Datenschutz auch in der Forschung erhalten!

Am 27. April 2017 soll das Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU (DSAnpUG-EU) nach zweiter und dritter Beratung im Bundestag verabschiedet werden. Dieser Gesetzesentwurf unterläuft die Vorgaben der vom EU-Parlament verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Gen-ethische Netzwerk kritisieren in ihrer Stellungnahme die beabsichtigten Erweiterungen im Bereich der Datenverarbeitung für Forschungszwecke. Viele andere Organisationen – von den Datenschutzbeauftagten bis zu Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und zivilgesellschaftliche Organisationen – üben berechtigterweise vehemente Kritik an vielen anderen Regelungen des Gesetzentwurfs.

Protest der Bürger*innen gegen diesen Gesetzesentwurf und seine Implikationen ist geboten. Ein so weitgehender Eingriff in den Datenschutz darf nicht ohne öffentliche Auseinandersetzungen im Bundestag durchgesetzt werden.

Schon die EU-DSGVO bemüht sich um einen Ausgleich zwischen Forschungsinteressen und Datenschutz. Nun unterläuft der deutsche Gesetzesentwurf selbst diese Vorgaben. Der deutsche Datenschutz soll ganz im Sinne von Big Data und medizinischer Forschung so forschungsfreundlich und grundrechtsfeindlich gestaltet werden, wie es sich die Forschungs-Lobby aus der Industrie nur wünschen kann.

Unsere Kritik bezieht sich sowohl auf die dem Gesetz zugrundeliegende blinde Forschungsgläubigkeit, die die Kritik an medizinischen Forschungsrichtungen ignoriert, als auch auf die Ignoranz gegenüber der Aussagefähigkeit von medizinischen Daten.

 

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