Pressekonferenz: Prozess gegen Lothar König

Pressekonferenz zum beginnenden Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König:

Donnerstag, 14. März 2013,14.00 Uhr

 

Die Anklage gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König lautet: „besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches“.

Er hatte sich am 19. Februar 2011 in Dresden am Protest gegen die Versammlung von NPD und Kameradschaften beteiligt und geriet in den Fokus der staatsanwalt-lichen Ermittlungen. Er wird beschuldigt, als „Mann mit dem Lautsprecherwagen“ Musik genutzt zu haben, um die Demonstrationsteilnehmer in ihrem Protest gegen Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus zu bestärken. Es ist zu befürchten ist, dass ihm die Handlungen anderer Demonstrationsteilnehmer pauschal zugerechnet werden sollen, weil konkrete Strafvorwürfe gegen ihn nicht vorliegen.

In der Pressekonferenz wird über die Anklage informiert und werden die Ermittlungen in den Kontext der Vorgänge in Dresden, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die gesellschaftlichen Entwicklungen gestellt.

Es informieren und stellen sich Ihren Fragen:

• RA Johannes Eisenberg

• Anetta Kahane (hauptamtliche Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung)

• Sebastian Krumbiegel (Musiker, Mitglied d. Jury zum sächsischen Förderpreis für Demokratie)

• Wolf-Dieter Narr (Politikwissenschaftler, Komitee für Grundrechte und Demokratie)

• Christian Staffa ( Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus)

• Christof Ziemer (ehem. Superintendent von Dresden)

 

Diesem Gerichtsverfahren vorausgegangen sind

- am 07.02.2011 Beginn von verdeckten Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StPO (am 12.08.2011 vorläufig zurückgestellt zugunsten der Anklage nach § 125 StPO)

- eine Wohnungsdurchsuchung am 10.08.2011 mit Beschlagnahme des VW- Busses der JG-Stadtmitte (erstmals Erwähnung einer Anzeige nach § 125 StPO)

- am 08.12.2011 Zustellung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Dresden mit folgenden Anschuldigungen

  • aktive Beteiligung, Demonstranten gegen einen Neonaziaufmarsch zu Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen aufgewiegelt zu haben
  • Verbergen von Personen, die an Straftaten beteiligt waren
  • mit dem als Lautsprecherwagen aufgerüsteten VW-Transporter als Führungszentrale fungiert zu haben, indem Informationen gesammelt, verarbeitet und in Form von Hinweisen an die Menge weitergegeben wurden.

Die Prozesstermine vor dem Amtsgericht Dresden sind bisher wie folgt festgelegt: Dienstag, 19. März; Dienstag, 2. April; Mittwoch 3. April; Mittwoch, 24. April; Montag, 13. Mai 2013

Der Bericht der „Untersuchungskommission 19. Februar“ (Bürgerrechtler und Bürgerrechtlerinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Vertreter und Vertreterinnen aus diversen Aktionszusammenhängen und aus Landesparlamenten) zu den Vorgänge rund um den 19. Februar 2011 ist nachzulesen: www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Dresden-Bericht-30_01_2012.pdf

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