerie erklären, dass Hanna die Socken für die Liebsten strickt, die die mitgefangenen Frauen jeweils am meisten vermissen. Eine vielschichtige künstlerische Arbeit, die das Leben hinter Gittern und die Bedeutung von Solidarität und persönlichen Beziehungen spürbar werden lässt.
Bei näherem Hinsehen stellt man erstaunt fest, dass diese Socken gar nicht aus Wolle, sondern filigran aus Zeitungspapier gefertigt sind. Wolle ist im Knast „aus Sicherheitsgründen“ nicht erhältlich. Und Papier ist eines der bevorzugten Materialien, die Hanna verarbeitet, etwa zu einer aus Verfassungstexten gefalteten Kette, deren Glied je für eine an der europäischen Außengrenze ertränkte Person steht oder zu einem aus der Akte ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung gehäkelten Hemdchen.
Prozesse in Düsseldorf und Dresden
Das Oberlandesgericht München verurteilte Hanna im September 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn beide Seiten haben Revision eingelegt. Deren Ergebnis wird Hanna aber in Haft abwarten müssen, denn der Haftbefehl wird nicht aufgehoben.
Das Münchener Urteil gegen Hanna wird maßgeblich sein für den am 13. Januar 2026 beginnenden Prozess in Düsseldorf. Dort sind sechs weitere Personen für den Budapest-Komplex angeklagt, es sind 72 Termine angesetzt, je zwei Tage die Woche bis Januar 2027. Paula, Emilie, Nele und Moritz sowie Clara und Luca sind in Untersuchungshaft auf verschiedene Knäste verteilt, und dies trotz offensichtlich fehlender Fluchtgefahr. Sie hatten sich Anfang 2025 den Behörden gestellt, nachdem sie zunächst mehrere Monate untergetaucht waren. Ein von den Behörden mit diesem teils verbundener Prozess (Antifa-Ost II) begann im November 2025 am OLG Dresden gegen sieben Personen und ist bis Ende Juli 2027 terminiert.
Ähnlich wie bei Hanna, gegen die am Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim verhandelt wurde, wird der Düsseldorfer Prozess in einem Staatsschutzgebäude stattfinden. Der Hochsicherheitsbau mit Hubschrauberlandeplatz in Düsseldorf-Hamm wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst für islamistische Terror-Verfahren gebaut. Die Wahl des Gebäudes gibt bereits einen Hinweis auf die politische Wertung der vorgeworfenen Taten. Ohne den Vorwurf der kriminellen Vereinigung würden die Körperverletzungsdelikte an einem Amts- oder Landgericht verhandelt werden.
Im Zuge des Dresdener Prozessbeginns im Antifa-Ost-Verfahren wurde medial häufig erwähnt, dass die faschistische Regierung von US-Präsident Donald Trump die „Antifa-Ost“ auf ihre Terrorliste gesetzt habe. Nicht erwähnt wurde der Kontext: Trump nutzte die Ermordung des christlich-ultrareaktionären Nationalisten Charles Kirk und machte die „antifaschistische Bewegung“ und die Linke insgesamt verantwortlich, um sie und ihre Unterstützer*innen zu verfolgen. Am 22. September unterzeichnete Trump eine Executive Order, mit der „die Antifa“ dort zur einheimischen Terrororganisation erklärt wird. Zur Antifa zählen in den USA unter anderem Personen, die sich gegen die willkürlichen Entführungen durch die paramilitärische Anti-Immigrationsbehörde ICE wenden.
Die Kriminalisierung richtet sich gegen Anarchist*innen und antikapitalistische Strukturen, konkret sind einige Aktivist*innen nach Werfen von Böllern auf ein ICE-Gebäude inhaftiert. Ungarns extrem rechter Regierungspräsident Victor Orbán erklärte per Dekret die Angeklagten im Budapest-Komplex zur terroristischen Vereinigung, und in den Niederlanden beschloss das Parlament der inzwischen zerbrochenen rechten Regierung unter Geert Wilders mit knapper Mehrheit, das Verbot der „Antifa-Bewegung“ zu prüfen. Anlässlich der Proteste gegen die Jugendorganisation der AfD Ende November 2025 in Gießen forderte die Mutterpartei wie üblich ein „Antifa-Verbot“. Die rechte Berliner CDU plädiert gar für die Bekämpfung von Antifaschismus und Antikapitalist*innen generell.
Die Kriminalisierung antikapitalistischer Positionen ist indes längst Realität. So wird der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) unter anderem gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung angewendet und Aktivist*innen der „Letzten Generation“ wurden als „kriminelle Vereinigung“ gem. § 129 StGB angeklagt. Das Hinweisen auf die fortschreitende Klimakatastrophe, das Beharren auf die Einhaltung des Völkerrechts oder die Infragestellung der kapitalistischen Ordnung für das menschliche Wohlergehen und Überleben wird zunehmend als Extremismus hochstilisiert und als „Antifaschismus“ verfolgt.
Mit der Zunahme staatlicher Gewalt - sprachlich wahrnehmbar an der sich stets weiter radikalisierenden Hetze etwa gegen Geflüchtete oder von Armut Betroffene, und in der Praxis unter anderem deutlich in der maßlosen Brutalisierung des Abschieberegimes, in rassistischer Polizeigewalt zur Durchsetzung der Staatsräson oder der beispiellosen Militarisierung innen und außen, - wächst die staatliche Verfolgung und Sanktionierung zivilgesellschaftlicher Kritik exponentiell.
Stilisierung zur Gefahr
Im Zuge der voranschreitenden autoritären Formierung erleben wir das zunehmende staatliche Bemühen, Antifaschismus als extremistisch und bedrohlich zu labeln, trotz einer insgesamt zu verzeichnenden sinkenden Militanz linker Bewegungen. Die Prozesse in Hochsicherheitssälen in München-Stadelheim und Düsseldorf-Hamm vermitteln der Öffentlichkeit die hohe Gefährlichkeit der Beschuldigten und von deren Unterstützer*innen. Der Sitzungssaal in der JVA Stadelheim für den Prozess gegen Hanna war laut Gericht deshalb ausgewählt worden, weil man den „Unterstützerkreis“ nicht einschätzen könne.
Die überstürzte illegale Auslieferung von Maja T. nach Ungarn im Juni 2024 in einer Nacht- und Nebelaktion wurde mit der vermeintlichen Angst der Behörden vor einem möglichen Befreiungsversuch Majas durch die linke Szene begründet. Dazu passt das Interesse des Inlandsgeheimdienstes an den Fotokopien der Ausweisdokumente aller solidarischen Prozessbesucher*innen im OLG München.
Während die Staatsanwaltschaften in Italien und Frankreich gegen die dort lebenden Beschuldigten im Budapest-Komplex Ilaria, Gabriele, Gino - und inzwischen auch Zaid - nicht einmal Strafverfolgung wegen der Geschehnisse in Budapest eingeleitet haben, lautet die Anklage gegen die sechs Antifaschist*innen in Düsseldorf unter anderem auf versuchten Mord
Der Vorwurf findet selbst in Ungarn im Prozess gegen Maja T. keine Anwendung und wurde auch vom Bundesgerichtshof und zuletzt vom OLG München verworfen, nachdem ein sachverständiger Rechtsmediziner am 28. Prozesstag die in Budapest eingesetzten Schlagwerkzeuge für nicht tödlich erklärt hatte.
Die Urteilsbegründungen bei Lina E. im ersten Antifa-Ost-Verfahren 2023 und bei Hanna richteten sich explizit gegen Selbstjustiz und die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols. Selbstjustiz ist abzulehnen, aber der deutsche Staat macht es sich mit dieser Argumentation hinsichtlich des Vorgehens gegen rechte und rassistische Gewalt sehr einfach. Wirksamen Strategien gegen rechts wird die Finanzierung entzogen, staatlich geförderte Projekte werden vom Verfassungsschutz auf Extremismus durchleuchtet, rassistische und rechte Gewalt wird staatlicherseits verharmlost und bleibt unaufgeklärt.
Über die martialischen Vorwürfe lässt sich vor allem eines sagen: Sie bewirken eine massive Entsolidarisierung mit den Angeklagten. Man muss sich aber weder mit den vorgeworfenen Taten im Budapest-Komplex und Antifa-Ost identifizieren, noch Sympathie für sämtliche Angeklagten hegen, um die politische Bedeutung der Verfahren anzuerkennen, und deren Instrumentalisierung und die Konsequenzen für die Beschuldigten und die linke Bewegung als Ganze zu kritisieren.
Die Solidarisierung der prämierten Künstler*innen und dem Publikum mit Hanna bei der Bonner Preisverleihung ist also besonders hervorzuheben. Sie alle haben sich nicht von den Vorwürfen gegen Hanna abschrecken lassen und zeigen damit auch eine klare politische Positionierung in Zeiten zunehmender Kriminalisierung von Antifaschismus.
Der Beitrag ist zuerst in der anarchistischen Zeitung Graswurzelrevolution Nummer 505 im Januar 2026 erschienen.