12. Sept. 2011
Rente für Gefangene

Rente für Gefangene gehört in "Renten-Dialog"

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie appelliert an die Bundesregierung, in den gerade begonnenen „Regierungsdialog Rente“ die Forderung nach Einbeziehung arbeitender Strafgefangener in das Rentenversicherungssystem einzubringen. Bislang sieht die Bundesregierung „keine Veranlassung“, die Probleme bei der Alterssicherung Strafgefangener im Renten-Dialog zu thematisieren. So die Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende Anfrage von SPD-MdB Anton Schaaf  (BT-Drs. 17/6712). Das Grundrechtekomitee sieht in dieser Verweigerungshaltung einen fortgesetzten Skandal der Exklusion Gefangener aus den Sozialsystemen.

Das Grundrechtekomitee hat im Juni 2011 eine Petition für die Einbeziehung Strafgefangener in die Rentenversicherung gestartet (Pet 3-17-11-8213-024157), die bereits von 2.066 Strafgefangenen und  1.462 weiteren solidarischen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Der Petitionsausschuss hat bislang nur mitgeteilt, dass die Behandlung der Petition noch Zeit in Anspruch nehme.  

Die Einbeziehung von Gefangenen war vom Gesetzgeber bereits im Strafvollzugsgesetz von 1976/77 vorgegeben, ist aber nie realisiert worden. Das Bundesgesetz, mit dem der Einbezug von Gefangenen in die sozialen Versicherungssysteme gewährleistet werden sollte, ist bis heute nicht erlassen worden. In den Paragraphen 190-193 des Strafvollzugsgesetzes war im Einzelnen geregelt, welche Sozialversicherungsgesetze wie geändert werden müssen, um die Gefangenen in die Sozialsysteme einzubeziehen. Vgl. http://www.gesetzesguide.de/stvollzg.html#stvollzg190

Trotz der Föderalismusreform, durch die die Strafvollzugsgesetzgebung Ländersache geworden ist, ist der Bundesgesetzgeber nach wie vor dafür zuständig, die Gruppen zu bestimmen, die von den sozialen Versicherungssystemen umfasst werden.

Das Grundrechtekomitee sieht im Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung sowohl die Würde der arbeitenden Gefangenen und deren Resozialisierungschancen angetastet als auch das Gleichheits- und Sozialstaatsprinzip verletzt. Der Gesetzgeber habe sich im Strafvollzugsgesetz von 1976/77 mit der gesetzlichen Festlegung der Einbeziehung Gefangener in die Rentenversicherung einer Selbstbindung unterworfen. Es ist höchste Zeit, die gegebene Zusage einzulösen.

Die Petition wird von vielen weiteren Organisationen die in der Gefangenenhilfe aktiv sind, unterstützt, u.a. von folgenden:

-    Arbeitskreis Kritischer Strafvollzug e.V., Münster

-    Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e.V.

-    Deutsche Bewährungshilfe: DBH-Fachverband e.V.

-    Der Lichtblick, Gefangenenzeitung der JVA Berlin-Tegel

-    Humanistische Union e.V.

-    Neue Richtervereinigung

-    Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Berlin

-    Strafvollzugsarchiv e.V., Bremen

-    Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

-    Vorstand der Holtfort-Stiftung, Laatzen

-    Institut für Konfliktforschung, Hamburg

Der Regierungs-Dialog Rente böte die Chance, endlich einen Schlusspunkt unter die jahrzehntelang währende Exklusion der Strafgefangenen aus dem Rentenversicherungssystem zu setzen.

Köln, 12. September 2001

gez. Martin Singe, AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee

 

 

 

 

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