Politik setzt sich erfolgreich über das Recht hinweg

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute bis 11.00 Uhr noch immer nicht über die Beschwerde gegen das von der Stadt Frankfurt erlassene Demoverbot gegenüber dem vom Komitee für Grundrechte und Demokratie angemeldeten Kundgebung für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit entschieden. Die Stadt hat sich entschieden alles zu verbieten, ihre unhaltbare und völlig überdimensionierte Gefahrenprognose zum Maßstab zu machen. Grundrechte bleiben so auf der Strecke.

Nun können die Bürger und Bürgerinnen die Stadt nur in eigener Verantwortung besuchen. Die Stadt Frankfurt geht jedenfalls unverantwortlich mit den Rechten der Bürger und Bürgerinnen um.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird jedenfalls gründlich prüfen, wie gegen diese massive Verletzung von Grundrechten juristisch vorzugehen ist. Jetzt  können Gerichte in Eilentscheidungen nicht mehr angemessen prüfen. Nach der von der Stadt zu verantwortenden schwierigen Situation für alle Bürger und Bürgerinnen wird danach eine öffentliche Diskussion über den Umgang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit notwendig sein.

 

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