10. Mai 2005
Demonstrationsbeobachtung / Praxis & Aktion / Versammlungsrecht

Auch die KritikerInnen des Gebirgsjägertreffensin Mittenwald haben ein Demonstrationsrecht

Zur Demonstrationsbeobachtung des Grundrechtekomitees zu Pfingsten in Mittenwald: Seit 1952 trifft sich alljährlich zu Pfingsten in Mittenwald der Kameradenkreis Gebirgstruppe, der sich aus Veteranen der Wehrmacht und SS, aus Reservisten und Aktiven der Bundeswehr zusammensetzt. Edmund Stoiber hat dieses Treffen einmal als „unangreifbare Traditionspflege“ bezeichnet. Gepflegt wird die verdrehende Erinnerung an die kriegerischen Heldentaten. Verharmlost und geleugnet werden die Verbrechen der Wehrmacht, die aus diesem Kreis begangen wurden. Gebirgsjäger haben während des Zweiten Weltkriegs in ganz Europa Kriegsverbrechen verübt.

Zum vierten Mal rufen der „Arbeitskreis angreifbare Traditionspflege“ und andere dieses Jahr zum Protest gegen diese Veranstaltung auf. Sie fordern, dass die Erinnerung an die Opfer an diesem Ort lebendig wird und der Greueltaten gedacht wird. Sie fordern den Ausschluss der Kriegsverbrecher aus dem Kameradenkreis und die strafrechtliche Verfolgung der noch lebenden NS-Kriegsverbrecher. Sie laden auch dieses Jahr zu einem Zeitzeugen-Hearing - mit Überlebenden der Massaker der Gebirgstruppe - ein. Demonstrationen, Kundgebungen und Gottesdienste sollen die Öffentlichkeit über Geschichte und Gegenwart informieren.

In den letzten Jahren haben sie schlechte Erfahrungen in Mittenwald gemacht - Gebirgsjägern, PolitikerInnen, Polizei und großen Teilen der Bevölkerung ist dieser Protest nicht willkommen. Auch dieses Jahr soll versucht werden, den Protest aus der Stadt heraus und von den Orten des Geschehens fern zu halten. Der Auflagen-Bescheid des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen behauptet nur die Notwendigkeit all der einschränkenden Maßnahmen und konstruiert kurzerhand aus den angemeldeten Versammlungen eine beabsichtigte Behinderung Dritter. Räume für die Zeitzeugenveranstaltung werden nicht zur Verfügung gestellt und nur mit Mühe konnte die Genehmigung zum Aufbau eines Zeltes erwirkt werden.

Ein solcher Umgang mit den Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wäre schon unter „normalen“ Umständen undemokratisch und grundgesetzwidrig. Ein solches Vorgehen gegen Zeugen der Verbrechen der Wehrmacht und diejenigen, die die Erinnerung an diese Verbrechen bewahren, ist erschreckend. Die Reden zu den diesjährigen Gedenktagen müssen am Umgang mit diesem Protest gemessen werden.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird von Freitag, 13. Mai 2005, bis Sonntag, 15. Mai 2005, die Versammlungen zur „angreifbaren Traditionspflege“ rund um Mittenwald beobachtend begleiten und darüber berichten.

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