Zur grundrechtlichen Verteidigung von Bauwagenplätzen

Bewohner und Bewohnerinnen eines Bauwagenplatzes am Kasseler Hafen haben ein Recht auf Achtung ihrer Lebensform und ein angemessenes Gelände.

Vor zehn Monaten beschloss die Stadtverordnetenversammlung Kassel, dass für den Verein "Verfahren e.V", konkret für die Bewohner und Bewohnerinnen eines Bauwagenplatzes am Kasseler Hafen, ein Alternativgelände zu finden sei. So konnte die Hoffnung entstehen, dass die Stadt Kassel das Recht der BewohnerInnen des Bauwagenplatzes tatsächlich achtet und schützt. Leider täuscht dieser erste Eindruck.

Dieser die Grundrechte respektierende Beschluss soll scheinbar nur den „guten Willen" verdeutlichen. Der bisherige Aufenthaltsort am Hafen wird den BewohnerInnen seit einem Wechsel in den Eigen­tumsverhältnissen immer unerträglicher gemacht. Die Zeit drängt also. Die Ordnungsbehörden - die kommunalen Exekutiven - verzögern jedoch die Angelegenheit, statt die Umsetzung dieses Be­schlusses zügig anzugehen. Untergeordnete Gesetze, vor allem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, stehen vorgeblich der Verwirklichung im Wege. Die Stadt Kassel beweist mit ihrer Hinhaltetechnik ihr grundlegend falsches Grundrechtsverständnis.

„Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg begründete dies mit dem Belebenden, Heilsamen und Reinigenden, das aus der politischen Freiheit entsteht. Zu dieser Freiheit gehört zwingend die Freiheit, der eigenen „Meinung", den Wünschen und Überzeugungen gemäß leben zu können. Und dies bedeutet für diejenigen, die sich für das Leben auf Wagenplätzen ent­schieden haben, dass dieses Freiheitsrecht zu wahren und zu schützen ist. Diese Lebensform mag eine Antwort auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum sein. Sie ist für viele vor allem die Entscheidung für eine alternative Form des Zusammenlebens in solidarischer Gemeinschaft und gegen herrschende Zwänge. Diese Alternative könnte in den Städten und Kommunen als Bereicherung und Anstoß zur Entwicklung neuer Wohn- und Lebensformen aufgenommen werden.

Die Gewöhnung an solche Wohnprojekte, die Regelung der notwendigen - auch rechtlichen - Erforder­nisse und die Abstimmung mit dagegen stehenden Interessen mag nicht immer einfach sein. Politi­sches Handeln beginnt gerade bei dieser Suche nach Kompromissen. Die Aufgaben der Städte und Gemeinden liegen hier einerseits darin, vermittelnd tätig zu werden, andererseits auch darin, gerade diejenigen zu schützen und zu stärken, die in der schwächeren Position sind. Der Schutz von (macht­losen) Minderheiten, die Sorge um ihre Rechte ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Toleranz gegenüber `WagenburgenA kann sich nicht darin erschöpfen, das Recht, so zu leben, grundsätzlich zu akzeptieren, jedoch in der jeweils eigenen Stadt oder Gemeinde keine Möglichkeit der Verwirklichung zuzulassen.

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