Die Arbeit des Grundrechtekomitees

Wie sieht die praktische Arbeit aus?

Zu manchen Themenfeldern sind Arbeitsgruppen tätig, die Aktionen planen, vorbereiten und ermöglichen. Zu aktuellen Fragen erarbeiten wir Stellungnahmen, geben Pressemitteilungen und Kommentare heraus oder halten Vorträge, um damit in politische Debatten einzugreifen. Über Hintergründe und Zusammenhänge werden Seminare oder Tagungen veranstaltet und wird in Aufsätzen und Broschüren informiert. Wir finden uns mit anderen politischen Akteur*innen zusammen, um in kleinen oder größeren Bündnissen für Grund- und Menschenrechte zu streiten, so zum Beispiel im Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen" im Jahr 2018.

Ganz unmittelbar tätig ist das Komitee in seinem Projekt "Wi.e.dersprechen", wo wir seit vielen Jahren in ehemaligen Kriegsgebieten (Jugoslawien, Kosovo, Israel/Palästina) gemeinsam mit befreundeten örtlichen Organisationen über die Grenzen befeindeter Gruppen hinweg Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Dialogseminare anbieten und begleiten.

Ebenfalls seit vielen Jahren sind wir als Demonstrationsbeobachter*innen tätig (z.B. Castor-Transporte, 1. Mai, Gipfelproteste). Dort, wo möglich, nötig und sinnvoll, tritt das Komitee durch gewaltfreies symbolisches Handeln direkt für bedrohte Menschenrechte und gegen undemokratische Maßnahmen ein.

Seit 1997 geben wir im Verbund mit anderen Bürger*innenrechtsorganisationen jährlich den Grundrechte-Report heraus. Dieser "alternative Verfassungsschutzbericht" ist die jährliche Bestandsaufnahme zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Dazu arbeiten wir über das Jahr hinweg in einem Redaktionskollektiv zusammen. Um den Tag der Verfassung am 23. Mai wird der Report in Karlsruhe oder Berlin der Öffentlichkeit präsentiert.