25. Aug. 2026 © privat
Antimilitarismus / Menschenrechte / Rechtsstaatlichkeit / Repression

Staatsfeinde Nummer 1 bis 5. Gegen die »Ulm 5« zieht der Staat alle Register

Seit Ende April läuft im Hochsicherheitssaal in Stuttgart-Stammheim der Strafprozess gegen die sogenannten Ulm 5 – Daniel Tatlow-Devally, Crow Tricks, Leandra Rollo Valenzuela, Zo Hailu und Vi Kovarbašić. Die fünf waren vor nun bald einem Jahr, in den ersten Stunden des 8. September 2025, in eine Filiale des Waffenherstellers Elbit Systems in Ulm eingestiegen und hatten sich dort Zugang zu mehreren Räumen verschafft. Sie versahen die Räume mit Schriftzügen wie »Shut Elbit Down« oder »Baby Killer« und zerstörten insbesondere in einem Raum die Einrichtung, sowie darin gelagertes Material. Dabei filmten sie sich selbst. Videos von der Aktion gingen noch am 8. September online. Sie warteten vor Ort auf die Polizei, ließen sich festnehmen und sind seither in Untersuchungshaft in fünf verschiedenen Knästen in Baden-Württemberg und Bayern.

In den Wochen nach der Festnahme gingen zuvor erstellte Videoansprachen der fünf mit ihren Begründungen für die Aktion online: Nach rund zwei Jahren Teilnahme an Protesten gegen Israels Genozid in Gaza hätten sie sich in der Pflicht gesehen, mit einer direkten Aktion in die Waffenherstellung und -lieferungen von Elbit Systems Deutschland nach Israel einzugreifen. Sie wollten auf die Rolle von Elbit als größtem israelischen Waffenhersteller und Drohnenproduzenten aufmerksam machen, ebenso wie auf Deutschlands materielle und diplomatische Komplizenschaft an Israels Genozid und Besatzung. In einer gemeinsamen Erklärung richteten sich die fünf direkt an den deutschen Staat: »Deutschland, du hast deinen Standpunkt sehr deutlich gemacht: Völkerrecht, Menschenrechte und grundlegende Anständigkeit gehen dich nichts an, solange du deine geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen sichern kannst.«

In Glaskästen vorgeführt

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat eine Anklage gezimmert, die nicht allein die unbestrittenen Tatsachen des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung bestraft sehen will. Zu den im Strafprozess umkämpften Vorwürfen gehört zunächst der auf über eine Million Euro bezifferte Sachschaden. Die fünf sollen die Taten zudem als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB verabredet und ausgeführt haben: »Palestine Action Germany« sei ein eigenständiges »Chapter« von »Palestine Action Global«, gegründet in Großbritannien und seit Juli 2025 durch die britische Regierung als verbotene terroristische Gruppe gelistet. Den in verschiedenen Abwandlungen in den Videos zu hörenden Spruch »From the river to the sea, Palestine will be free« ordnet die Staatsanwaltschaft als Kennzeichen der Hamas ein. Dadurch gilt es wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen als strafbar. Diese Deutung des Spruches ist juristisch umstritten und historisch unhaltbar - macht sich aber gut, um die fünf als Terrorfreunde und Antisemit*innen darzustellen. Ohne diese Deutungsmuster wären weder die extrem restriktiv gestaltete Untersuchungshaft, noch die Art und Weise der Prozessführung des Landgerichts Stuttgart nach außen legitimierbar.

Der bisherige Prozessverlauf zeigt überdeutlich, dass die fünf mit ihrer antimilitaristischen Aktion als Staatsfeinde betrachtet werden. Es soll möglichst niemand auf die Idee kommen, ihnen nachzueifern. Die Abschreckungsmaschinerie wurde entsprechend hochgefahren: teilweise 23 Stunden täglich Einschluss in der Einzelzelle, Besuchszeiten von 60 Minuten im Monat, Telefonverbote und überwachte Post. Zu den Prozesstagen werden einige von ihnen in Fuß- und Handfesseln gebracht. Im Gerichtssaal werden sie in Handschellen buchstäblich vorgeführt, in einem Glaskasten, abgetrennt vom Publikum und den restlichen Prozessbeteiligten - auch ihren Verteidigern. Diese physische Trennung hinter Panzerglas und von den Anwält*innen ist von Anbeginn Inhalt von Disputen und Änderungsanträgen: Für alle im Raum ist ersichtlich, dass die direkte Kommunikation mit der Verteidigung empfindlich gestört ist. Es dauert teilweise Minuten, um die mit dem Rücken zu den Angeklagten sitzenden Anwält*innen auf Gesprächsbedarf seitens der Fünf aufmerksam zu machen – gelingt das endlich, ist die zu besprechende Situation meist schon längst vorbei.

Erschwerend kommt hinzu, dass nur Vi Kovarbašićs Erstsprache Deutsch ist und dass die vier anderen zusätzlich auf Simultan-Dolmetschung der Verhandlung angewiesen sind. Wollen sie über die Gegensprechanlage mit der Verteidigung sprechen, ist die Dolmetschung nicht mehr zu hören – und umgekehrt. Ergebnis ist, dass die Fünf ihrem eigenen Strafprozess nur lückenhaft folgen können und zudem strukturell von einer funktionierenden und vertraulichen Verteidigerkommunikation abgeschnitten sind. Diese wird zusätzlich dadurch erschwert, dass sie Verteidigergespräche in den Verfahrenspausen in Vorführzellen führen müssen, in denen sie durch eine Glasscheibe von den Anwält*innen getrennt sind - es gäbe im Gericht auch Zellen ohne diese Trennscheiben.

Neben den Kommunikationsproblemen, ist aber vor allem die Vorführung in Handschellen, in einem Glaskasten, im notorischen Stammheim-Komplexes ist symbolisch extrem aufgeladen. Und das ist so gewollt: Verhandelt wird vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart – ansässig eigentlich in der Stadtmitte der Landeshauptstadt. Die Vorsitzende Richterin Lauchstädt plante das Verfahren jedoch von Beginn an in Stammheim, in einem Hochsicherheits-Saal des Oberlandesgerichts – an einem Ort, der unweigerlich mit der RAF assoziiert wird. Während eine der Verteidiger*innen anmerkte, wenn man in Deutschland das Wort Stammheim höre, denke man zwangsläufig an Terrorismus, ließe sich auch konstatieren: Viele assoziieren Stammheim mit Sondergesetzen, Isolationsfolter und dem ungeklärten Tod der drei wohl bekanntesten politischen Gefangenen im westlichen Nachkriegsdeutschland.

Das Bild einer hochgefährlichen Veranstaltung wird durch allerlei Stilmittel in Szene gesetzt: Im Gebäude waren in den ersten Prozesstagen bis zu 20 hochgerüstete JVA-Beamt*innen postiert. Stifte sind dem »hoch emotionalisierten« Publikum verboten, da diese laut Gericht für spontane Angriffe auf das Justizpersonal genutzt werden könnten. Kontaktaufnahme mit den Fünf hinter der Glaswand ist verboten, ebenso Applaus, »stiller Applaus« oder jegliche solidarische körperliche Regung aus dem Publikum. Zur Disziplinierung ließ Richterin Lauchstädt schon mehrfach den Saal räumen. In den Pausen erklingen Cheers, Applaus, »Free Ulm 5« und »Free Palestine«- Rufe dafür umso lauter.

Staatliche Deutungshoheiten

In den beiden Stammheimer Hochsicherheitssälen finden weitere Verfahren statt. Im gleichen Saal wird an anderen Tagen gegen einen älteren Herrn der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Organisation im Ausland nach § 129b verhandelt. Er soll Spenden für die PKK gesammelt zu haben. Dieses gleichfalls politische Strafverfahren mit einem nominal schwereren Vorwurf findet in einer Atmosphäre absoluter Ruhe statt: der vorsitzende Richter begann einen Prozesstag im Juli mit Smalltalk über die Fußball-WM der Männer, es war kein einziger Justizbeamter im Zuschauerraum, der Angeklagte konnte direkt neben seinem Verteidiger Platz nehmen. Jedes Jahr werden politisch aktive Kurd*innen von Deutschland routiniert als Terrorunterstützer abgeurteilt.

Im Hochsicherheitssaal nebenan läuft seit April 2024 einer der drei Prozesse gegen die »Reichsbürger« der Reuß-Gruppe, die den Bundestag stürmen und eine neue Staatsform etablieren wollten. Gegen neun Angeklagte des »militärischen Arms« der Gruppe wird in Stammheim wegen Mitgliedschaft in, teils auch Gründung, einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB und Hochverrats nach § 83 StGB verhandelt. Sie waren dabei, sogenannte »Heimatschutzkompanien« aufzubauen und mit Waffen auszustatten, die nach dem geplanten Umsturz für »Säuberungen« zuständig gewesen wären. Einem Angeklagten wird zudem zweifacher versuchter Mord vorgeworfen. Er schoss bei der Festnahme in seiner Wohnung mit einem halbautomatischen Schnellfeuergewehr auf SEK-Beamte. Fünf der neun Angeklagten sind mittlerweile aus der U-Haft entlassen und laufen in den Pausen unbehelligt aus dem Gericht. Die noch Inhaftierten können im Gegensatz zu den Ulm 5 ihre Verteidigergespräche in den Vorführzellen im Keller zumindest ohne Glastrennscheibe führen.

Es ließen sich noch viele weitere dieser Vergleiche anstellen mit aktuellen Verfahren außerhalb Stammheims. Gerade ging in Dresden der Prozess gegen Susann Eminger zuende, die über Jahre das Mordtrio des NSU unterstützt hatte, etwa indem sie Beate Zschäpe ihren Ausweis lieh. Susann Eminger war nicht einen Tag in Untersuchungshaft und kam für die Unterstützung einer terroristischen - rassistisch mordenden - Vereinigung nach § 129a mit einer Bewährungsstrafe davon. Überall lässt sich feststellen: die den Ulm 5 auferlegten Bedingungen, in Untersuchungshaft und im Gericht, sind extrem harsch.

Den Fünf ist es wichtig, hervorzuheben, dass sie dafür Sorge getragen haben, niemanden zu verletzen, und noch viel mehr, dass ihre Sabotageaktion darauf ausgerichtet war, Tode zu verhindern und Leid zu verringern. Dem deutschen Staat ist das jedoch vollkommen egal: er entscheidet, was und wer gefährlich ist, welche Label er dafür vergibt und wie er die entsprechenden Personen behandelt. Wie die Vergleiche zeigen, sind die von der Justiz konstruierten Gefahrenlagen weder an der Schwere der Anklage ausgerichtet, noch an tatsächlich ausgeübter oder geplanter körperlicher Gewalt. Es ist daher politisch kurzsichtig, wenn viele Prozessbeobachter*innen immer wieder darauf verweisen, dass die Ulm 5 härter behandelt würden als »gefährliche Kriminelle und Terroristen« und sich damit derartige Kategorien des staatlichen Labelings und der Verfolgung unhinterfragt zu eigen machen.

Diese Appelle machen auch strategisch keinen Sinn, weil weder Justiz noch die meisten Medien empfänglich sind für diese Argumentation. Der Staat beurteilt "Gefährlichkeit" anhand der Deutungsmuster des Staatsschutzes: nach der Relevanz, die dem Verfahren zum Schutz staatlicher Interessen zugeschrieben wird. Unter dieser Linse wird klar: Die Ulm 5 sind im Moment die Staatsfeinde Nummer 1 bis 5. Für den deutschen Staat gelten Sachbeschädigungen in einer Waffenfabrik plus die damit einhergehende Infragestellung der deutsch-israelischen Komplizenschaft als Angriffe auf den Kern des staatlichen Selbstverständnisses - die vordemokratische Staatsräson.


Der Text erschien zuerst in einer leicht gekürzten Fassung in der Ausgabe 728 der Monatszeitschrift analyse & kritik.

 

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