Wer schützt (und gefährdet) die streitbare Demokratie – am Exempel Verfassungsschutz?

Jahrestagung 2012, vom 22. - 23. September 2012 in Köln

Skandale hat der deutsche Inlandsgeheimdienst – das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die 16 Landesämter – immerwieder produziert. Seit November 2011 rätselt die Öffentlichkeit über das Versagen der Ämter angesichts des Neonazi-Trios, das sich Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) nannte und 1998 vor den Augen des Verfassungsschutzes abtauchte, um in der Folge neun Kleingewerbler türkischer und griechischer Herkunft und eine Polizistin zu ermorden, zwei Bombenanschläge zu begehen und mehrere Banken zu überfallen.

Gedruckte Flyer können im Kölner Sekretariat angefordert werden.

Der Verfassungsschutz ist wie die beiden anderen Geheimdienste BND und MAD ein Kind des Kalten Krieges. Die Trennung von der Polizei und der Verzicht auf die exekutiven Befugnisse der Polizei werden als die Lehren bezeichnet, die die BRD aus den Erfahrungen mit der Gestapo gezogen habe bzw. auf Druck der Alliierten ziehen musste. Der Verfassungsschutz braucht für seine «Beobachtungen» nicht den Verdacht auf strafbare Handlungen, denn seine Aufgabe ist nicht die Strafverfolgung, sondern die Sammlung von Informationen über «sicherheitsgefährdende» und «gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete » («verfassungsfeindliche») Bestrebungen. Damit liegt das Arbeitsgebiet des administrativen Verfassungsschutzes auch im Vorfeld der «Verfassungswidrigkeit», über die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Auch dieses hat mit der Verfestigung der Grundgesetzformel «freiheitliche demokratische Grundordnung» (fdGO) zur «Verfassungsfeindmarke» dazu beigetragen, die innere Demokratie zu lähmen. Von Anfang der Bundesrepublik an erwuchs daraus das Missverständnis, «streitbare» oder «abwehrbereite » oder «verteidigungsfähige» «Demokratie» bestehe notfalls in allgemeinen Parteiverboten, ansonsten in Vereinsverboten und geheimdienstlich festgelegten Markierungen dessen, was als «verfassungsfeindlich», in jedem Fall als «extremistisch» nicht in die gute, willkürlich und eng ausgelegte fdGO-Stube passe.


Dass der «Feind« vorzugsweise links stand, daran wurde seit den 50er Jahren schon kein Zweifel gelassen. Kritisches Denken und freier Meinungsaustausch standen unter Verdacht, die «freiheitliche demokratische Grundordnung» zu gefährden, Bürger wurden als potentielle Feinde ausgespäht. Was «extremistisch» ist, wird vom Verfassungsschutz definiert. Das Gerede über diese gefährlichen Bestrebungen findet in den herrschenden Medien meist Anklang. Statt Lösung sozialer Probleme und Förderung freier Diskussion standen Repression und Verbot von Beginn der BRD an im Zentrum. Über alle geschichtlichen Entwicklungen und alle Skandale hinweg hat der Verfassungsschutz immer mehr Aufgaben und Befugnisse erhalten. Das viel zitierte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei wird nur noch als Aufforderung verstanden, um so enger über die organisatorischen Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten.


Die Jahrestagung 2012 des Komitees für Grundrechte und Demokratie wird sich nicht nur mit den (Fehl-)Leistungen des Inlandsgeheimdienstes in Sachen Rechtsextremismus zu befassen haben. Sie wird erneut grundsätzlich die Frage stellen müssen, ob der Inlandsgeheimdienst überhaupt kontrollierbar ist und ob wir uns weiterhin den gefährlichen Luxus von Ämtern leisten wollen, die regierungsamtlich festlegen, welches die Feinde der Demokratie sein sollen.


Die Tagung findet statt in der Alten Feuerwache Köln, Melchiorstr. 3 | 50670 Köln

Teilnahmebeitrag: 20,- Euro | Übernachtungsmöglichkeiten bitte selber besorgen | In der Alten Feuerwache können Mittag- und Abendessen gemäß den eigenen Wünschen bestellt werden.



Programm:


Samstag, 22. September 2012


11.00 Uhr Begrüßung


11.15 Uhr Vortrag und Diskussion: «Staatssicherheit» überalles: eine kleine Geschichte der Ausweitung der Aufgaben und Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes

Heiner Busch (Grundrechtekomitee)


12.00 Uhr Vortrag und Diskussion: Das Erstarken der NPD als Spiegel der Probleme der Verfassung

Susanne Feustel (Politikwissenschaftlerin, Mitglied der AG Kirche für Demokratie, Sachsen, poltische Bildungsarbeit)


13.00 Uhr – 14.30 Uhr Mittagspause


14.30 Uhr Vortrag und Diskussion: Wie nagelt man einen Pudding an die Wand? Zur Unkontrollierbarkeit des Verfassungsschutzes

Norbert Pütter (CILIP/Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V., Politikwissenschaftler)


15.30 Uhr – 17.30 Uhr Arbeitsgruppen, die unter verschiedenen Perspektiven den Fragen nachgehen: Was bleibt vom

«Trennungsgebot»? Kooperationsformen von Geheimdiensten und Polizei


AG 1: Rolle der Verfassungsschutzämter in Strafverfahren, insbesondere Lenkung von §129a-Verfahren

• Martin Beck (Journalist)

• Anne Roth (Medien- und Netzaktivistin; von Terrorismus-Ermittlung betroffen)


AG 2: Brauchen wir den Verfassungsschutz gegen die Rechten? Was sind die Kriterien der Beobachtung? Was sind die Mittel? Schafft der Verfassungsschutz erst die Probleme, die er dann beheben soll?

• Heike Kleffner (Journalistin, Mitglied im Beirat der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt)

• Susanne Feustel


17.30 Uhr – 18.30 Uhr: Moderiertes Zusammentragen der AG-Ergebnisse


20.00 Uhr

Lesung bester Pointen aus den Verfassungsschutzberichten


Sonntag, 23. September 2012


10.00 Uhr: Vortrag und Diskussion: Der strukturell undemokratische Verfassungsschutz ist unvereinbar mit Menschenrechten und Demokratie

Wolf-Dieter Narr (Grundrechtekomitee)


11.15 – 11.30 Pause


11.30 – 12.30: Was ist zu tun? – Auf welchen Wegen zur Abschaffung des Verfassungsschutzes? – Zum Verhältnis von

Freiheit und Sicherheit


Die Tagung wird gefördert durch: Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte und Rosa Luxemburg Stiftung


Tagungskosten: 20,- Euro | Übernachtungen bitte selber besorgen!


In der Alten Feuerwache ist ein Lokal, in dem Mittag- und Abendessen bestellt werden können.


Überweisung an: Volksbank Odenwald | BLZ 508 635 13 |Konto 8 024 618 | Stichwort Tagung 2012


Anmeldung per Post, Fax oder Email mit Anzahl der Personen und Adresse.