09. Dez. 2016
Demonstrationsbeobachtung / Praxis & Aktion / Versammlungsrecht

Groteske polizeiliche Großübung. Bericht von der Demobeobachtung am 8.12.2016 in Hamburg

Eine Demonstration vom „Bündnis gegen imperialistische Aggression“ konnte Donnerstag Abend trotz OSZE-Gipfel in der Stadt Hamburg durch das Schanzenviertel und quasi rund um das Messegelände ohne besondere Vorkommnisse ziehen. So könnte man lapidar berichten. Das  Hamburger Abendblatt spricht pauschal von „der linken Szene, die Hamburger Polizei spricht nur von „Aufzügen“, die Begrifflichkeit, die dem Grund- und Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit entspricht, ignorierend.

Zu berichten ist aber auch von dem völlig überdimensionierten Polizeiaufgebot rund um eine in diesem Verhältnis kleine Demonstration von bis zu 2.000 Demonstrierenden. Neue Wasserwerfer, diverse Spezialeinheiten – BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit), USK (Unterstützungskommando), BeSi (Beweissicherung) – und ein riesiges Heer von hochgerüsteten Polizeibeamten begleiteten die Demonstration.  Der Eindruck von polizeistaatlicher Machtdemonstration kann da schon aufkommen.

Und von zwei überflüssigen polizeilichen Provokationen gleich zu Beginn der Versammlung ist auch zu berichten. Kaum hatte die Auftaktkundgebung begonnen, befahl die Polizei über ihren Lautsprecher den Demoanmelder zu sich. Er hat sich ja immer zu ihrer Verfügung zu halten. Die obrigkeitsstaatliche Orientierung des Versammlungsrechts wird an solchen Kleinigkeiten noch immer überaus sichtbar. Und als die Versammlung dann losging, stürmte eine USK-Einheit ihnen entgegen und baute sich nur Zentimeter vor der ersten Reihe auf – zog Helme und Handschuhe an. Desgleichen stürmte eine Polizeieinheit an das Ende der Demonstration. Die Teilnehmenden ließen sich jedoch nicht provozieren – blieben stehen. Dann also konnten sie ihren Demonstrationszug durch die Stadt fortsetzen.

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