19. Mai 2011
Rente für Gefangene

Petition für die Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung gestartet

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert den Deutschen Bundestag mit einer Petition dazu auf, die Gefangenen endlich in das Rentenversicherungssystem einzubeziehen (Text der Petition mit Begründung siehe Anhang). Dies war vom Gesetzgeber im Strafvollzugsgesetz von 1976/77 vorgegeben, ist aber nie realisiert worden. Das besondere Bundesgesetz, mit dem der Einbezug von Gefangenen in die sozialen Versicherungssysteme gewährleistet werden sollte, ist bis heute nicht erlassen worden. In den Paragraphen 190-193 des Strafvollzugsgesetzes war im Einzelnen geregelt, welche Sozialversicherungsgesetze wie geändert werden müssen, um die Gefangenen in die Sozialsysteme einzubeziehen. Vgl. http://www.gesetzesguide.de/stvollzg.html#stvollzg190

Trotz der Föderalismusreform, durch die die Strafvollzugsgesetzgebung Ländersache geworden ist, ist der Bundesgesetzgeber nach wie vor dafür zuständig, die Gruppen zu bestimmen, die von den sozialen Versicherungssystemen umfasst werden.

Das Grundrechtekomitee sieht im Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung sowohl die Würde der arbeitenden Gefangenen und deren Resozialisierungschancen angetastet als auch das Gleichheits- und Sozialstaatsprinzip verletzt. Der Gesetzgeber habe sich im Strafvollzugsgesetz von 1976/77 mit der gesetzlichen Festlegung der Einbeziehung Gefangener in die Rentenversicherung einer Selbstbindung unterworfen. Es ist höchste Zeit, die gegebene Zusage einzulösen.

Die Petition wird von verschiedenen anderen Organisationen (siehe Anhang), die in Strafvollzugsangelegenheiten aktiv sind, unterstützt, u.a. von der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) e.V. – Zu den in der Petition aufgeführten erstunterstützenden Gruppen ist noch die „Neue Richtervereinigung e.V.“ hinzugekommen.

gez. Martin Singe, AG Strafvollzug im Grundrechte-Komitee

 

Sagen Sie es weiter!