Zehn Prozesstage gegen die sogenannten Ulm 5 haben gezeigt, welches Bild von palästinasolidarischem Aktivismus sich öffentlich festsetzen soll – und welches unterbunden werden soll. Während die Angeklagten ihre Sabotageaktion beim israelischen Drohnenbauer für mehr Aufmerksamkeit auf den Krieg in Gaza nutzen wollen, beschäftigt sich das Landgericht Stuttgart minutiös damit, wer im Saal welche Bewegungen ausführen darf.
Im September 2025 waren fünf Aktivist:innen in den Ulmer Standort des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingedrungen und hatten Produktionsmaterial zerstört. Elbit stellt dort unter anderem Funk- und Nachtsichtgeräte sowie Kommunikationstechnik für Drohnen her – Systeme, die der Konzern selbst als "kampferprobt" bewirbt, weil sie im Krieg gegen die palästinensische Bevölkerung eingesetzt wurden.
"Mitten in Ulm befindet sich der Standort von Elbit Systems, Israels größtem privaten Waffenunternehmen", erklärte die Angeklagte Vi Kovarbasic ihre Motivation. „Mir blieb nichts anderes übrig, als miteigenen Händen den Bau einer weiteren Drohne zu verhindern.“
Auch Crow Tricks beschreibt eine Eskalation aus monatelangem, folgenlosem Protest: Man habe mehrfach wöchentlich demonstriert und Sanktionen gegen Israel sowie Konsequenzen für Elbit gefordert. Der deutsche Staat hätte stattdessen klar gemacht, dass er diese Firmen schützen wird. „Wenn Sie diese Unternehmen nicht zur Rechenschaft ziehen, dann werden es die Menschen tun".
Die Staatsanwaltschaft wertet die Planung und Durchführung der Sabotageaktion gegen das israelische Rüstungsunternehmen als Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ nach §129 StGB – und wirft der Gruppe zusätzlich vor, hauptsächlich antisemitisch motiviert zu sein. Dass der als erster Zeuge aussagende, zuständige Staatsschutzmitarbeiter diese angebliche Organisation namens „Palestine Action Germany“ vor der Tat nicht einmal kannte, passt kaum zum Bild einer angeblich so gefährlichen Struktur. Den Angeklagten ist die Funktion dieser Erzählung klar: „Es ist eine Schande, Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus darzustellen“, so Daniel Tatlow-Devally.
INSZENIERUNG ALS SICHERHEITSRISIKO
Beide Seiten dieses Prozesses brauchen Öffentlichkeit, um ihre jeweilige Erzählung plausibel zu machen. Die Anklage ist auf das Bild einer gefährlichen, organisierten Vereinigung angewiesen: Nur wenn die Ulm 5 als Teil einer strukturierten, der Staatsräson zuwider laufenden Bewegung erscheinen, lässt sich der §129-Vorwurf öffentlich rechtfertigen – ohne dieses Bild bliebe von der Anklage im Kern nur eine Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch übrig. Die Angeklagten wiederum brauchen Öffentlichkeit aus einem entgegengesetzten Grund: Sie haben sich bewusst festnehmen lassen, um ihre Beweggründe öffentlich darzulegen und die deutsche Mitverantwortung an Elbits Rolle im Krieg gegen Gaza sichtbar zu machen.
Genau deshalb fällt der Umgang mit dem öffentlichen Publikum auf: Das solidarische Publikum wird systematisch als Sicherheitsrisiko inszeniert: Winken wird mit Entfernung aus dem Saal bedroht, jeglicher, auch "stiller" Applaus untersagt, Stifte gelten als gefährlich. Wer trampelt, riskiert ein Hausverbot für den restlichen Prozesstag, Kontaktaufnahme durch die Glasscheibe zu den Angeklagten wird konsequent unterbunden. Auch die Angeklagten selbst bekommen diese Linie zu spüren: Vertrauliche Gespräche mit ihren Verteidiger:innen während der Verhandlung lehnt das Gericht unter Verweis auf bauliche Gegebenheiten ab – obwohl im Saal nachweislich noch Tische frei stehen. Als ein Anwalt die Richterin auf ihren Tonfall hinwies, man befinde sich hier nicht auf dem Kasernenhof und sie sei kein Feldwebel, antwortete die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt: "Doch!"
Ein Blick in die bisherige Berichterstattung zeigt, wie diese Inszenierung medial aufgegriffen wird. Eine dpa-Meldung, die zahlreiche Regionalzeitungen unverändert übernahmen, beschreibt das solidarische Publikum als Menge, die „grölte und klatschte“, als die Angeklagten in Handschellen hereingeführt wurden – ein Verb, das Anteilnahme und Solidarität in Pöbelei umdeutet. Andere überregionale Medien berichten im Sinne der Staatsräson, unterstreichen den Vorwurf des Antisemitismus und legitimieren den Umgang mit dem Publikum durch Beschreibungen von „chaotischen“ Verhandlungstagen und „ Tumulten“ im Gerichtsaal.
So ergibt sich ein Bild, in dem Gericht und ein Teil der Presse dieselbe Erzählung stützen: eine vermeintlich gefährliche und antisemitische Vereinigung, deren solidarische Unterstützer*innen im Publikum durch das Gericht streng zur „Ordnung“ gezwungen werden müssen. Zo Hailu hat die eigentliche Frage dahinter klar benannt: „‘Nie wieder‘ und Komplizenschaft an einem Genozid können nicht koexistieren.“ Was die Ulm 5 vom Landgericht Stuttgart – und von der deutschen Öffentlichkeit – wissen wollen, ist, ob das Bekenntnis aus der Geschichte gelernt zu haben, überhaupt noch etwas bedeutet.