01. Mai 2026 © picture alliance/epd-bild, Jens Schulze
Polizei / Rechtsstaatlichkeit / Repression / Überwachung / Verfassung / Verfassungsschutz

Wir wissen was, was du nicht weisst. Preisverleihungen und Mittelvergabe nach Staatsschutzlogik

Anfang März ging ein Beben durch die Kulturszene, als bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister (BKM) Wolfram Weimer drei Buchhandlungen von der Liste der diesjährigen Gewinner*innen des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen hatte. Für alle 118 von einer Fachjury ausgewähten Preisträger*innen war beim Inlandsgeheimdienst abgefragt worden, ob dieser „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ habe. Das hatte er für die „ Schwankende Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen. Und so verschwanden die drei Buchläden von der Liste. 

Nach Bekanntwerden kritisierte die Fachjury Weimers Vorgehen in einem öffentlichen Statement; die übrigen 115 Gewinner*innen erklärten ihre Solidarität und entschieden, ihre Preisgelder mit den Ausgeschlossenen zu teilen.

GESETZLOSE AUSSPÄHUNGEN 

Das Besondere an der Sache ist nicht nur, dass sich die anderen Preis träger, die Jury und auch eine breite Öffentlichkeit derart deutlich hinter die Betroffenen stellen, sondern auch, dass die Vorgänge überhaupt ans Licht kamen. Jedes Jahr gehen hunderte solcher Abfragen mittels des sogenannten „Haber-Verfahrens“ von diversen Bundesministerien und Ämtern beim Inlandsgeheimdienst ein. In der Regel erfahren weder die Durchleuchteten, noch die Öffentlichkeit davon. Kein Gesetz erlaubt diesen Datenaustausch; ein Umstand, den der Bundesdaten schutzbeauftragte Ulrich Kelber schon 2019 als rechtswidrig beanstandete

Das Wort „Verfahren“ ist außerdem irreführend: es bezieht sich lediglich auf ein Rundschreiben, das die damalige Staatssekretärin des BMI, Emily Haber, im Jahr 2017 an sämtliche Ressorts verschickt hatte. Das BMI lädt per Rundschreiben dazu ein, für Förderprogramme und zu vergebende Auszeichnungen ausgiebigen Gebrauch von Abfragen beim Inlandsgeheimdienst zu machen. Die Antworten würden „bewusst knapp gehalten“: es werde nur mitgeteilt, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen. In dem Falle seien „Maßnahmen unter Einbindung der an ge fragten Organisationen/Personen nicht angezeigt“. Die Betroffenen werden weder benachrichtigt, noch erhalten sie die Möglichkeit zur Stellungnahme. Seit der Aufdeckung geheimdienstlicher Verstrickungen in das NSU-Netzwerk vor rund 15 Jahren sind die Behörden.

 ZENSUR STATT DEMOKRATIEFÖRDERUNG 

Dass sich etwas zum Positiven ändert, scheint dennoch unwahrscheinlich. Die aktuelle Regierungskoalition hat ihre Feindseligkeit gegenüber der Zivil- Auf der Leipziger Buchmesse 2026 zeigen Verlage Solidarität mit den vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen nun nicht nur größer als je zuvor, sondern sie haben auch recht um fassende Möglichkeiten, Personen und Organisationen aus dem öffentlichen Dienst, von Fördertöpfen und Preis vergaben fernzuhalten. Zwischen 2020 und 2024 gab es jährlich mehrere hundert solcher Abfragen über Einzelpersonen und Organisationen, die meisten vom BMI selbst, vom Bundeskanzleramt und vom BAMF. 

Im Schnitt wurde in rund 8 Prozent der Abfragen das Vorliegen von „Erkenntnissen“ zurückgemeldet, mit starken Ausreißern nach oben: im Jahr 2024 lagen zu jeder vierten Organisation „Erkenntnisse“ vor. Der ganze Vorgang ist eine Blackbox, obwohl es um tiefe Grundrechts ein griffe geht, u.a. in die informationelle Selbstbestimmung. Zudem muss staatliches Handeln – auch gerichtlich – überprüfbar sein. Betroffene können sich weder gegen Ablehnungen ihrer Förderanträge wehren, noch können sie auf über sie gesammelte Geheimdienstinformationen zugreifen und diese anfechten. Insofern ist die Affäre um den Buchhandlungspreis ein Glücksfall – endlich fällt Licht auf diese undemokratische Praxisgesellschaft in den letzten Monaten mehr als deutlich gemacht: Familienministerin Prien hat als eine ihrer ersten Amtshandlungen „eine breit angelegte Verfassungsschutzüberprüfung im sog. Haber-Verfahren“ für alle im Projekt „Demokratie Leben“ Geförderten eingeleitet – das BMBFSFJ hatte bis dato nur sporadisch davon Gebrauch gemacht. 

Das Ministerium mischt sich künftig auch inhaltlich ein: So wurde klargestellt, dass ab jetzt bitteschön gegen „alle Extremismen“ vorzugehen sei – dass damit vornehmlich gegen so genannten Linksextremismus Stellung bezogen wird, ist der Subtext. Projekt träger haben nun alle Einzelmaßnahmen vorab einzureichen, damit diese einer „inhaltlichen Prüfung“ durch eine „Regiestelle“ unterzogen werden können, bevor Mittelfreigaben er folgen. Und die Projektträger sind in die Durchsetzung des Extremismuskonzepts einbezogen: sie werden aufgefordert, Veranstaltungsgäste und Kooperationspartner*innen auf mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen abzuklopfen. Damit werden sicherheitsbehördliche und staatsschützerische Logiken in die staatliche Demokratieförderung eingeschrieben. Unter diesen Voraussetzungen wird kritische politische Bildung und ernsthafte demokratisierende Arbeit verunmöglicht. 

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