27. Jan. 2002 © dpa

Pressemitteilung: Stammzellenforschung: Nur ein Nein ist aktuell menschenrechtlich und demokratisch vertretbar

Just am 30. Januar 2002 sollen und wollen die Mitglieder des Deutschen Bundestages darüber entscheiden, ob und in welcher Weise deutsche Forscher mit aus menschlichen Embryonen gewonnenen Stammzellen experimentieren dürfen. Gerade weil diese Entscheidung nur einen kleinen, wenngleich wichtigen Aspekt im Umkreis der expandierenden Humangenetik betrifft, besitzt sie eine weit über die Frage, ob mit Hilfe menschlicher Embryonen an Stammzellen geforscht werde, hinausgehende prototypische Bedeutung. Nach einer längeren, allerdings mitnichten ausreichenden Diskussion über die Pro- und die Contra-Argumente, sieht es gegenwärtig so aus, als werde sich im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten aus zum Teil unterschiedlichen Motiven zusammenfinden, die ein prinzipielles Nein gegen Forschung mit menschlichen Embryonen mit einem kleinen Ja aktueller Erlaubnis, schon vorhandene Embryonen aus dem Ausland einzuführen, verbindet. Am vorletzten Tag appellierenwir an die Abgeordneten, die möglicherweise zu dieser Mehrheit beitragen, klar und eindeutig anders, das heißt mit einem uneingeschränkten Nein zu entscheiden. Wir apostrophieren kurz wenige, unseres Erachtens durchschlagende Argumente in der Hoffnung, sie möchten der Mehrheit der Abgeordneten in ihrer individuellen und kollektiven Verantwortung für sich und die weitere Entwicklung der Humangenetik in der Bundesrepublik Deutschland, jedoch auch anderwärts, einleuchten.

1. Ein prinzipielles Nein gegen die Forschung mit menschlichen Embryonen würde durch ein kleines Ja aktueller Embryoneneinfuhr aus dem Ausland wie ein Damm durch einen kleinen Riss gebrochen. So sehr eine solche Nein-Ja-Kombination auf den ersten Blick einleuchtet, so sehr entspricht sie der Kontinuität der Täuschungen im Rahmen der humangenetischen Entwicklungen. Immer erneut werden riesige Berge von Neins aufgetürmt, ist vom nicht zu überschreitenden Rubikon die Rede. Sobald jedoch diese oder jene Forschung, dieser oder jener Eingriff, dieser oder jene human inhumane Konstruktion möglich sind, sobald wird aus dem Nein das aktuelle Ja.

2. Dass dem so ist, hat mit den enormen ökonomischen Interessen zu tun, für die der menschliche Körper und all das, was an ihm heute und morgen ersetzbar bzw. zusätzlich konstruierbar ist, eine riesige, eine riesiger werdende Anlage- und Profitsphäre darstellt.

Nicht der "Standort Deutschland" ist in Gefahr, wenn ein klares und eindeutiges Nein gesprochen wird, wohl aber müssen sich jede und jeder Abgeordnete bewusst sein, dass das, was Gesundheit und Gesundheitsökonomie heißt mit ihrer Entscheidung mit zur Disposition steht. Sie müssen späterhin auch ökonomisch andere und unseres Erachtens viel versprechende Akzente setzen.

3. Gegen die Forschungsfreiheit verstößt ein Nein gegen Stammzellenforschung aus menschlichen Embryonen nicht. Forschung, die dem Schutz und der Förderung menschlicher Integrität, die der verfassungsgründenden Ehrfurcht vor dem Leben gilt, wird dadurch nicht behindert. Sie wird im Gegenteil nachdrücklich gefördert. Just der 30.1.2002 sollte daran erinnern, dass es zu allen Zeiten, angefangen vom Hippokratischen Eid, human normativ gezogene Grenzen von Forschung gegeben hat und geben musste, wenn letztere nur noch einer anmaßenden, in ihren Effekten inhumanen ökonomisch-szientifischen Logik folgt.

4. Die Möglichkeiten, die mit humangenetischer Forschung und Anwendung verbunden sind beide lassen sich nicht mehr zureichend voneinander trennen , sind im wörtlichen Sinne so ungeheuer, sie greifen individuell und kollektiv so tief in das ein, was seit der modernen Entwicklung derMenschenrechte jüdisch christlich beeinflusst unter dem verstanden worden ist, was dem Menschen angemessen sei und not tue, dass die Zeit überfällig geworden ist, zwei Konsequenzen zu ziehen. Zum einen eine breite öffentliche Diskussion zuinszenieren und zu institutionalisieren. Hierfür ist ein Ethikbeirat weder legitimiert. Er ist außerdem bei weitem zu abgehoben und unvermeidlicherweise zu einseitig. Zum anderen ist es höchste Zeit zu einer Gesundheitsreform, die so auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet ist, dass die Menschen nicht dort am wenigsten zu sagen haben, wo es um Tod, Leben und das einschneidende Ändern ihres und ihrer Kindeskinder Leben geht.

5. Am 30.1.2002 darf die Entscheidung verantwortlicher Weise, wenn das zusammen gesehen wird, was jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter wissen kann, nur Nein heißen. Das nämlich meint Gewissen, wie es Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verheißt und verlangt. Zusammensehendes, darum negative und positive Effekte von Entscheidungen grundrechtlich abwägendes Wissen. Ein anscheinshaft kleines Ja bedeutete einen Dammbruch, der später nicht mehr zu schließen wäre.

 

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