25. Feb. 2016
(Anti-)Rassismus / Nationalismus & Neue Rechte / Polizei / Recht auf Asyl / Verfassung

Was das "Volk" so alles darf

«Reisegenuss» stand auf der Leuchtanzeige jenes Busses, der zwanzig Asylsuchende am Abend des 18. Februar in ihre Unterkunft in Clausnitz brachte.Erwartet wurden sie laut Polizeiangaben von zunächst 30-40 – sagen wir es neutral – Protestierenden, die den Einzug der Flüchtlinge verhindern wollten. Der Zufahrtsweg war zusätzlich mit drei Fahrzeugen blockiert: einem Traktor, einem Kleinlastwagen und einem PKW. Die Menge sei nach und nach auf rund hundert Personen angewachsen. «Wir sind das Volk», lautete ihre Parole. Gemeint war wohl: «Weil wir hier das Volk sind, habt Ihr in dieser Gemeinde nichts zu suchen.» Die in Chemnitz erscheinende «Freie Presse» zitierte Augenzeugen: Die Menge habe sich an der Angst der Asylsuchenden ergötzt.

Clausnitz steht leider nicht alleine. Demonstrationen gegen Asylunterkünfte gibt es mittlerweile regelmäßig – nicht nur in Sachsen, sondern quer durch die Republik. Allein 37 von Neonazis oder rechtsextremen Gruppierungen organisierte hat die Polizei im letzten Quartal 2015 gezählt. Blockaden hat es auch schon diverse Male gegeben. Und das sind nur die harmloseren Formen der Xenophobie.

Rund tausend strafbare Übergriffe auf Asylunterkünfte – in der Mehrzahl gegen noch nicht bezogene, teils aber auch gegen bewohnte – hat es in Deutschland 2015 gegeben. So stand es Anfang Februar in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (Die Linke). Sie reichen von Parolenschmierereien über gröbere Sachbeschädigungen bis hin zu Brandanschlägen.

In Neuhausen, einer Nachbargemeinde von Clausnitz, übernahm der Gemeinderat gleich selbst die Feinderklärung. In einem «Positionspapier» im Amtsblatt des «schönsten Flecks im Erzgebirge» erklärte sich das je zur Hälfte aus CDU-Mitgliedern und Freien Wählern besetzte Gremium im Oktober letzten Jahres zwar bereit, «unter Beachtung der ländlichen und vor allem touristisch geprägten Struktur» des Ortes zehn Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, «fordert aber die Bundesrepublik Deutschland auf, die unkontrollierte Aufnahme von Flüchtlingen umgehend zu beenden», das Asylrecht einzuschränken, «die Ordnung und die Sicherheit in der Bundesrepublik, insbesondere in Bezug auf drohende IS-Anschläge wieder herzustellen, die «überhöhten deutschen Standards für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge zu reduzieren etc.

Wenn der Rat der 3000-Seelen-Gemeinde vor den «beängstigenden Fehlern der Bundesrepublik und der Europäischen Union in Bezug auf die Asyl- und Einwanderungspolitik» warnt, befindet er sich im Einklang nicht nur mit dem «Volk» von AfDanistan, sondern selbst mit führenden Politikern aus der Großen Koalition, die seit einem halben Jahr von Überforderung schwadronieren und heute mit breiter Mehrheit im Bundestag das Asylpaket II beschlossen haben.

Die andere Seite der Clausnitzer Ereignisse ist das Verhalten der Polizei. Dass die Staatsgewalt im Umgang mit Blockaden ungeübt sei, lässt sich kaum behaupten. Bei Blockaden der Friedens- und der Anti-Atom-Bewegung stellt sie ihr «Können» regelmäßig unter Beweis. Da geht es schnell und zum Teil auch blutig zu und her, wenn zum Beispiel Schienen und Straßen geräumt werden sollen.

Dass die Polizei im Sinne einer falsch verstandenen ausgleichenden Gerechtigkeit auch bei Fremdenfeinden mit massiver Gewalt vorgehen soll, erwarten wir nicht. Es hätte ausgereicht, Raum zu schaffen zwischen den rechten Blockierern und dem Bus und damit Sicherheit für die Geflüchteten. Dazu hätte es aber mehr als die 23 BeamtInnen gebraucht, mit denen die Polizei hier präsent war. Das Personal hat gefehlt, weil die Polizeiführung «keine Erkenntnisse zu geplanten Protestaktionen» gehabt habe. Man wusste zwar von «Unmutsbekundungen» bei einer Einwohnerversammlung im Januar, bei der Vertreter des Landratsamtes erst gar nicht erschienen waren, weil sie von den erwarteten Pöbeleien die Schnauze voll hatten. Für die Polizei war das jedoch kein Anlass zur Vorsicht.

Statt jedoch wegen der fehlenden Einsatzkräfte den Bus außer Reichweite zu bringen und Einsatzkräfte anzufordern, entschloss sich die Staatsmacht, die Geflüchteten zum Aussteigen zu «bewegen» – und das, obwohl «ein Fernhalten der Protestierenden vom Bus nicht möglich» war, wie die Pressemitteilung der Polizei vermerkt. Die Lage habe sich verschärft, weil ein Junge im Bus dem «Wir sind das Volk» den Stinkefinger zeigte. «Um die Situation zu beruhigen», habe man den Jungen «mit einfachem unmittelbaren Zwang» in die Unterkunft gebracht. Auch bei zwei weiteren Geflüchteten sei Zwang angewendet worden.

Dennoch meint der Chemnitzer Polizeipräsident: «An diesem Einsatz gibt es nichts zu rütteln.» Das «Volk» darf beleidigen. Wer nicht zum «Volk» gehört, muss unten durch.

Heiner Busch (Mitglied im Vorstand des Grundrechtekomitees)