HU-BB-Gespräche: Ist das angekündigte „Versammlungsfreiheitsgesetz“ für Berlin besser als der Ist-Zustand?
Als SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen 2016 ihren Koalitionsvertrag „Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen.“ vorstellten, lobte die Humanistische Union Berlin-Brandenburg die vielen guten bürgerrechtlichen Projekte. Seitdem herrschte in der Innenpolitik ein Stillstand, der erst vor wenigen Wochen durch die Präsentation von Änderungen im ASOG (dem Berliner Polizeigesetz), eines Versammlungsfreiheitsgesetz und der Stelle einer unabhängigen Polizeibeauftragten aufgelöst wurde.
Über den Entwurf zum Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz reden wir am
Dienstag, den 18. August 2020,
um 18.00 Uhr Uhr
Ort: vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7
mit
Sebastian Schlüsselburg (MdA, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke),
Burkard Dregger (MdA, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion),
Stephan Kelm (stellvertretender Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei) und
Michèle Winkler (Referentin, Komitee für Grundrechte und Demokratie).
Kommentar von Michèle Winkler:
„Die Versammlungsfreiheit hat in der parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert, da sie das unmittelbarste Werkzeug gelebter Demokratie darstellt und eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, sich außerhalb der Parlamente wirksam Gehör zu verschaffen. Insofern ist ein Gesetzesvorhaben, das antritt die Versammlungsfreiheit zu schützen und zu fördern, sehr begrüßenswert. An diesem Anspruch muss sich das nun vorgelegte „Versammlungsfreiheitsgesetz" messen lassen. Wir stellen aber fest, es greift an einigen Stellen deutlich zu kurz. Es ist sicher ein Fortschritt, die stehende Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit in Gesetzesform zu gießen, doch das genügt eben nur den grundrechtlichen Mindestanforderungen. Darüber hinaus ist wenig Mut zu mehr Demokratie und Progressivität zu erkennen. Der wohl wichtigste Kritikpunkt ist das Versäumnis, den Schutz der Versammlungsfreiheit direkt in die Hände einer eigens zu schaffenden Versammlungsbehörde zu legen, die mit dem erklärten Auftrag auszustatten gewesen wäre, im Sinne der freien Grundrechtsausübung zu agieren. Der Gesetzesentwurf überträgt sämtliche Regelungsvorgaben auf die Polizei, was dem Prinzip der Polizeifestigkeit von Versammlungen zuwider läuft und allein damit schon einen einengenden Charakter auf die Versammlungsfreiheit hat. Auch um die geplanten Möglichkeiten, Versammlungen gänzlich zu verbieten, wird noch gerungen werden müssen. Nicht zuletzt, weil die vorgelegten Formulierungen sehr umfangreich, komplex und gleichzeitig schwammig sind."
Seit der Föderalismusreform von 2006 dürfen Bundesländer Versammlungsgesetze beschließen, die dann das gültige Bundesversammlungsgesetz ablösen. Bis jetzt haben nur wenige Bundesländer ein eigenes Versammlungsgesetz beschlossen. Auch Berlin beließ es bei einer für die Polizei Bild- und Tonaufnahmen ermöglichenden Ergänzung zum Bundesversammlungsgesetz.
In den vergangenen Jahren wurde Berlin zur Hauptstadt der Versammlungen. 2019 gab es über 5350 Versammlungen. Fast alle verliefen friedlich. Thematisch präsentierten sie das gesamte Spektrum von Meinungen und politischen Konflikten in Berlin, Deutschland und auch dem Rest der Welt. Wenn gegensätzliche Meinungen aufeinandertrafen, gelang es der Polizei, dass beide Meinungen sich Gehör verschaffen konnten. Immer wieder strittig sind die Auflagen für das Durchführen einer Versammlung und die anschließende Durchsetzung dieser durch die Polizei.
Berlin will mit seinem Versammlungsfreiheitsgesetz, so nennt die Regierungskoalition ihren Entwurf, ein deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtskonformes Versammlungsgesetz liefern.
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