Information für die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen forderte den Gesetzgeber Ende März auf, Druck auf die Kritiker_innen der eGK auszuüben. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, erkennt „selbstkritisch“, dass der Datenschutz möglicherweise die Einführung der eGK behindert hat.

 

Wir Kritiker_innen der eGK freuen uns über die Verunsicherungen, die auch wir bewirkt haben, und sagen „jetzt erst recht“.

Die Versicherten werden immer wieder von allen Seiten bedrängt und falsch informiert. Erneut mussten die Krankenkassen jedoch einsehen, dass die alten Versichertenkarten weiterhin gültig sind. Die DAK informierte beispielsweise kürzlich, dass sie weiterhin die auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellten Rezepte akzeptieren wird. Ursprünglich drohte sie, ab Ende März 2014 solche Rezepte nicht mehr zu finanzieren.

(weitere Informationen in der Presseinformation vom 8. April 2014 „Schluss mit der Geldverschwendung“:  http://www.grundrechtekomitee.de/node/625)

 

Was können die Versicherten tun?

 

(1) Mit der alten Versichertenkarte: Solange die alte Versichertenkarte gemäß dem aufgedruckten Datum gültig ist, können Sie sich weiterhin weigern, den Krankenkassen ein Foto zuzusenden. In fast allen Arztpraxen werden die alten Karten akzeptiert. Die alten Karten können in jedem Fall auch mit den neuen Geräten eingelesen werden.  

 

(2) abgelaufene Versichertenkarte: Wenn die alte Krankenversichertenkarte abgelaufen ist, können Sie auf das Ersatzverfahren umsteigen. Man kann bei der eigenen Krankenversicherung einen papiernen Versichertennachweis für jedes Quartal anfordern. Dieser ermöglicht es den Ärzten, wie üblich unmittelbar mit  den Kassen  abzurechnen. Der zuerst im Quartal besuchte Arzt kann zu anderen Ärzten überweisen. Allerdings gibt es inzwischen Geschäftsstellen der Kassen, die einen solchen Nachweis nur für jeden einzelnen Arztbesuch ausstellen und nicht für ein ganzes Quartal.

 

(3) elektronische Gesundheitskarte: Wir wissen, dass es auch gute Gründe geben kann, der Kasse ein Foto zur Verfügung zu stellen, um eine neue eGK zu bekommen. (Manche Versicherte bekommen inzwischen auch einfach eine neue eGK ohne Foto.) Manche Versicherte sind auch vom „Akzeptanzmanagement“ so bedrängt worden, dass sie gar keine Zeit hatten, sich umfassend zu informieren. Also sollten auch diejenigen, die die eGK haben, sich kritisch mit den Entwicklungen auseinandersetzen. Es gibt gute Gründe, dem Umbau des Gesundheitssystems zu einem Kontrollsystem zu widersprechen. Da die eGK heute noch nicht mehr kann als die alte Karte, gibt es aktuell kaum direkte Handlungsmöglichkeiten. Man kann sich selbstverständlich entscheiden, auf die Nutzung der eGK zu verzichten und ebenfalls zum Ersatzverfahren (s.o.) greifen. Vor allem sollten Sie zukünftig jeder Datenspeicherung mittels der Karte widersprechen. Irgendwann werden die „Heilberufler“, also vor allem die Ärzte, Sie fragen, ob Sie einer Datenspeicherung mittels der Karte zustimmen. Ihnen gegenüber können Sie auch jetzt schon vorsorglich jeder Datenspeicherung mit der eGK  widersprechen.

 

Dr. Elke Steven

(für die AG Gesundheit im Komitee für Grundrechte und Demokratie)

 

Weiterführende Informationen:

Publikation: Digitalisierte Patienten - verkaufte Krankheiten, ISBN 978-3-88906-136-2; 192 Seiten, Köln 2011,12,00 Euro  http://www.grundrechtekomitee.de/node/388

Informationen zu Gesundheitssystem, Bioethik und eGK:: http://www.grundrechtekomitee.de/taxonomy/term/24 und in der Kölner Geschäftsstelle