18. Mai 2020 © dpa
Demokratie / Praxis & Aktion / Versammlungsrecht

Wenn plötzlich bereits Kreidemalerei als Ziviler Ungehorsam gilt

Mitte März wurden in allen Bundesländern im Sinne des Infektionsschutzes weitgehende Einschränkungen des alltäglichen Lebens beschlossen. Im Zuge der Kontaktbeschränkungen, die zu einer Eindämmung der Übertragungsrate des Coronavirus führen sollen, wurde auch die Versammlungsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt. Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat Versammlungen komplett verboten, teils ausdrücklich, wie in Thüringen, teils implizit durch die Ausgestaltung der Corona-Verordnungen. Fünf Bundesländer haben sogenannte Erlaubnisvorbehalte eingeführt, nach denen in einer Einzelfallprüfung Versammlungen erlaubt werden können. Allein der Stadtstaat Bremen darf als „Leuchtturm“ des Versammlungsrechts angesehen werden. Der Bremer Corona- Erlass vom 23. März 2020 nimmt Versammlungen ausdrücklich vom Verbot von Zusammenkünften aus. Diese können allerdings „zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung des Corona- Virus“ verboten bzw. mit Auflagen versehen werden. Verfassungsrechtler*innen halten allein die Bremer Regelung für verfassungskonform.

Es ist unter den gegebenen Umständen nachvollziehbar und richtig, dass auch Versammlungen im Lichte der Coronapandemie bewertet werden und beispielsweise Massendemonstrationen aktuell keine Option darstellen. Aber zwischen der entmündigenden, kompletten Außerkraftsetzung eines Grundrechts und der unbeeindruckten Organisation von Großdemonstrationen liegen meilenweite Spielräume. Fast alle geplanten Großdemonstrationen wurden von den Veranstalter*innen selbst abgesagt, ob Klimastreiks oder Ostermärsche. Eine überwältigende Anzahl der während der Pandemie angemeldeten Versammlungen bezog sodann die Infektionsgefahr in die Versammlungsplanungen ein. So wurden nur Kundgebungen mit geringer Anzahl an Versammlungsteilnehmer* innen vorgesehen, Abstandsregeln und Schutzausrüstung für die Teilnehmenden eingeplant. Dennoch wurde auch ein Großteil dieser Versammlungen verboten.

Eilanträge an die Verwaltungsgerichte und gar ans Bundesverfassungsgericht wurden bis Mitte April sämtlich abgelehnt, die Gerichte schienen sich in Anbetracht der undurchsichtigen Informationslage nicht positionieren zu wollen. Das ist fatal, denn die Gerichte sollten gerade in Krisenzeiten ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nachkommen und die Exekutive angemessen kontrollieren. Diese, in Gestalt der Polizei, löste in vielen Bundesländern jegliche Ansammlungen mit politischer Ausdrucksform auf. Selbst Menschen, die in den laut Kontaktsperre erlaubten Zweiergruppen unterwegs waren und Plakate zeigten oder mit Kreide auf den Boden malten, wurde dies verboten. Transparente und Plakate wurden von der Polizei aus dem öffentlichen Raum entfernt mit der Begründung, diese verleiteten Passant*innen zum Stehenbleiben. Gegen Beteiligte wurden nicht nur Bußgelder verhängt, sie wurden sogar teils in Gewahrsam genommen oder es wurden Strafverfahren eingeleitet.

Zu diesem rigoros repressiven Vorgehen gesellten sich komplett absurde polizeiliche Maßnahmen, die in keiner Weise mehr mit Infektionsschutz begründbar sind. Beispielsweise wurde in Berlin ein Autokorso gestoppt, bei dem Einzelpersonen politische Botschaften im Auto befestigt hatten. In Lüchow im Wendland wurden sogar Einzelpersonen festgenommen, die T-Shirts mit politischen Aufdrucken zum Einkauf anzogen. Damit ist nicht mehr nur die Versammlungsfreiheit komplett suspendiert, sondern auch die freie Meinungsäußerung im öffentlichen Raum. Zudem konterkarierte die Polizei ihr angebliches Schutzmandat, indem sie selbst ohne Mund-Nase-Schutz sehr nah an Personen herantrat oder diese teils auf kleiner Fläche einkesselte, womit sie selbst erst die verbotenen Menschenansammlungen und Infektionsgefahren herstellte.

Diese Beispiele machen das Ausmaß der autoritären Willkür der Polizei deutlich. Es wirkt, als nutze sie im Zusammenspiel mit anderen Behörden die aktuelle Situation, um bereits in Nicht-Pandemie-Zeiten als störend empfundene demokratische Beteiligungsrechte weitgehend auszuhebeln. Ein Zustand, gegen den im Hier und Jetzt vehement vorzugehen ist, soll er sich nicht verfestigen. Erfreulicherweise gibt es mittlerweile immer mehr ausgezeichnete Analysen, die sowohl Verbote wie auch Gerichtsentscheidungen auf demokratietheoretischer und verfassungsrechtlicher Ebene massiv kritisieren. Zudem werden auch politische Gruppen und Bewegungen wieder aktiver, um diesem unhaltbaren Zustand zu widersprechen und sich den politischen Raum auch außerhalb der eigenen vier Wände zurück zu erobern.

Unter diesem Eindruck wurden kurz nach Ostern die ersten versammlungsfreundlicheren Gerichtsentscheidungen aus Bayern und Karlsruhe vermeldet. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte einen Eilantrag aus Gießen und erkannte erstmals an, dass ein pauschales Demonstrationsverbot auch während dieser Pandemie nicht verfassungskonform ist. Fortan sollten Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Es bleibt festzuhalten, dass auch und gerade in Krisenzeiten, die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit nicht hintenan gestellt werden dürfen. Gewichtige Gründe, sich in die politische und öffentliche Diskussion einzumischen, gibt es allerorten. Weder sind Klimakrise und Wohnungskrise gelöst, noch ist der rassistische Normalzustand durchbrochen. Auch die Defizite eines kapitalistisch organisierten Gesundheitswesens und die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in vielen überlebenswichtigen Branchen treten aktuell umso deutlicher zutage. Aber vor allem muss in einer Krise gegen die Maßnahmen zu ihrer Bewältigung wirksam protestiert werden können, um beispielsweise auf vernachlässigte Konsequenzen wie Geschlechterfragen oder die Vernachlässigung des Schutzes von Minderheiten und marginalisierten Personengruppen hinzuweisen.

Grundsätzlich braucht es weniger polizeilich durchgesetzte Strafen und Verbote, sondern mehr Vertrauen in Eigen- und Fremdverantwortung mündiger Bürger*innen. Deshalb begrüßen wir die kreativen, infektionssicheren und „zivil ungehorsamen“ Versuche, die eigene Meinung weiterhin wirksam in die Öffentlichkeit zu tragen. Wer hätte gedacht, dass bemalte T-Shirts, Autokorsos und Kreidemalereien im Jahre 2020 als ziviler Ungehorsam angesehen werden müssen!