Am 1. Juli 2026, dem 9. Prozesstag im Strafverfahren gegen die sogenannten Ulm 5, gaben Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft freimütig zu, entlastende Tatsachen nicht ermittelt zu haben.
Als erster Zeuge in diesem Prozess wurde ein Beamter des LKA Baden-Württemberg befragt, der als sogenannter Hauptsachbearbeiter die polizeilichen Ermittlungsergebnisse zusammengestellt hatte. Er gab zu Protokoll, nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Stengel keine Ermittlungen hinsichtlich der Verstrickungen von Elbit Systems in Kriegsverbrechen und hinsichtlich möglicher Genozidunterstützung aufgenommen zu haben.
Die Ulm 5 berufen sich darauf, aus einem rechtfertigenden Notstand heraus agiert zu haben. Demnach seien ihre Handlungen als Nothilfe zum Schutz gegen den von Israel ausgeübten Genozid gerechtfertigt gewesen. Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Stengel hätten solche Rechtfertigungsgründe jedoch von vornherein nicht vorgelegen, dies bekräftigte er am neunten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft schloss somit von Anfang an aus, hinsichtlich der fünf Angeklagten entlastende Beweismittel zu erheben und gab dies auch dem Landeskriminalamt entsprechend für die Ermittlungen vor.
An einem der vorherigen Prozesstage, am 19. Juni* war ein Videozusammenschnitt des LKA Baden-Württemberg gezeigt worden, der sämtliche Handlungen der fünf Angeklagten in der Filiale von Elbit Systems in Ulm zeigen soll. Die Videosequenzen zeigten sowohl Aufnahmen aus Überwachungskameras als auch selbst gefertigte Aufnahmen der Beteiligten sowie die einer polizeilichen Bodycam. Aus den Videos wurde ersichtlich, dass die Fünf nachts in das Gebäude einstiegen, mit einiger Schwierigkeit Türen aufbrachen und insbesondere in einem Raum die Einrichtung und dort gelagertes Material zerstörten, sowie Fotos und Videos von Dokumenten, etwa Lieferscheinen, anfertigten.
Am Ende lassen sie sich von herein kommenden Polizist*innen widerstandslos festnehmen. Neben diesem Video vom Ablauf der verhandelten Taten wurden auch selbst gefertigte Videos der fünf Beteiligten gezeigt. Darin legen die Fünf ihre Motivation für den Einbruch in die Filiale des Waffenherstellers dar. Diese Motivation bekräftigen sie am achten Prozesstag teils nochmals mit eigenen Erklärungen im Gericht.
So sagte etwa Zo Hailu*: „Ich habe mich mit meinem ganzen Körper dafür eingesetzt, ich habe es riskiert, dass ich verletzt werde oder in Haft komme für eine fraglos gerechte Sache. Und zwar wollte ich ein sofortiges Ende für den Genozid, das war das Hauptziel. […] Das Gesamtvideo, zeigt meinen Entschluss, dass ich pragmatisch und auch ganz praktisch eingreife, mit dem Ziel den Mord einiger oder auch nur eines einzigen Palästinensers zu verhindern.“
Crow Tricks* führte aus, dass im oben benannten Videozusammenschnitt ausgerechnet die Stellen ausgelassen, bzw. Tonspuren entfernt worden seien, in denen sich die Beteiligten gegenseitig darauf hinweisen, vorsichtig zu sein, um niemanden zu gefährden. Dies zeige den Versuch, die fünf Angeklagten entgegen ihrer Überzeugungen und entgegen der vorliegenden Tatsachen als gefährliche, gewalttätige Personen darzustellen. Dadurch werde eine Kettenreaktion ausgelöst, in deren Folge mehr Gewalt gegen Palästinenser*innen und gegen die Menschen, die mit diesen solidarisch sind, ausgeübt werde.
Die Deutungen der Angeklagten und die Version des Staatsanwalts stehen sich im Gerichtssaal unvereinbar gegenüber. Die Staatsanwaltschaft lässt von herein nur eine einzige Lesart zu: die Handlungen der Fünf seien Ausdruck einer kriminellen Vereinigung und einer antisemitischen Haltung. Dieses Deutungsmuster geht soweit, dass entlastende Ermittlungen von vornherein ausgeschlossen wurden.
Auf der anderen Seite sitzen fünf junge Menschen jeden Prozesstag getrennt von ihren Anwält*innen in einem Glaskasten eines Hochsicherheitssaals, die sich ganz offensichtlich aus humanitärer Motivation heraus zusammengetan haben, um Kriegsmaterial zu zerstören, in der Hoffnung, die Massaker der israelischen Armee zu stören.
Prozessbeobachterin Michèle Winkler, die seit dem 2. Prozesstag durchgängig in Stuttgart Stammheim vor Ort war, kommentiert ihre Beobachtungen: „Der vor einigen Prozesstagen getätigten Aussage von Staatsanwalt Stengel, dieses Verfahren sei historisch nicht relevant, ist absolut zu widersprechen. Hier in Stuttgart-Stammheim werden an jedem Prozesstag höchst aktuelle und große Fragen von Menschlichkeit und Verantwortung verhandelt: Auf welcher Seite der Geschichte will man angesichts eines laufenden Genozids und der systematischen, gezielten Ermordungen von Kindern1 stehen? Und welche Mittel sind gerechtfertigt, um dem Einhalt zu gebieten? Die deutsche Regierung und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben ihre Seite gewählt. Jedenfalls für den Moment.“
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie erneuert die Aufforderung an weitere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen zur Beobachtung der Hauptverhandlung in Stuttgart-Stammheim und schließt sich den Forderungen nach internationalen Beobachtungen an.
Fußnoten:
1Im Gericht kamen diesbezüglich bisher zwei Quellen zum Tragen: Zum Einen die Reportage "What the wounds are telling us" von Maud Effting und Willem Feenstra, die den Distinguished Reporting Award 2026 des European Presse Prize gewonnen hat. Rechtsanwältin Nina Onér las am siebten Prozesstag in einem Beweisantrag große Teile des Berichts im Gerichtssaal vor. Zum Zweiten nahm Walter Tricks in einer Erklärung am achten Prozesstag Bezug auf einen am 18. Juni 2026 erschienenen Bericht der Vereinten Nationen mit dem Titel “The essence of childhood has been destroyed”: Israel’s deliberate targeting of Palestinian children in the Occupied Palestinian Territory since 7 October 2023.
* Transparenzhinweise:
In einer früheren Version wurde fälschlich geschrieben, dass das sogenannte “Gesamtvideo” an zwei Prozesstagen gezeigt wurde, es wurde jedoch nur am siebten Prozesstag, am 19. Juni, gezeigt.
Zudem wurden wir zurecht darauf hingewiesen, dass Zo Hailu und Crow Tricks für sich selbst die Vornamen Zo und Crow verwenden und wir haben die Namen entsprechend geändert.