07. Juli 2026 © Grundrechtekomitee
Demokratie / Demonstrationsbeobachtung / Nationalismus & Neue Rechte / Polizei / Polizeigewalt / Praxis & Aktion / Pressefreiheit / Repression / Versammlungsrecht

Polizei macht rechten Parteitag zum Staatsakt und nutzt Polizeieinsatz zur Machtdemonstration

Obwohl die Polizei ihr formuliertes Einsatzziel mit dem pünktlichen Beginn des Parteitages bereits weitestgehend erreicht hatte, hielt sie die einschränkenden Maßnahmen lange aufrecht. Trotz insgesamt ruhiger Lage demonstrierte die Polizei vielerorts ihre Macht durch Willkür und Gewalt. Neben einem überdimensionierten Polizeieinsatz kam es zu Bedrohungen durch rechte Livestreamer und aggressive Anwohnende. Zugleich unterstützte die Erfurter Stadtgesellschaft die Proteste gegen die AfD sehr breit und beteiligte sich auf vielfältige Weise.

Als Komitee für Grundrechte und Demokratie waren wir am Samstag, den 4. Juli 2026, mit 17 Demo-Beobachter*innen mit Autos, Fahrrädern und zu Fuß in mehreren Teams unterwegs. Wir haben sowohl in der Innenstadt, als auch um Erfurt herum auf den Zufahrtsstraßen und bei Protestblockaden den Umgang mit Versammlungsfreiheit und Versammlungsteilnehmer*innen beobachtet und dokumentiert.

Insgesamt ist der Protesttag im Vergleich zu anderen Polizeieinsätzen bei vergleichbaren Anlässen (Proteste von Widersetzen in Essen, Riesa und Gießen) als eher unauffällig und weniger gewaltvoll zu bewerten. Umso schwerer wiegen daher die polizeiliche Gewaltausübung und der überdimensionierte und abschreckende Materialeinsatz, den wir an mehreren Stellen beobachten mussten.

 

Die Polizei zu Diensten der AfD

Das erklärte und vordringliche Ziel der Polizei war laut Eigenaussage, den Parteitag durchzusetzen, damit dieser pünktlich beginnen könne. Dazu waren die AfD-Delegierten von der Polizei noch in der Nacht über polizeilich abgesicherte Zubringerstraßen in die Messehallen eskortiert worden. Andere Delegierte der AfD befanden sich bereits ab Freitag, den 3. Juli, im benachbarten Légère Hotel Erfurt. Die für die Anreise vorgesehenen Wege wurden von Polizeikräften gegenüber unseren Beobachter*innen als "Protokollstrecke" bezeichnet – eine Bezeichnung, die Wegstrecken hoher Amtsträger*innen, wie Staatsoberhäuptern, bezeichnet. Diese Benennung macht somit unfreiwillig deutlich, wie die Polizeikräfte gegenüber den AfD-Parteimitgliedern eingestellt sind.

Die zahlreichen Protest-Blockaden auf den Zubringerstraßen in Richtung Erfurt und im Stadtgebiet begannen demzufolge dann, als ein Großteil der Delegierten bereits in den Messehallen eingetroffen war. Nach 5:00 Uhr versuchten mutmaßlich nur noch vereinzelte Parteimitglieder und Pressevertreter*innen zur Messe zu gelangen.

In den frühen Morgenstunden wurden deswegen weiterhin Anreisewege durch die Polizei freigehalten und sowohl Versammlungsteilnehmer*innen als auch Beobachter*innen bei der Ausübung ihrer Grundrechte behindert.

So haben wir dokumentiert, wie nahe des IKEA-Parkplatzes ein Anmelder über eine Stunde lang nicht zur eigenen Mahnwache durchgelassen wurde, während gleichzeitig AfD-Mitglieder problemlos durch denselben Checkpoint gelangten. Unsere Beobachter*innen wurden mehrfach an der Weiterfahrt gehindert, Fahrzeuge mit mutmaßlichen AfD-Insassen allerdings weiter geschleust. Vereinzelt beobachteten wir, dass mutmaßliche AfD-Mitglieder von Polizeikräften zu Fuß begleitet wurden.

Die weitgehend in der Nacht erfolgte Anreise zum Parteitag führte überwiegend dazu, dass auf den polizeilichen Einsatzkräften schon am frühen Morgen wenig Druck lag, Wege frei zu räumen und Versammlungen von den Zufahrtsstraßen zu drängen – da ihr vorgegebenes Ziel weitestgehend erreicht war. Vielmehr schien es der Polizeistrategie dienlich, die großen Blockaden im Umfeld statisch zu halten. Dies drückte sich insbesondere bei den Blockaden im Erfurter Umland in einer polizeiseitig entspannten Einsatzführung und weitgehend kooperativen Lage aus. Laut eines Gesprächs unter Polizeibeamt*innen soll die Vorgabe des Innenministers gewesen sein, zur Deeskalation 100 bis 200 Meter Abstand zu Versammlungen in alle Richtungen zu halten. An einer Stelle äußerten deshalb Polizeibeamte im Gespräch untereinander ihren Unmut, bei dieser Einsatzstrategie nicht auf ihre Kosten zu kommen.
 

Überaufgebot an polizeilichen Einsatzmitteln

Die Polizei war mit 6.000 bzw. (laut Bild) 10.000 Kräften im Einsatz. Zudem waren Wasserwerfer und Räumpanzer aus ganz Deutschland zugegen, bis zu fünf Helikopter kreisten gleichzeitig um Erfurt. Polizeikräfte waren mit Rucksäcken voller Pfefferspray und vereinzelt sogar mit Tränengaspistolen ('Mehrzweckwerfer') ausgerüstet. Es wurden Drohnenabwehrsysteme, Polizei-Drohnen, Pferdestaffeln und Hunde eingesetzt.

Dieses Überaufgebot an Einsatzmitteln wurde mit einem angeblichen Bedrohungsszenario begründet, das wir bereits im Vorfeld in unserer Pressemitteilung vom 2. Juli 2026 als völlig überzogen und nicht auf Tatsachen basierend kritisierten.

Das herbei fantasierte Bedrohungsszenario in der polizeilichen Lagebewertung im Vorfeld und in der Allgemeinverfügung, die sämtliche Versammlungen auf den Zubringerstraßen rund um Erfurt verbot, stellten sich wie erwartet als völlig haltlos heraus. Der überdimensionierten Polizeieinsatz diente vor Ort zur Einschüchterung von Protestierenden und Anwohner*innen: Wasserwerfer, Räumpanzer und Pferdestaffeln wurden offensichtlich strategisch so positioniert, dass sie sich im Sichtfeld von Demonstrierenden befanden. So liefen etwa sämtliche Versammlungsteilnehmende, die zur DGB-Kundgebung an der Messe wollten, direkt auf zwei postierte Wasserwerfer und einen Räumpanzer zu, bevor sie wenige Meter davor nach links zur Messe einbiegen konnten.

Durch den konstanten Flug der Helikopter über dem Stadtzentrum und den umliegenden Ortschaften waren Versammlungsteilnehmende einem durchgehend hohen Lärmpegel ausgesetzt, der zu Stress, starker Verunsicherung, Verständigungsschwierigkeiten und teils Desorientierung führte.

Besonders kritisch bewerten wir den Einsatz von Polizeihunden, die bei mehreren Versammlungen nah an die Demonstrierenden herangeführt wurden und diese bedrohten. So wurden etwa beim, mit der Polizei abgesprochenen, Demonstrationszug des "bunten Fingers" in Richtung Erfurter Messe Polizeihunde in nur drei Metern Abstand zur Aufzugstrecke postiert, diese bedrohten die Vorbeilaufenden sichtlich aggressiv. In ähnlicher Form wurden Hunde entlang der Aufzugstrecke des "grünen" und "gelben Fingers" in Richtung Messe postiert. Auch unterhalb einer Abseilaktion bei der südlichen Autobahnblockade der A71 nahe Ingersleben waren Hunde im Einsatz. Extrem gefährlich war das Verhalten von Polizeihundeführern, die Hunde teilweise ohne Maulkorb und ohne Leine herumlaufen ließen. Dieses Vorgehen führte sogar zu Kritik aus den Reihen der Polizei.

 

Gewalt um der Gewalt willen

In der Innenstadt, insbesondere zwischen dem Hauptbahnhof und dem Gothaer Platz, sahen wir einerseits unbehelligte Versammlungen und Demonstrationszüge, aber wir beobachteten leider auch an verschiedenen Orten unnötige Eskalationen durch die Polizei, die viele Verletzte produzierten. Dabei fielen vor allem Einheiten der Thüringer Polizei auf, die aus unbewegten statischen Situationen heraus ohne Ankündigung in größere Menschenmengen rannten. Sie setzten dabei teils großflächig Pfefferspray ein und prügelten mit sichtbar hohem Krafteinsatz mit Schlagstöcken auf Gruppen Protestierender ein. Dabei wurden auch zwei unserer Beobachter*innen überrannt, einer trug leichte Verletzungen davon.

Die ausbleibende Eskalation, die an anderer Stelle von den Polizei-Kolleg*innen bedauert wurde, haben einige Einheiten der Polizei Thüringen in der Innenstadt selbst herbeigeführt oder zu provozieren versucht. Viele dieser Szenen spielten sich um den Gothaer Platz herum ab. Drei der eindrücklichsten Situationen führen wir hier an:

Am frühen Morgen gegen 7 Uhr beobachteten wir die erste von mehreren Kesselsituationen in der Cyriakstraße auf Höhe der Einmündung Espachstraße. Mehrfach sahen wir den Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken und weiterer körperlicher Gewalt, sobald sich Personen aus dem Kessel weiter bewegen wollten. Sanitäter*innen versorgten u.a. durch Pfefferspray verletzte Personen.

Gegen 7:30 Uhr war die Stimmung im Kessel recht entspannt und die Polizei Thüringen hatte ihre Kette Richtung Gothaer Straße schon aufgelöst und sich ein Stück zurückgezogen, als Polizeibeamte plötzlich erneut an die Personengruppe heran sprinteten und einige Personen auf Höhe des Helsinki-Hauses mit unvermitteltem Schlagstockeinsatz zurückdrängten. Eine Person stürzt im Zuge der Schläge, wurde am Boden liegend weiter mit dem Schlagstock geschlagen und von einem weiteren Beamten getreten.

Das Ziel der Aktion war offenbar den Toreingang zum Helsinki-Haus unter polizeiliche Gewalt zu bringen, da einzelne Personen in den dortigen Garten gingen. Eine Person mit blutüberströmtem Gesicht und mit verbundenem Kopf verließ kurz darauf den Kessel. Besonders sinnlos erscheint der Gewalteinsatz, als nur wenige Minuten später ein Großteil der Polizist*innen abgezogen wurde und auch alle zuvor Eingekesselten den Ort verlassen können.

Eine andere Situation beobachteten wir ab 9:45 Uhr auf der Straße des Friedens in Richtung Gothaer Platz. Dort befand sich eine Sprechchöre rufende Versammlung aus ca. 350 Personen mit Transparenten zu zwei Seiten. Vereinzelte Rauchtöpfe wurden gezündet, roter Rauch stieg über der Gruppe auf. Eine behelmte Kette der Polizei Thüringen sperrte die nahegelegene Kreuzung Alfred-Hess-Straße / Straße des Friedens ab.

Um 9:49 Uhr setzten plötzlich die Polizist*inne Gasmasken auf und verdichteten die Kette. Die Demo wich mehrere Meter zurück. Die Polizei stürmte dann frontal auf die Demo zu. Zwei unserer Beobachter*innen wurden von den heran stürmenden Beamt*innen mit erfasst und geschubst, obwohl sie in deutlichem Abstand von der Demo auf dem Gehweg standen. Sie hatten zuvor mehrfach ihre Rolle als außenstehende Beobachtende erklärt und auf ihre Kennzeichnung hingewiesen.

Zusätzlich wurde gegen die Versammlung Pfefferspray eingesetzt, welches unsere Beobachter*innen teilweise abbekamen. Kurz danach wurde ein weiteres Mal von einem Polizisten anhaltend Pfefferspray auf die Menschen gesprüht, die sich weiterhin rückwärts zurückzogen. Auf Videos ist zu sehen, dass die Polizei das Schieben, Schlagen und Schubsen beendete, als sie die Menschengruppe auf eine bestimmte Höhe zurück gedrängt hatte. Zu keinem beobachteten Zeitpunkt wurde der Versuch einer Deeskalation in Form milderer Auflagen (z.B. keine Pyrotechnik) oder der Kommunikation unternommen.

Ein weiteres herbei eilendes Beobachtungsteam von uns sah mehrere Dutzend verletzte Personen mit geröteten Gesichtern und tränenden Augen, die von Sanitäter*innen und Umstehenden versorgt wurden. 

Wir wurden auch Zeug*innen einer weiteren, besonders verstörenden Aktion der Polizei Thüringen in der Cyriakstraße, die auch in Sozialen Medien vielfach aufgegriffen wurde: Eine Gruppe von Demonstrierenden in gelben Westen setzte sich gegen 10:15 Uhr in Höhe Cyriakstraße 8 auf die Pflasterstraße, die Gehwege blieben frei. In etwa 50-100 Metern Entfernung stand eine Polizeikette. Ohne Anlass kam diese Kette langsam näher und lief bis auf etwa einen Meter an die Sitzenden heran. Es war eine reine Drohgebärde. Ein Polizist trat das vor der Gruppe ausgebreitete Transparent mit der Aufschrift "No Justice, No Peace" harsch zu einem Knäuel und beförderte es mit einem weiteren Tritt hinter die Polizeikette. 

Anschließend schritten sechs Polizisten der Einheit TH260 einmal dicht über die gesamte Länge an den Sitzenden entlang, um sie anlasslos mit einer Handkamera abzufilmen. Den Rückweg bahnten sie sich dann absurderweise mitten durch die mit dem Rücken zu ihnen sitzenden Personen. Sie stiegen dabei über und auf die Sitzenden, kickten sie mit ihren Schuhen, griffen in die Personen und versuchten deren Haltegriffe untereinander zu lösen, setzten unangekündigt und ohne Begründung Handhebel (Schmerzgriffe) an, griffen mehreren Personen mit dem Handschuh ins Gesicht und drückten auf Augen, Nase und Mund, und zogen Köpfe teils ruckartig nach hinten (ebenfalls Schmerzgriffe). Insbesondere der erste der Polizisten mit der Nummer TH 24898, der auch eine Leitungsfunktion inne zu haben schien, übte auf diese Art durch die Reihen schreitend Gewalt aus. Mehrere Parlamentarier*innen, Journalist*innen und auch eine Person aus unserem Team intervenierten verbal, wurden aber harsch abgewiesen.


Michèle Winkler sagt dazu: “Diese Szene geht mir seit Samstag nicht mehr aus dem Kopf. Das Verhalten der Thüringer Einheit gegenüber den Sitzenden hatte weder einen Anlass, noch einen polizeilich-strategischen Sinn. Es war allen Umstehenden und auch den Betroffenen deutlich, dass es sich um eine reine Machtdemonstration und um Provokation handelte.”
 

Zugang zu Verletzten, Not- und Rettungswege

Den relativierenden Aussagen der Pressesprecherin Julia Kohl von der Pressestelle Landespolizeidirektion Thüringen, die Polizei habe "mit einfacher körperlicher Eingriffstechnik Blockaden-Teilnehmer voneinander lösen müssen, um Not- und Rettungswege freizuhalten", widersprechen wir in aller Deutlichkeit.

Zum ersten konnten wir an mehreren Stellen sehen, wie Demonstrationsteilnehmer*innen innerhalb kürzester Zeit Durchfahrten für Notarztwagen und Pflegedienste frei machten. Zum zweiten wären weder einfache körperliche, noch die von uns beobachteten brutalen Einsatztechniken vonnöten gewesen, um die behaupteten Not- und Rettungswege zu schaffen. Eine verbale Kontaktaufnahme hätte ausgereicht, versucht wurde dies jedoch gar nicht erst. Ferner müssen wir dieser Aussage zusätzlich entgegen halten, dass stattdessen Sanitäter*innen vereinzelt nicht zu verletzten Versammlungsteilnehmer*innen durchgelassen wurden.
 

Britta Rabe kommentiert: “Jede der Situationen hätte wahrscheinlich durch eine Kommunikationsaufnahme gelöst werden können. Es scheint jedoch, als hätte die Polizei Thüringen weder einen deeskalativen und kommunikativen Einsatzstil, noch die Wahl eines milderen Mittels als unvermittelten Reizgas- und Schlagstockeinsatz überhaupt im Repertoire. Teils wirkten die Gewalteinsätze schlicht absurd, da schon Minuten später die zuvor frei geprügelten Straßenabschnitte durch die Polizei selbst wieder frei gemacht wurden. Die dabei vielfach erzeugten Verletzungen schienen mindestens hingenommenes, teilweise sogar gewolltes Ergebnis zu sein. Dass Polizeichef Thomas Quittenbaum den von ihm befehligten Polizist*innen für Professionalität und Augenmaß dankte, belohnt dieses gewalttätige Vorgehen. Es ist eine Verhöhnung all jener, die durch seine Prügeltruppe Verletzungen davongetragen haben.”
 

Polizeiliche Kommunikationsbeamt*innen

Kommunikationsbeamt*innen waren in großer Zahl im Stadtgebiet an diversen zentralen Punkten im Einsatz, an ihren Westen zu erkennen. Auffällig war, dass diese „Kommunikations“beamten bei Fragen – beispielsweise direkt vor dem Hauptbahnhof – völlig desorientiert, uninformiert und sichtlich überfordert waren. Aktiv nach außen kommunizierten sie gar nicht, man sah sie stets in größeren Grüppchen abseits sämtlicher Geschehnisse stehen.

 

Polizeiliches Handeln gegenüber Minderjährigen

An den politischen Aktionen rund um den AfD-Parteitag beteiligten sich zahlreiche junge Personen, darunter auch Minderjährige. Personen zwischen 14 und 17 Jahren sind in Deutschland gesetzlich Jugendliche, nach den Kinderrechtskonventionen gelten sie als Kinder. Damit stehen ihnen gesonderte Schutzrechte zu. Sie haben das ausdrückliche Recht, sich an Versammlungen zu beteiligen. Die Polizei muss auch auf Versammlungen, bei denen junge Menschen anwesend sind, bei allen Handlungen eine differenzierte Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen.

Bei längeren Festhaltungen (z. B. zur Identitätsfeststellung am Rande der Versammlung) muss die Polizei streng darauf zu achten, dass Minderjährige zeitnah Zugang zu Wasser, Toiletten und ggf. medizinischer Betreuung erhalten, sowie Erziehungsberechtigte informiert werden. Diesen besonderen Fürsorgepflichten gegenüber jungen Menschen schienen sich die in Erfurt eingesetzten Polizeibeamt*innen nicht bewusst.

Unsere Beobachter*innen wiesen mehrere Beamt*innen der Polizei Thüringen während einer länger dauernden Festnahme und der erkennungsdienstlichen Behandlung eines erkennbar Jugendlichen mehrfach darauf hin, dass junge Menschen besonders zu schützen seien. Polizeiliche Behandlungen wie etwa erkennungsdienstlichen Maßnahmen sind nur bei "Gefahr im Verzug" oder schweren Straftaten und ausdrücklich nicht bei jugendtypischen Bagatellen anzuwenden. Die Beamt*innen änderten ihr Verhalten gegenüber den betroffenen Jugendlichen trotzdem nicht.


Bedrohungen durch rechte Streamer 

Rechte Videostreamer waren in hoher Anzahl in Erfurt präsent, etwa im Bereich um den Gothaer Platz, auf der Binderslebener Landstraße und auf dem Messegelände. Auf verschiedenen Versammlungen filmten sie zu mehreren gezielt Protestierende vom Rand ab, hielten ihre Kameras inmitten von Versammlungen direkt auf Teilnehmende, und belästigten, beleidigten und provozierten Versammlungsteilnehmende, um die Aufnahmen von Reaktionen entweder live zu streamen oder anschließend im Netz zu veröffentlichen. Protestierende mussten sich mit Bannern, Regenschirmen und weiteren Hilfsmitteln gegen diese rechten Streamer abschirmen, um ihre persönlichen Daten und ihr Recht am eigenen Bild zu schützen. 

Obwohl hier die Persönlichkeitsrechte von Demonstrant*innen offensichtlich verletzt wurden, griff die Polizei bei diesen Situationen nicht ein. Im Gegenteil ermöglichte die Polizei das Filmen und verwies gegenüber Beschwerden von Betroffenen auf die Pressefreiheit der rechten Streamer. Sie verboten darüber hinaus Demonstrierenden in Rückgriff auf das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes, ihre Gesichter vor derartigen unerwünschten Porträtaufnahmen zu schützen. Dabei verstößt, wer sein Gesicht verdeckt, um nicht von Dritten gefilmt zu werden, nicht automatisch gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot, da dieses lediglich dazu dient, die polizeiliche Identifizierbarkeit zu gewährleisten.


Die polizeiliche Argumentation ignoriert zudem, dass die erstellten Inhalte, ohne redaktionelle Überarbeitung in Echtzeit ins Netz gestellt werden und dadurch die Gesichter von (teilweise minderjährigen) Personen im Internet geteilt werden. Dadurch werden insbesondere junge Menschen erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die Polizei versäumt hier, die Grundrechte der Demonstrierenden vor möglicherweise nachfolgender rechter Gewalt zu schützen.

Bei dem gezielten Provozieren und Schmähen sowie dem Veröffentlichen derartiger Belästigungen handelt es sich (ob mit oder ohne Presseausweis) nicht um eine sachliche Berichterstattung oder eine Tätigkeit im Sinne eines anerkannten Pressekodex. Medienrechtsanwalt Jasper Prigge spricht diesbezüglich von Einschüchterung und Bloßstellung als eigentlichem Ziel der Aufnahmen.

 

Bedrohung durch aggressive Autofahrer

Sehr bedrohlich verhielten sich aggressive Autofahrer (hier ist keine geschlechtergerechte Sprache nötig, da es anhand unseren Beobachtungen ausschließlich Männer waren) gegenüber Protestierenden, vor allem gegenüber Sitzblockaden. Insbesondere bei der Sitzblockade hinter Bindersleben wurden die Protestierenden von PKW-Fahrern verbal und mit Gewaltandrohung bedroht. Wir waren dort anwesend, als gegen 8:40 Uhr ein PKW-Fahrer erst direkt vor den Sitzenden zum Halten kam und mittels aggressiver Drohungen seine Durchfahrt durchsetzen wollte. Die anwesende Polizei hat nicht eingegriffen und sich nicht um den Schutz der Versammlungsteilnehmer*innen gekümmert. Wir haben den Fahrer schließlich aufgefordert, sein Vorhaben aufzugeben.

Uns wurde zu einem späteren Zeitpunkt an der selben Stelle von Demonstrierenden berichtet, dass bald darauf ein weiterer Autofahrer seinen Wagen direkt in die Menge gesteuert hat – glücklicherweise ohne Personen zu verletzen. Mehrere ähnlich aggressive Autofahrer haben wir an der Mahnwache oberhalb des Friedhofs auf der Binderslebener Landstraße sowie auf dem Weg zum Abfahrtsort der Busse erlebt. Wir sind erleichtert, dass es – nach unserer Kenntnis – an diesem Tag in Erfurt nicht zu Verletzten durch gezielte Fahrzeugattacken kam.


Polizeiliche Fahrlässigkeit bei der Abreise von Demonstrierenden

Die Abreise der vielen Demonstrant*innen aus dem gesamten Bundesgebiet mit den bis zu 300 Bussen wurde durch die Polizei in letzter Minute organisatorisch stark verkompliziert. Die kurzfristig zugewiesene Sammelstelle der Busse in der Arnstädter Chaussee auf einem Hügel oberhalb eines kleinteiligen Wohngebiets war für diesen Zweck völlig ungeeignet.

Während die Abreisenden etwa 40 Minuten lang größtenteils bergauf durch enge Straßen teilweise sogar von einem Polizeispalier begleitet wurden, waren lediglich bis zu sechs Polizist*innen abgestellt, um die Busabfahrten zu regeln. Ebenso wurde über längere Zeit versäumt, die für die Abreise genutzten Straßen für den Verkehr abzuriegeln. An einer grünen Ampel gelang es einem Autofahrer gegen 17 Uhr, an der Alfred-Hess-Straße durch die Menge und fast über die Füße von Demonstrant*innen zu fahren. Viele Autos drehten erst mitten auf der Straße wieder ab, sowohl Autofahrer als auch Polizeikräfte schufen eine extrem aggressive Stimmung. Auch hier ist es nur ein Glücksfall, dass es nicht zu Verletzten kam.


Polizeiliches Verhalten gegenüber der Demobeobachtung

Neben kooperativen Polizist*innen wurden wir in etwa der Hälfte der Fälle an unseren Beobachtungen gehindert. Einsatzkräfte verwehrten unseren Beobachter*innen über den Tag verteilt mehrfach den Zugang zu polizeilichen Maßnahmen und Versammlungen. Polizeiliche Entscheidungen wurden sichtlich willkürlich getroffen, so wurde an der einen Stelle Durchlass gewährt und zehn Meter weiter aufgehalten. Wir erhielten kaum Auskunft und selten Hilfe, Versammlungen zu erreichen, obwohl es Aufgabe der Polizei ist, dass Pressevertreter*innen und Beobachter*innen Versammlungen und Einsatzgeschehen erreichen können.

In unserer Ankündigung an den Polizeipräsidenten wiesen wir auf die besondere Rolle der zivilgesellschaftlichen Demonstrationsbeobachtung hin, die unser Verein seit 1981 anerkannt ausübt. Wir berufen uns auf die „Leitlinien zur Versammlungsfreiheit für OSZE-Teilnehmerstaaten“ der OSZE-Unterorganisation „Office for Democratic Institutions and Human Rights“ (OHDIR). Nach diesen Leitlinien ist der Zugang zu Versammlungen für Journalist*innen ebenso wie für Beobachter*innen zu gewährleisten (‚right to monitor‘). Die unabhängige Beobachtung und Berichterstattung von Versammlungen, die von internationalen und lokalen Beobachter*innen oder Menschenrechtsorganisationen ausgeht, ist demnach anzuerkennen und aktiv zu fördern.

 

Pauschale Versammlungsbeschränkungen per Allgemeinverfügung

Die im Vorfeld durch die Versammlungsbehörde herausgegebene Allgemeinverfügung war am 3. Juli gegen 21 Uhr durch das VG Weimar als materiell rechtswidrig bewertet worden. In einem Eilverfahren ordnete das VG Weimar an, dass der Vollzug der Allgemeinverfügung vorerst ausgesetzt wird. Somit konnte sich die Polizei in den frühen Morgenstunden des 4. Juli nicht auf die Allgemeinverfügung berufen. In der Kommunikation mit einem unserer Beobachtungsteams am “pinken Finger” beriefen sich die anwesenden Beamt*innen jedoch darauf, die Entscheidung des VG Weimar nicht zu kennen und entsprechend auch nicht daran gebunden zu sein. Die vorliegende Versammlung sei per sé verboten, sie würden diese jedoch für den Moment dulden.

Am 4. Juli um 12:03 setzte das OVG Thüringen die Allgemeinverfügung aufgrund einer Beschwerde des Thüringer Landesverwaltungsamts wieder in Vollzug.*

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) fasst die Folgen der gerichtlichen Entscheidungen folgendermaßen zusammen: “Auf einen Antrag von Demonstrierenden ordnete am Freitag, den 03.07.26, 21 Uhr das VG Weimar in einem Eilverfahren an, dass der Vollzug der Allgemeinverfügung vorerst ausgesetzt wird. Die Allgemeinverfügung sei verfassungswidrig auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen gerichtet. Das Vorliegen eines polizeilichen Notstands sei nicht nachgewiesen worden. Damit war das Demoverbot nicht vollziehbar. Die Polizei behauptete sowohl gegenüber den Demonstrierenden als auch gegenüber der Presse, dass die Demoverbotszone in Erfurt gelte. Dies war jedenfalls für den Kernzeitraum der Demonstrationen unzutreffend. Erst am Samstagmittag setzte das OVG Thüringen die Allgemeinverfügung aufgrund einer Beschwerde des Thüringer Landesverwaltungsamts wieder in Vollzug.”
 

Fazit zur Versammlungsfreiheit am 4. Juli in Erfurt

Die unzutreffende Wahrnehmung des AfD-Parteitags als Staatsakt ("Protokollstrecke") steht als Sinnbild für den völlig überdimensionierten Polizeieinsatz und die überaus fragwürdigen polizeilichen Prioritätensetzungen in Erfurt am 4. Juli 2026 und im Vorfeld. Gewalt wurde um der Gewalt willen ausgeübt, Machtgebahren und Schikane waren selbstverständliche Einsatzmittel der Polizei. Kommunikation oder die Wahl des milderen Mittels schienen nicht im Repertoire, insbesondere bei den Einheiten der Thüringer Polizei, die rund um den Gothaer Platz eingesetzt war. Unter den Augen von Presse, Parlamentarier*innen und Demo-Beobachter*innen des Grundrechtekomitees hat die Polizei bewusst klare Rechtsverstöße begangen, indem sie unnötig Gewalt ausgeübt und Dutzende Menschen verletzt hat.


* Transparenzhinweis: 

Im Abschnitt Pauschale Versammlungsbeschränkungen per Allgemeinverfügung hatten wir zunächst fälschlich berichtet, dass das OVG Thüringen die Allgemeinverfügung am 3. Juli 2026 um 18:10 Uhr gebilligt habe und am 4. Juli 2026 um 00:15 einen Beschluss des VG Weimar abgelehnt habe, sodass die Allgemeinverfügung schließlich am 4. Juli Bestand hatte. 

Diese Information war falsch. Die zitierten Beschlüss befassten sich jeweils nur mit einzelnen Versammlungsteilen. Das OVG Thüringen hat am 04.07. um 00:15 Uhr auf Beschwerde der Stadt Erfurt eine Entscheidung aufgehoben, die sich gegen einen einzelnen Versammlungsbescheid richtete. Auch die Entscheidung des OVG Thüringen vom 03.07. um 18:10 Uhr beschäftigte sich nur mit einer Entscheidung, die sich zwar gegen die Allgemeinverfügung richtete, aber auf eine einzelne Autobahnbrücke beschränkt worden war. Wir haben den Abschnitt korrigiert.



Unsere Analyse als PDF zum Download:

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