03. Jan. 2023
Demokratie / Versammlungsrecht

Pressemitteilung: Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute, am 4. Januar 2022, gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Eine der acht Beschwerdeführenden ist Michèle Winkler, politische Referentin im Komitee für Grundrechte und Demokratie und eine der Pressesprecher*innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“

Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft – der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Die Verschärfung des Militanzverbots wird in der Gesetzesbegründung mit Klimaprotesten begründet und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt", betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern.

Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau.

Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt von den Organisationen Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). Diese drei Organisationen hatten im Mai 2021 eine gemeinsame Stellungnahme zum damaligen Gesetzesentwurf für das Landesversammlungsgesetz in NRW veröffentlicht.

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