Ist die elektronische Gesundheitskarte sicher?

Brief an die Abgeordneten des Bundestags zur Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte - Auflistung grundlegender Mängel - Datensammlung gemäß vielfältiger Interessen

In einem Brief an die Abgeordneten des Bundestags (siehe Anlage) nimmt das Komitee für Grundrechte und Demokratie Stellung zur Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte. In letzter Zeit ist verschiedentlich behauptet worden, die eGK könne "geradezu als Modellvorhaben angesehen werden". So in der Antwort der Bundesregierung vom 3.3.2008 auf eine Kleine Anfrage der FDP (Drucksache16/8106), die sich auf Stellungnahmen und Aufsätze von Dr. Thilo Weichert (Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein) und seinem Kollegen Lukas Gundermann stützt. Diese beiden renommierten Datenschützer behaupten, die geplante elektronische Gesundheitskarte setze "geradezu vorbildlich" die "Anforderungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts" um.

Ihre Argumentation ist aus verschiedenen Gründen völlig unzureichend. Das Grundrechtekomitee listet in seinem Brief an die Abgeordneten , einige der grundlegenden Mängel auf. Diese fangen an bei den unterschätzten Datenschutzproblemen angesichts der Fülle zu erwartender weiterer Innovationen. Mit der eGK sollen Daten gerade nicht hochgesichert und unerreichbar unter Verschluss gebracht werden, sondern gemäß der vielfältigen Interessen gesammelt und genutzt werden.

Die Grenzen abstrakt datenschützerischer Argumentation werden sichtbar, stellt man das Projekt in den Kontext der "Modernisierung" des Gesundheitssystems, die beschleunigt werden wird.

Eine Liste von Inkongruenzen und Widersprüchen in der Argumentation von Weichert/Gundermann macht abschließend deutlich, wie sehr deren Überlegungen zu Täuschungen über die eGK führen.

 

gez. Dr. Elke Steven

 

Anlage: Brief an die Abgeordneten des Bundestags vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, unterzeichnet auch vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. Baden-Württemberg

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